Beiträge von Carponaut_Stefan

    aber mal was anderes dazu:


    Auch zahlreiche übrige Anbieter schreiben seit jeher in ihre AGB, dass die SIM-Karte Eigentum des Anbieters bleibe.


    Der Eigentümer hat laut BGB einen Herausgabeanspruch gegen den Besitzer, vor allem wenn der Besitzer keinen Grund mehr dazu hat den Gegenstand "zu besitzen". Nach Vertragsende könnte das regelmässig der Fall sein.


    Also könnte prinzipiell jeder Netzbetreiber /Provider / Anbieter nach Vertragsende die SIM-Karte zurückfordern auch ohne Pfandregelung, nicht nur die genannten Anbieter, und wenn er sie nicht kriegt, nach § 823 BGB o.ä. einen Schadensersatz in Geld verlangen.


    Die elegantere Lösung ist das Pfand, weil da die Höhe der Summe vorweg festgeschrieben werden kann, ohne dass hinterher darum gestritten werden muss, was eine gebrauchte SIM denn nun wirklich wert ist.


    Oder übersehe ich was?


    mfG
    c.s.

    Gar nicht schlecht


    Zitat

    Original geschrieben von lachesis
    Na Super! So ein wirklich guter Wurf ist das ja mal nicht oder?
    Wie wollen die denn gegen die ganzen <10ct Angebote anstinken?


    Neue Datenpreise wären mal angesagt, aber darauf warten wir wahrscheinlich noch ewig.


    Mal sehen, vielleicht kommt ja noch mehr, es ist ja schließlich noch nicht offiziell!


    da die subjektive Preiswahrnehmung im menschlichen Nervensystem relativ zu dem jeweils anderen Preis ist, wirkt sich die verkleinerte "Schere" zwischen Extern- und Interntarif bei Klarmobil wahrscheinlich eher positiv aus.


    Ich kenn das von mir, wenn man erst intern ein längeres Gespräch hatte und dann doch um ein externes Gespräch nicht drumrum kommt, hat man immer ein etwas mulmiges Gefühl und achtet auf die Gesprächsdauer. Das wird abgemildert, wenn die Preisschere vermindert wird.


    Ausserdem, die nominell 12 Cent bei Klarmobil sind für Neukunden auf absehbare Zeit (1 Jahr) faktisch ohnehin 7 bis 8 Cent real, weil KM ja jeden Monat 10 Freiminuten gibt.


    Bei einem Verbrauch von 60 Minuten im Monat sind nur 50 zu bezahlen --> 6 Euro, macht pro Minute 10 Cent. Und diejenigen die weniger telefonieren erzielen entsprechend günstigere Minutenpreise.


    Diese Randbedingungen sollte man in reale Vergleiche immer mit einbeziehen, und da kriegt man D-Netz eben doch recht günstig. Nur bei der Mailboxabfrage, da wäre ein Interntarif echt mal an der Zeit. Und natürlich bei den Datenverbindungen.


    Wer nur ganz wenig telefoniert, für den sind 6 Cent immer noch akzeptabel als Internpreis, ist ja auf früherem Telekom-Festnetz-Niveau, da hat anscheinend jemand eine kleine Preiselastizitätsuntersuchung gemacht ;-) durch die Anhebung des Internpreises wird einfach die Schwelle zur Intern-Flat schneller erreicht, aber bei so niedrigem Aufkommen, dass man sich nicht ungebührlich gedrückt und gedrängt vorkommt dabei.


    Fazit: eine maßvolle Änderung. und wenn KM dadurch wirtschaftlich handlungsfähig überleben kann, ist es für alle Kunden am besten, weil nur so ein gewisser Wettbewerb erhalten bleibt. Kritischer sehe ich da eher die 3/13 cent tarife.


    gruss stefan


    Edit: denke mal, dass sich ein 2:1 Tarifschema viel besser kommunizieren lässt und den Kunden viel intuitiver nahebringen, nach dem Motto: beim Interntarif geht das gespräch einmal durch die Funkstationen durch, beim Externgespräch eben zweimal ... hat auch was mit Proportionenlehre und Ästhetik zu tun. 3 zu 13 ist eben kein Teilungsverhältnis im Goldenen Schnitt ...

    hallo WOlfgang,


    ich nehme an, du spielst auf den Aspekt "empfangsbedürftige Willenserklärung" an?
    Das mit dem "Vertrag läuft unbegrenzt, solange er nicht gekündigt wird", ist so selbstverständlich, dass ich es schon ganz vergessen habe in Betracht zu ziehen .... ;)


    gruss,
    c.s.


    Edit. bei nochmaligem durchlesen kommt mir erneut der Gedanke, dass es einfach irreführend ist, den Kunden falsche Hoffnung auf "unbegrenzte Gültigkeit der Karte" zu machen. Naheliegender wäre tatsächlich der Passus mit dem zusatz: "... solange der Vertrag nicht gekündigt wird. dies ist jederzeit möglich."



    Nicht umsonst mussten DSL-Anbieter ihre Werbesprüche ändern: "xy-Provider-DSL ist fast überall erhältlich"->"xy-Provider-DSL ist in immer mehr Anschlussbereichen verfügbar" und schliesslich: "xy-provider -DSL ist NICHT ÜBERALL erhältlich, Verfügbarkeitsauskunft unter http://www.xy-provider.de" .... das alles auf Druck von Wettbewerbern.

    aha, vielen Dank. So war mir das nicht bekannt.


    Bei einem Kaugummi für 50 cent hat der Kunde also ein 14 tägiges Rückgaberecht mit Wertersatzpflicht, und bei einem 2-Jahresvertrag , der den Kunden hunderte Euro kosten kann, hat er solches nicht. Kein Wunder, dass da Prepaid immer beliebter wird.


    Spielt es denn dann irgendeine Rolle, dass der Mobilfunkvertrag nur verkörpert zusammen mit einer SIM-Karte "körperlich zugänglich" gemacht wird? Listigerweise bleibt die ja zuweilen im Eigentum des Anbieters (siehe Victorvox Kartenpfand). Sonst könnte ja irgendwer auf die Idee kommen zu sagen, das mit dem "Vertrag plus SIM-Karte" stelle genau wie "Vertrag plus Handy" eine EInheit dar, und sich auf die für ihn günstigen Urteile berufen.


    gruss,
    c.s.

    ob aber das ganze schlüssiger wird, wenn die Kündigungs-SMS korrekt abgeschickt und (nicht: im Marmeladenglas) empfangen wurde?


    Einerseits verspricht der Provider anscheinend eine 'unbegrenzte' Gültigkeit und macht im Wettbewerb auf sein Angebot aufmerksam. Und gleichzeitig sammelt er seine Versprechungen im Kleingedruckten wieder ein - wie passt denn das zusammen? gabs da nicht mal so eine Regel: "Unklarheiten in AGB gehen zu Lasten des Verwenders"?


    (der könnte ja immer noch eine ausserordentliche Kündigung aussprechen, um inaktive Kunden loszuwerden - aber ein begründeter Brief per Post wäre da sicher überzeugender.)

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    Mobilcom vertritt seit Jahren aber die Meinung das durch folgende Klausel die Dienstleistung vom Kunden explizit beauftragt wurde:
    Unterschrift des Kunden im entsprechenden Feld des Vertrages


    (..)
    Achso, der Vollständikeit halber - bei ner Dienstleistung die bereits abgeliefert wurde gibts natürlich kein FAG mehr.



    Hochinteressant! da muss der Provider jahrelang Begriffe aus dem Werkvertragsrecht solange in seine Rechtsauffassung hineingepantscht haben, bis auch in der Praxis was davon angekommen ist. Aber die ganze Dienstleisterei findet ja auf denen ihren Servern statt, im stillen Kämmerlein ... der Kunde nimmt ja nicht ab , mir will irgendwie nicht in den Kopf, dass man mit so einer Konstruktion (Lieferant leistet ins Leere und beruft sich auf vorzeitig begonnene Vertragsausführung) durchkommt und die Fernabsatzregeln (die aus dem BGB, ex-FAG) einfach aushebeln kann.


    weiß jemand, wie das ursprünglich gemeint war mit dieser komischen Sonderklausel?

    hattest du zufällig auch echte CallYa-Karten auf deinen Namen laufen? zumindest bei Paketen liest man ja immer wieder die Regel "nur 1 pro Person", da der Datenbestand bei V.-fone gelandet ist, könnte denkbar sein, dass da die Karten mit dem billigsten Tarif pro Nase zuerst deaktiviert werden. So hievt man gewisse Umsatzparameter pro Kunde in die Höhe ....


    im übrigen, die 200 Minuten pro Monat für 1 cent waren m.E. von Anfang an eher als "Lockvogel" bzw. eher als befristetes Sonderangebot deklariert. Wenn man das ausmultipliziert, kommt ein Volumen von bescheidenen 2 Euro raus dabei. Was mich eher irritierte, war der Umstand dass aM auch auf wiederholte Nachfrage von teltarif.de keine Angaben zu den Tarifen von 01805-Nummern machte. Ein Geheimtarif sozusagen! Schon das war ein Indiz auf geringe Transparenz im Vorgehen.


    mfG
    c.s.