Beiträge von Carponaut_Stefan

    möchte nicht weit aushohlen,
    aber es wäre echt nett wenn stuuni zu dieser Frage:


    Zitat

    Vor einigen Wochen kam durch einen Zufall raus, dass es wohl eine alte Prepaid Karte bei O2 auf meinen Namen gibt


    Auskunft geben könnte, nämlich worin genau der Zufall bestand, dass "es" rauskam ?


    - Kam ein Brief von o2?
    - hats der Schornsteinfeger gepetzt?

    Re: Bitte kurze Beratung: Welcher 8/9 Cent Anbieter, ich blicke da nicht mehr durch


    Zitat

    Original geschrieben von Franconian
    Die Sache mit Postpaid finde ich halt sehr komfortabel, da man sich um nichts mehr kümmern muss. Praktisch wie bei einem normalen Vertrag. Wobei allerdings ja Maxxim dieses automatische Aufladen hat.



    Wenn du Postpaid so praktisch findest, sollten mit Verlaub deine Freundin nebst deinen Eltern den Vertrag behalten den sie haben. Spart im Schnitt 24,95 Euro Portierungsgebühr pro Nase, macht zusammen 74,85 Euro! Davon kann man in gängigen Teuer-Verträgen bereits über 200 Minuten telefonieren ....


    Zitat

    Original geschrieben von Franconian
    Gibts irgendwelche gravierenden Nachteile


    Wurden weiter oben bereits in Form von berechtigter Kritik am Aufladeverfahren geäussert und hier fettgedruckt hervorgehoben ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Franconian
    oder worauf ich achten soll?


    Ja! Auf das eigene Netz bzw. den eigenen Anbieter! oder telefonierst du überhaupt nie mit der eigenen Freundin? Du hast nur geschrieben was deine Angehörigen haben, nicht was du selbst hast. Das ist aber angesichts der Vielzahl an Intern-Tarifen und Community-Flatrates essentiell. :cool: ;)

    Moooooooment!



    Zitat

    Eine Easy Money Karte ist es wohl nicht, sonst hätte ich die schon längst in den Händen


    Eine Frage hätt ich noch!


    Warum hat der TE weiter oben so herumgedruckst, er wisse nicht ob es die Karte ist, die er mal in der lang vergangenen Schulzeit verloren hat, oder ob es eine "neue" Karte ist die nur zufällig auf seinen Namen registriert ist?


    Von dieser Schlüsselfrage hängt alles weitere ab! Desweiteren lief alles bisher nur mündlich ab. An welche Adresse soll denn ein Formular geschickt werden, wenn nicht mal bekannt ist ob die Adressen ausgetauscht worden sind.


    Dagegen hat der TE schon zweimal durchblicken lassen dass er die Nr. (eine 0179er !) sich gern aneignen würde. Das klingt fast so, als wolle er aus dem zufälligen Datenmissbrauch Nutzen und den jetzigen Karteninhaber über den Tisch ziehen - und sei es das aufgeladene Guthaben, das möglicherweise höher ist als das ursprünglich drauf befindliche.


    Somit ist der Rat von juerglein an sich der einzig korrekte und das Zögern des TE eher verdächtig. -


    Falls ein Datenmissbrauch vorliegt, kann der TE an o2 nur schwer verklickern dass die Karte jetzt an ihn gehen soll! Aus dem Umstand dass ein Datenmissbrauch vorliegt würde ich jedenfalls mich nicht in die Rolle des Eigentümers drängen wollen. Daher könnte auch der Fall vorliegen, dass er den Querbezug zur einst verlorenen Karte nur konstruiert hat, um den jetzigen Karteninhaber unter Druck zu setzen.


    1.) Wenn die Karte damals verloren ging, dann ist der übliche Weg sie zu sperren und ab da kommt eine Ansage dass die Nummer vorübergehend nicht erreichbar ist. Warum soll das hier anders sein? Verdächtig, verdächtig ...


    2.) Es muss auch bedacht werden, dass das Guthaben des jetzigen Karteninhabers vermutlich von ihm selbst aufgeladen wurde; er hat auch weitere Kosten (Ersatzkarte, Anschlussgebühr ...) an denen er nicht schuld ist, falls ein Datenmissbrauch vorliegen sollte. Falls die berechtigten Interessen des jetzigen (gutgläubigen) Karteninhabers übergangen werden, wird dieser behandelt als sei er an der Misere schuld, was er u.U. nicht ist.


    3.) Könnte der TE bitte zu diesen Fragen sich handfest, konkret und stichhaltig äußern? :D Und wenn es so eine schöne 0179er Nummer war, kann er sich bestimmt auch erinnern, wie diese Nummer gelautet hat und ob es die von damals ist, weil dadurch lässt sich ja sehr einfach bestimmen, was Sache ist!


    Es gab doch schon wiederholt Anzeichen dass bei Teltarif auch mal was nicht komplett richtig wiedergegeben ist. Es gab in der Vergangenheit doch schon öfters Umbenennungen von Tarifen u.dgl., und man musste explizit in den neuen Tarif wechseln.


    Zitat Teltarif: "Wer die Tarife XtraCard und XtraClick nutzt (..)" - das ist so schmallippig hingeschludert und bietet mangels wohlgesetzter eindeutiger Worte zu wenig Anhaltspunkte, da kann man das eine und das andere rauslesen,. Ob es dabei um das "Nutzen", also "Wahrnehmen" des "neuen" Angebots geht, kann man sich fast dazudenken. Also "wer erstmals das Angebot nutzt"... zahlt die neuen Konditionen.


    Jetzt mach mal keinen Aufstand, schau in "mein.t-mobile" ob da noch der alte Tarif drinsteht - wetten dass? :D

    *hochhol*


    Ich glaube vor kurzem das Wort "Anbieter ohne Aufladezwang" gelesen zu haben - auf der Seite von SCHLECKER Prepaid.


    Ist das eine neue Werbeaussage, die ein Anbieter für sich entdeckt?


    Ist es nicht so, dass bisher FONIC diesen Bempel verdient hätte und es nun mind. 2 gibt?


    Kann man die Klarmobil Prepaid auch noch dazu nehmen, da die Werbeaussage aus der Pfanni-Aktion lautete: "zum Abtelefonieren haben Sie alle Zeit der Welt" und in den AGB steht ja "450 Tage nach Verbrauch des Guthabens".. könnte man das so verstehen dass wenn man 1 Cent stehenlässt, also nicht völlig verbraucht, wird die Karte nie deaktiviert?


    Sind alle Pseudo-Prepaids ohne Administrationsgebühr automatisch auch solche Anbieter ohne Aufladezwang? :o

    Zitat

    Original geschrieben von Lawless
    Ok, nach ein bisschen Weitersuchen bin ich jetzt auf das hier gestoßen
    http://www.prepaid-wiki.de/ind…myo#Karteng.C3.BCltigkeit
    Ich nehme nicht an, dass das auch irgendwo offiziell geschrieben steht? Hat was von Glücksspiel...


    Danke für den Hinweis!


    Bei Simyo selbst stößt man auf das Dokument "Leistungsbeschreibung".


    Dort ist in Abschnitt 2 vermerkt:

    Zitat

    2 Startguthaben Die simyo Karte ist mit einem Startguthaben versehen, das innerhalb des entsprechenden Aktivitätszeitfensters der simyo Karte (siehe Preislisten der simyo GmbH für Mobilfunkleistungen „simyo“) abtelefoniert werden kann. Das Aktivitätszeitfenster kann durch Aufladungen entsprechend verlängert werden. (..) Guthabenbeträge, die nicht innerhalb des Aktivitätszeitfensters der simyo Karte verbraucht werden, können ausgezahlt werden,

    (Hervorheb.: C.S.)


    Das ganze knüpft also an die "Aktivität" des Startguthabens an. Und hierzu ist in der Preisliste zu meiner Simyo-Karte festgelegt:


    Zitat

    Startguthaben Starter-Set mit 5,00 Euro Startguthaben Aktivitätszeitfenster 12 Monate


    Aha! Wenn ich also eine dem Start-Aktivitätszeitfenster vom Geldwert her entsprechende Aufladung tätige, dann erziele ich ein neues Aktivitätszeitfenster das genau diese Länge hat (eben "entsprechend") :p Hübsch verstreute Info! :mad: Aber so hat man sich das als Kunde zusammenzubasteln.


    Zum Trost darf ich dem TE aber mitteilen, dass die 5 Euro jährlich sich ansammeln, wenn er nicht telefoniert. Da das maximale Guthaben wohl auf 200 Euro begrenzt ist, kann man nach vierzig Jahren auf eine nette Ausschüttung hoffen :) 'Riester' ist ein Dreck dagegen ;)

    Debiteler:


    Die Nichtnutzungsgebühr bei E-Plus ist seit vielen Wochen wenn nicht Monaten passé, offiziell abgeschafft.


    (Und jetzt seit 1.2. sind sogar die einzigen beiden Tarife die dafür in Betracht kamen aus der Vermarktung genommen... )


    Und hier eine Lanze für die Original-Callya:
    Es ist doch noch weiterhin so, dass die Karte alle 2 Monate eine abgehende Nutzung haben muss, oder?



    Wenn man diese Regel einhalten kann, dürfte auch länger als 1 Jahr dauernde Nichtaufladung unschädlich sein? Somit es keine strenge Aufladepflicht gibt?


    Das wird nicht passieren, der Markt ist gesättigt.
    Vergleich:


    Eine Callya 5/15 die man zuweilen schon für 2 Euro Sonderpreis mit 10 Euro Startguthaben kriegen konnte, bietet bis zu 200 Minuten - anbieterinternes Gespräch.


    Eine o2 o - Freikarte ist zwar kostenlos, bietet mit dem 1 Euro STGH aber auch nur rund 6 Minuten - das sind nur 3% gemessen an obigem.