Beiträge von Carponaut_Stefan


    heisst das etwa, im Gegensatz zu 99 von 100 anderen Kunden hast du die SIM auch nicht aus dem Kartenträger gebrochen, sondern den Funktionstest mit einer vorhandenen eigenen SIM durchgeführt?


    und weil das der Provider gar nicht gerafft hat, schreiben sie dir die Textbausteine die sie den 99 anderen Kunden sonst auch immer schreiben, so nach dem Motto: "Dateien kann der Kunde nur aufspielen, wenn er sich mit dem Handy anmeldet / einbucht, das geht nur mit SIM - > von wem hat der die SIM, von uns natürlich"?


    pardon, die Frage klingt jetzt vielleicht komisch, aber warum brauchst du eigentlich zwei SIM - Karten für 1 Handy, ist das ein Dual-SIM-Gerät?


    mfG
    c.s.

    Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Das kommt ganz darauf an, welcher Inhalt in der Datei gespeichert ist ;)
    Dateien im allgemeinen sollten ja kein Problem darstellen.
    (..)



    das ist leider überhaupt nicht so wie du schreibst.


    Herunterladbare Medien sind bei ebay meines Wissens generell unzulässig, selbst wenn es selbst hand- mund- und fussgemalte Bilder wären. Das Auktionshaus argumentiert im allgemeinen in der Richtung, es könne auf die schnelle nicht den Status solcher Angebote prüfen.


    hier gucken ...

    hallo,


    ich sinniere gerade drüber nach, dass mir in der Schule in Wirtschafts- und Rechtskunde beigebracht wurde, dass Unternehmen nicht unlauter werben dürfen.


    Dazu gehörte zb., dass ein Kunsthonigfabrikant auf den Kunsthonigtöpfchen nicht die Biene Maja abbilden darf und dass ein Orangensaftfabrikant auf seinen Orangensaftpackungen nicht in werbender Absicht schreiben darf "ohne Konservierungsstoffe!" wenn es gesetzlich gar nicht erlaubt ist - weder ihm noch seiner Konkurrenz - da welche reinzutun. Mit anderen Worten: mit Selbstverständlichkeiten, die nur einem gesetzlichen Ge-/Verbot nachkommen, darf nicht geworben werden.


    Leider setzt man sich heutzutage massenhaft über diesen guten Ton hinweg. Es gibt z.b. ein Kunsthonigprodukt mit dem beinah sprechenden Namen "Wibine", der genau den oben genannten Aspekt assoziativ unterläuft.......


    Nun aber zurück zum Thema:
    Nach dem oben gesagten kann ich mir gut vorstellen, dass viele z.b. bei Internet-Auktionshäusern tätige Handy-Vertragsvermittler etc. sich auf ganz dünnem Eis bewegen, wenn sie schreiben "keine versteckten Kosten!", wenn es sich rausstellt, dass "versteckte Kosten" sowieso gar nicht zulässig sind (z.b. nach der Preisangabeverordnung.)


    nur mal so zwischendurch,
    ernüchtert:
    carponaut stefan

    Auf Schreibweise der Aktivierungs-SMS achten


    Zitat

    Original geschrieben von homedonk
    Es scheint allerdings noch nicht ganz klar zu sein, was man da genau als SMS an Tchibo schicken muss, zumindest wenn man mal in die Kommentare zur Meldung schaut.


    Habe es ca. dreimal erfolglos mit einem Motofon F3 probiert. Dieses Handy zeigt alle SMS-Texte nur in GROSSBUCHSTABEN (pardon!) an, auch wenn man sie klein eingibt.


    Das hat mich auf die Idee gebracht, dass die unterschiedlichen Erfahrungen (mal klappt die Buchung der Festflat2, mal nicht) darauf zurückzuführen, dass der eine den Text wirklich buchstabengetreu eingetippt hat, und der andere evtl. in kleinbuchstaben (so wie ich zuerst.)


    Habe die SIM dann in ein anderes herkömmliches Handy verpflanzt, wo man die T9-Eingabe auf Versalien (Großbuchstaben) umstellen kann.



    also statt "start festflat2" oder "start festnetzflat2" (sowieso falsch)


    START FESTFLAT2
    und dann
    JA FESTFLAT2


    Und was soll ich sagen? Es hat auf Anhieb geklappt!!


    Was sind eure Erfahrungen? wie habt ihr den Bestelltext in der SMS verfasst?



    PS: Unix-Programmierer haben sicher eine Vermutung warum das so ist! ;)

    hallo VV_geschädigt,


    der Computer war wohl noch online ;)


    Fremdwörter waren doch gar nicht viele, maximal 9 Stück:


    Sim, Subsumption, Meeting, payback, Kommunikation,
    zertifiziert, Victorvox, Plastic, evolutionär ...


    Aber ich finde, nach dem Vorgeplänkel könnte man durchaus die Sachfragen angehen. Meiner Meinung nach ist es nicht ganz richtig, wenn Mobilfunkbetreiber vertragswesentliche Bestandteile in Fußnoten auslagern und vor allem, zu zahlende Preise in die AGB verlagern anstatt in der Preisliste selbst aufzuführen. Sowas ähnliches findet auch bei manchen anderen Discountern im D-Netz statt. (Administrationsgebühren bei Callmobile z.b. ...) Hier könnte man argumentieren, dass so eine Klausel unüblich, überraschend und somit einseitig benachteiligend und damit nichtig sei. Man könnte sich auch fragen, ob die 30 Euro wirklich angemessen sind. Eine Autobatterie , ein gewichtsmässig massiverer umweltgefährdender Gegenstand, ist auch nur mit 7,70 Euro Pfand belegt. Da stellt sich schon die Frage der Verhältnismässigkeit.


    Ich selber hatte mal (in 2004) für 5 Euro ein uraltes Handy gebraucht gekauft, wobei sich nach dem Kauf eine deaktivierte Victorvox-Prepaid-Karte darinnen fand. (kein Pseudo-Prepaid - Vertrag von simply, sondern anscheinend direkt victorvox-Provider-Prepaid D1).


    Eingedenk der Nöte von VV, die Deaktivierungsgebühr zu retten, trug ich mich dann mit dem Gedanken, einen launigen Brief an VV zu schreiben, die abgelaufene SIM beizukleben, im Text schleimig das Umweltengagement der Gebrüder Choulidis zu loben und dann im Schlussatz keck um die Auszahlung von 30 Euro zu bitten. Leider hab ich die SIM dann anderweitig verbaselt.


    darf ich mal fragen, ob du dich VV gegenüber auf die mögliche Nichtigkeit der betreffenden AGB-Passage berufen hattest?


    hat der Rotwein gemundet? :-)


    mfG


    carponaut stefan

    Zitat

    Original geschrieben von VV_geschädigt
    Hallo Carponaut_Stefan,


    danke für Deine schnelle Reaktion auf meinen Beitrag.


    lieber VV_geschädigt, es war mir eine Ehre und keineswegs eine Bürde..


    Zitat

    Umsichtig und besonnen handle ich in anderen Lebensbereichen, aber nicht, wenn ich, wie sich auch schon ein anderer User ausgedrückt hat, verarscht werden soll. Wo steht eigentlich in den AGB, wer die Kosten der Rücksendung übernimmt ?


    verzeih, wenn durch meine kontrastierende Darstellung deine Besonnenheit unrichtig beleuchtet worden sein sollte.


    Deine Frage hier zielt pfeilgerade auf die AGB und hier liegt wohl auch der größte Schwachpunkt auf Seiten des Providers. (siehe weiter unten)


    Ich habe zwar momentan mein BGB verlegt, aber irgendwo stand mal was von einer Hol- oder Schickschuld, und letztere muss wohl am Ort des Gläubigers erbracht bzw. bewirkt werden, nähere Erwägungen bzw. Subsumption muss ich u.a. wegen der (für mich) vorgerückten Tageszeit leider vorerst in deine Hände zurücklegen.



    Zitat

    Soo einfach ist das nicht:
    Auch ich habe VICTORVOX das Angebot gemacht, dass sie die Karte bei mir abholen lassen oder mir einen frankierten Rückumschlag zukommen lassen, da ja in den AGB nicht steht, dass der Kunde die Kosten übernehmen muss.


    :rolleyes: pardon, soo ein Angebot meinte ich nicht. Das wäre ja wie in dem Couplet "Ohrfeigen" von Karl Valentin, worin Valentin dem Herrn Otto Keilhauer das Angebot macht, dass letztere sich von Valentin ein Dutzend Ohrfeigen runterhauen lässt und dann für jede Watschen eine Mark bekommt. Alte Frage von Juristen und Pedellen: Wer kriegt was von wem? Ist Schnorren von Porto ein "Angebot"?


    Zwar gehört es zu meiner vorhin dezent aufgedeckten Rolle, Ansehen und Kulanz der Firmengruppe Drillisch in den rosigsten Kirschblütentönen darzustellen, jedoch kann ich mir trotzdem nicht vorstellen, dass ein solches Angebot gern angenommen wird.



    Zitat

    Des weiteren hatte ich damals über * den Händler intellimo einen Vertrag (...)** abgeschlossen, der in Fettschrift mit "alles kostenlos" und "keine versteckten Kosten" geworben hatte. Unter diesem Vertrag steht auch meine Unterschrift.


    */** Ja, da stellen sich verzwickte Fragen, wer hat was mit verpflichtender Wirkung für wen versprochen, mit wem.

    Zitat


    Auf emails wird nicht oder nur sehr spät geantwortet und einen kurzen und schon gar nicht kostensparenden Anruf gibt es bei VV auch nicht. (..)


    Das mit dem kostensparenden war relativ, wenn man Zeitaufwand und das Schreiben eines Briefs mit kosten bewertet etc.


    Zitat


    Ja, deshalb sollte man die SIM-Karte auch als Gefahrgut verschicken (das ist bestimmt die nächste Änderung in den AGB).


    Diese Anregung notiere ich mal freundlich und werde es beim nächsten Meeting weiterleiten :top: :D


    Zitat


    Glaubst Du wirklich, VV entsorgt die Karten umweltverträglich ? Genau dann hätten sie doch Kosten und keinen Schaden, siehe oben. Das ist doch ein Widerspruch in sich.


    Tja, vielleicht besteht ja ein Abnahmevertrag mit einem zertifizierten Entsorger mit einer gewissen Garantiemenge und Fixkosten? Außenstehende können die Details nicht wissen, dürfen aber andereseits auch keine Ausforschungsanträge im Rahmen eines etwaigen Prozesses stellen. Die Stadtsparkasse München hat eine gewisse Zeitlang aus dem Jahresaufkommen an zurücklaufenden EC- und Bankkarten jeweils zwei Parkbänke herstellen lassen (zuverlässige Quelle, citation needed, bitte einfach glauben). Schaden wäre in dem Fall eine Minderauslastung oder etwas vergleichbares.


    Zitat


    Mit meinem Begriff "Musterprozess" war gemeint, einen Präzedenzfall zu schaffen ähnlich dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 18.04.2002 (AZ: III ZR 199/01), dann hätte das lukrative Zubrot von VV ein Ende.


    Pardon, oft wird der Begriff von Leuten verwendet die sich einfach das Risiko nicht getrauen, aber wahnsinnig gern auf einen fahrenden Zug aufspringen würden. Mit denen wollte ich keine Querverbindung herstellen. Ich wollte nur zu bedenken geben, dass Mobilfunkfirmen sich zuweilen ihren Firmensitz nach der Wirtschaftsfreundlichkeit des jeweiligen Justizstandortes auszusuchen scheinen, und dann geht der Musterprozess nach hinten los. Ich erinner mich auch vage an einen Prozess des Medienkünstlers Padeluun, der eine Payback -Karte die auf seinen Datenschutzverein lief, tausendfach geklont hatte, um Spenden reinzubekommen und gleichzeitig die Datenbank-Kundenprofile Paybacks zu verwässern. (1000 Kunden kaufen auf 1 Karte ein..) Payback sperrte und es kam zum Prozess - in München. Die Argumentation des Landgerichts war für dem Datenschutz wohlgesonnene Menschen einigermassen schwer verdaulich. In Sachen o2 gab es anscheinend ähnliche Effekte.



    Zitat


    Je mehr Geschädigte VV klagen lassen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass VV an den Falschen gerät. (..)


    ... oder die Firma lernt in so einem Stahlbad dazu, wie sie Schriftgrößen und Anordnung von Fußnoten in ihren Preislisten noch gerichtsfester macht. Sozusagen ein evolutionärer Prozess, die Firmen die in den letzten 10 Jahren überlebt haben, sind durch eine solche Abhärtung gelaufen.... So wie in einer von gefrässigen Ziegen überweideten Steppe nur noch die abscheulichsten Disteln überleben. (vgl. Überweidung in der Sahel-Zone, evtl. Wikipedia-Suche benutzen :p )


    EDIT: ich will hier keine lebenden Personen mit afrikanischen Ziegen verglichen haben!!!


    Zitat


    Ist diese Information aus ebensogut unterrichteter Quelle ?
    Meinst Du hiermit, ich soll froh sein, dass VV nicht noch Zinsen berechnet ?


    Das weiss ich leider nicht.


    Zitat


    :eek: Wie oben schon angedeutet habe ich Dir... äh VV doch schon mehrere Angebote gemacht, die hätten alle nichts gekostet, also null Schaden.


    Aha, da denkt einer an seine Schadensminderungspflicht, wie löblich!
    Vielleicht kannst du mir trotzdem erläutern wie die genaue Reihenfolge war? Du hast erst Victorvox angekündigt, evtl. demnächst kündigen zu wollen, dann hast du angefragt, du habest noch die 'einwandfreie SIM' in eigenen Händen und ob sie dich mit der Entsorgung "im Auftrag" betrauen möchten zum Zwecke gegenseitiger Kosteneinsparung? und dann hast du gekündigt?


    oder hast du still leidend die Vertragslaufzeit abgewartet, dann gekündigt, die Karte schweigend behalten, stillschweigend gewartet bis die Abbuchung kam, protestiert, Frist verstreichen lassen ohne Kommunikation, Rückbuchung veranlasst und dann erst einen dicken Brief aufgesetzt?


    oder war es noch anders und ich habe es unrichtig verstanden?



    Zitat


    Ein Thema von mir klammerst Du aus: Den Datenschutz, den VV mit Füßen tritt und die Begründung, warum die Karte einwandfrei sein muss.....


    Zum Datenschutz und den Schwachstellen in den AGB vielleicht morgen?
    Ich finde die Herren Geschäftsführer haben da wirklich einen schwachen Punkt. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung, die keine unmittelbare Auswirkung auf deinen "Fall" hat.


    es ist doch eine konkretisierbare Sache. Wenn die SIM so abgeschabt ist wie ein alter Bundesbahnfahrschein, kann man doch nimmer sagen, ob sie wirklich von Victorvox ist ....


    Die Daten auf der Karte gehören natürlich dir.
    Davon abgesehen haben User hier auch berichtet, dass sie "irgendeine" andere SIM (möglicherweise von VV, aber nicht garantiert) eingeschickt haben und ihre Kaution wieder gekriegt haben.


    Zitat


    Ich weiss, man könnte die Daten auch löschen,



    Zitat


    das kostet aber wesentlich mehr Zeit als einfach die SIM-Karte durchzuschneiden (man will doch den Schaden gering halten !). Aber vielleicht soll man das Durchschneiden aus Umweltschutzgründen nicht tun, (...)


    entschuldigung, aber das kapier ich so spät am abend nicht. weiter oben hast du bereits einen Widerspruch bei der Schadensminderung moniert, und hier widersprichst du dir selbst, du hast doch unterschrieben dass du die Karte einwandfrei und insb. als VV-Kerte erkennbar zurückschicken willst. wie soll das bei einem geschredderten Stück Plastic sichergestellt sein?


    [klugscheiss]
    Gefahrgüter dürfen nach den AGB Briefpost nicht als Brief versandt werden ...
    [/klugscheiss]


    Zitat


    Lieber Carponaut_Stefan,
    mit Verlaub, Deine Argumentationsweise kommt mir irgendwie bekannt vor - aber nicht aus diesem Forum.


    Sieh, das Gute liegt so nah! :top:


    gute Nacht,
    freundlicher u. teilweise schalkhafter Gruss,
    carponaut_stefan

    grüß dich!,


    ist es ein knock-out-kriterium, wenn der Anbieter eine eigene Rechnung erstellt, bzw. "gar keine" = Online-Rechnung und Papierrechnung nur gegen Aufpreis?


    Habe mich dieser Tage ebenfalls mal umgehört.


    Ergebnis: die Arcor-preselection -Flats, auch als Teilzeit-Flat mit konstanten Tarifen ohne Zeitfenster ausserhalb der Flat sind anscheinend immer noch erhältlich. Besonders da manche älteren Herrschaften ganz überwiegend vor Ort telefonieren scheint die City Flat für 4,95 Euro ein recht attraktives Angebot zu sein. (allerdings kleiner Aufpreis wenn keine Web-Bill.)


    Interessant ist, dass die Anbieter für simple Preselect-Angebote nur wenig Vermarktungsinteresse aufbringen; auch auf den einschlägigen Telefon-Portalen hab ich kaum Hinweise auf o.g. Angebot gefunden; die aufgedonnerten Alles-inklusiv-Angebote in der Preisklasse fetter Monatsgrundgebühren quellen einem dagegen aus allen (medialen) Kanälen entgegen...


    was meinst du?


    freundlicher Gruss,
    carponaut stefan


    EDIT: soweit ich sehen kann, ist das bundesweit verfügbar, es wird in der Bestellmaske keine Verfügbarkeitsprüfung gemacht! - im Gegensatz zu den Vollanschlusspaketen - Papierrechnung kostet 1,22 Euro mtl. Aufpreis.
    EDIT 2: pardon, es war mir nicht ganz klar, dass Qualitel/Minutel eher klassische Preselektion waren, also keine Flatrate. oder?
    EDIT3: ich schiebe ein kleines Rechenbeispiel nach, habe nachgeguckt wieviel Qualitel bislang gekostet hat (pro Minute 1,9 cent, stimmt das?):


    • ab 260 Minuten pro Monat Mindestaufkommen an Ortsgesprächen ist Arcor City Flat gleich günstig oder günstiger als Qualitel
    • wenn die Anzahl der Ferngesprächsminuten maximal 58% der Ortsminuten beträgt, sind auch die Ferngespräche gleich günstig oder günstiger als bei Qualitel.


    das müsste sich anhand vorhandener Rechnungen leicht zeigen lassen. (zugrundegelegt, dass Fern-Minuten bei Arcor Nominell 3 Cent kosten statt 1,9 cent und Ortsminuten dafür 0 Cent, wenn ich die 1,9 cent durch die Preisdifferenz 1,1 Cent teile und Kehrwert bilde, erhalte ich den o.g. faktor...)


    Beispiel: 400 Minuten Ort und 400 * 0,58 = 232 Minuten Fern wären in der Gesamtsumme gleichauf mit Qualitel.


    ich weiss und erteile keinen Rat, kann auch deinen Unmut über das 'SIM-Pfand' mit Deaktivierungsgebühr-Beigeschmack verstehen, doch haben andere User hier aus dem Forum in der Vergangenheit sehr umsichtig und besonnen gehandelt, um aus der Rücksendepflicht herauszukommen.


    Soweit ich mich erinnere, haben sie einfach vorher eine höfliche Mail an den Provider geschickt und angefragt, ob sie (sozusagen als Erfüllungsgehilfe des Providers) sich selbst zur Entsorgung verpflichten können. Beim Durchlesen dieses Forums (evtl. Suche benutzen) finden sich bestimmt diese Erfahrungsberichte.


    So gesehen, haben diese Leute die von dir zitierte Stelle mit dem "Nachweis des niedrigeren Schadens" einfach kreativ interpretiert als Angebot, die SIM selbst ordnungsgemäss zu entsorgen und dem Provider auch klar kommuniziert (soweit ich erinnere sogar kostensparend per email oder kurzem Anruf.)


    Ich glaube, der Provider hat diese Passage auch als Hintertür für die Informierten offen stehen gelassen. Mit denen er sich auch nicht streiten will.


    Es geht anscheinend gar nicht darum, dass man als Kunde einen Gutachter zu VV in die Hauptverwaltung schickt, der die dortigen Entsorgungskosten zertifiziert bzw. runterstuft ;) (so hatte ich anfangs auch gedacht als ich diese AGB zum ersten mal sah).


    Ohne jemand zu nahe treten zu wollen, unter Umweltschutzgesichtspunkten - mehr als 100 chemische Stoffe werden bei der Chipproduktion benutzt, ätzende Säuren und Schwermetalle emittiert - finde ich so ein Pfand gar nicht so übel, wenngleich sich die Frage stellt, steht der Preis dann offiziell in der Preisliste oder irgendwo vergraben in den AGB oder Fussnoten?


    Mit Verlaub, 'Sammelklagen' wie in den USA oder zivilrechtliche Musterprozesse (denen dann jedermann beitreten kann) gibt es bei uns nicht, dafür aber auch manch andere gewöhnungsbedürftige Rechtspflege nicht ..... :)


    Das 'Pfand' ist dir eben gestundet worden. So konntest du 2 Jahre lang (oder wie lang lief es?) selber über die Summe verfügen und nicht Victorvox. Ist das nicht nett?


    Was hältst du von einem gütlichen Angebot an den Anbieter? die SIM hast du ja anscheinend noch, die Daten kann man ja zur Not von Hand rauslöschen oder?


    :cool: