Beiträge von Carponaut_Stefan

    Update:


    Der Brief ist am 10. Januar wie hier geschrieben wurde von dem Freund weggeschickt worden und heute kam eine Auftragsbestätigung mit Datum 18. Januar an.


    Darin - im Antwortschrieb der Telekom - stand im Wesentlichen etwa dies:


    Zitat

    Call Plus Rufnummer XYZ ab 10. März, 15,xy Euro netto / 18,95 euro brutto


    Unterdrückung der Rufnummer XYZ 0 Euro mtl.
    Bereitstellungsentgelt Rufnummer XYZ 0 Euro


    In dem Schreiben findet sich nirgends explizit der Begriff "Kündigungsbestätigung" obwohl darum gebeten wurde. :rolleyes: Aber dass überhaupt ein Brief ankam, genügt mir als Beweis dass das betreffende Schreiben
    die T-Com erreicht hat.


    Aus der Tatsache dass bei der Zeile "Call Plus" die Rufnummer steht die bisher als Call Comfort läuft, sowie auch beim Bereitstellungsentgelt und dieses 0 Euro ist, (sofern der Freund sich nicht am Tel. verlesen hat) schließe ich, dass das ganze in Ordnung läuft.


    Oder? :D

    Ich habe auf die Null-Linie die hier in der Tat nur fiktiv "gerissen" wird, nur angespielt um die Diskussion genuegend allgemein zu halten und nicht mit dem RBerG kollidieren zu lassen; zudem interessieren mich auf Prepaid-Wiki die Pseudo-Prepaids und ihre kritische Behandlung schon länger; zudem fördert der weite Blickwinkel das Auffinden weiterer Lösungsmöglichkeiten.


    Als vorläufige rein pragmatische Empfehlung würde ich dazu raten:
    - im Online-Bereich die Auflade-Automatik erstmal zu deaktivieren;
    per (Einschreibe-)Brief - nicht EMail -
    - die Lastschrift-Erlaubnis zu widerrufen; Zweck: verhindern dass irgendwelche ungeplanten nachlaufenden Buchungsversuche stattfinden;
    - dem Anbieter mitteilen dass man ein unerwartetes Verhalten des Prepaid-Angebots festgestellt hat und um Stundung des ausstehenden Betrags (Mahnsperre) für z.b. 10 Tage bittet. Man wolle sich beraten und den Vorgang prüfen ;)
    Bewusst erstmal keine weiteren Festlegungen oder Interpretationen des Vorgangs vornehmen!


    So ähnlich hab ich das selber schon wiederholt gemacht. Später fällt einem dann erst ein was am erfolgversprechensten ist.


    Dadurch kann man erstmal Handlungsoptionen prüfen, gibt dem Anbieter durch die Blume zu verstehen dass man kapiert wo man hingedrängt werden will (nämlich die Rolle des düpierten Kunden der sich hat übertölpeln lassen und nun automatisch in Verzug gerät und im Netz zappelt) und dass man aber auf der Hut ist und sich die Regeln nicht diktieren lässt.


    mostwanted:
    Du schreibst ja selber ganz zutreffend oder deutest wenigstens an, dass 13 solche Abbuchungen in so kurzer Zeit ohne die Möglichkeit die zugehörige Bestätigungs-SMS sinnfällig wahrzunehmen, nicht das Wahre sein können. Ausserdem ist es ein Hinweis, dass der Mechanismus offenkundig für eine ganz andere "Intensität" der Nutzung gestaltet wurde.
    Ähnliches Beispiel:
    Bei der alten Bundespost schafften die Zähleinrichtungen in den Vermittlungsstellen nicht mehr als ca. 2 Zeittakte pro Sekunde - die mechanischen Zähl-Röllchen kamen nicht hinterher ;) dadurch war der Tarif nach oben begrenzt. Und o2 musste seine 0900-Tarife deckeln- es wurde mehr ausgewiesen, aber die BNetzA kappte den Betrag.
    Man könnte auch das Entgelt selber mal näher anschauen.
    Für Portierungsentgelte verlangten manche Anbieter (2 Provider) bis zu ca. 160 Euro, während die breite Masse 20 .. 30 nahm. Das nahm die BNetzA zum Anlass nachträglich die Entgelte zu regulieren - vermutlich mit statistischen Methoden wurde bestimmt dass > 100 Euro ein Ausreisser sind. Interessant wäre nun, ob 19 Euro Entgelt überhaupt noch zulässig sind, wenn die breite Masse im Markt nur noch 1 Euro oder weniger verlangt. Auf TT wurde das schonmal diskutiert.


    Frankie, die Verhätschelung der Konsumenten wird durchaus durch interessierte Kreise gefördert, damit das Selberdenken nicht stattfindet; das sog. Unterschichtsfernsehen ist nicht ganz unschuldig; aus der Ecke kommen dann die Widerrufsbelehrungsmusterformulierungsgesetze mit unbedingtem Widerrufsrecht für Brautkleider die dann 1x getragen werden und die eigentlichen Benachteiligungen unberührt lassen - die sich mehr in der fürs Fernsehen unzugänglichen / wenig ausschlachtbaren Tiefe von Texten befinden.... da ist es einfacher in die Kamera hineinzujammern wie ungerecht man doch behandelt wurde. (In einem anderen Thread hab ich sowas geschildert.)
    Aber hier gibt es auch gegenteilige Hinweise:
    "weil ich mir überlegt hatte warum ich diesen Prepaid Tarif abgeschlossen habe. Um volle Kostenkontrolle zu haben, die mich vor schlimmmerem bewahrt." ist für mich ein Indiz, dass die geschickte Werbung für ein Pseudo-Prepaid-Modell eventuell doch zu weit gegangen ist. Callmobile hat ja auch die Hinweise auf "keine Grundgebühr" gerichtlich modifizieren müssen; vor diesem urteil fehlte es sicher nicht an Kritik an den betreffenden Kunden sie hätten halt die AGB besser lesen müssen.

    Laut Eintrag in Prepaid - Wiki hat simply unzulässige AGB-Klauseln. Auch auf andere Pseudo-Prepaid-Anbieter trifft dies zu, oder traf in der Vergangenheit zu , wie Callmobile.


    Der zugehörige Link weist jedoch auf einen länglichen und nicht immer ins Detail gehenden Artikel bei der Verbraucherzentrale Hamburg hin. Vielleicht haben die Verbraucherzentralen die Pseudo-Prepaid-Masche gar nicht als solche erkannt. Wenn alles normal läuft, fällt den (Norm-Test-)Kunden ja auch nichts auf!


    Aufgrund der Fülle der Materie ist es durchaus möglich - muss nicht - , dass bei mehreren Pseudo-Prepaid-Anbietern die Klauseln bezüglich "Unterschreitung der Null-Linie beim Guthaben möglich" bzw. die unübersichtliche Gestaltung der Kostenkontrolle als den Kunden grob benachteiligend eingestuft würden. Dass Klauseln die "überraschend" sind, nichtig seien, hat ja wohl jeder schon in der Schule in Wirtschaft & Recht gehört :)


    Frankie: ich wollte damit die Aufladeautomatik bei anderen Anbietern in keiner Weise verniedlichen - dass der Sockelbetrag von z.B. 5 Euro dort quasi ins mittelfristige Dauer-Eigentum des Mobilfunkers übergeht, ist auch lästig! :D


    EDIT:
    >Dass man hier letztlich dasselbe Risiko eingeht wie bei einer Vertragskarte .. weswegen für solche Anbieter eigentlich eine erhöhte Aufklärungs- und Treuepflicht gegenüber dem Vertragspartner resultiert. Wird diese unterlassen, könnte er ja mithaften, was denkst du? :cool:

    Ich muss zugeben dass ich mit der Frage nach dem Zurückbuchen deutlicher skeptischen Bemerkungen den Weg gebahnt habe, dann fiel mir aber ein dass der TE ja noch recht jung zu sein scheint und jeder von uns das erste Mal solche unangenehmen Erfahrungen gemacht hat.


    Insgesamt aber ist es nicht der TE der hier den "Fehler" darstellt, sondern Pseudo-Prepaid-Anbieter die nur scheinbar Kostensicherheit gewähren und den Ruf der "echten" Prepaid-Anbieter ungeniert ausbeuten.


    Der Erfinder der "automatischen Aufladung vom Bankkonto" - die NICHT vom Endbenutzer explizit angestossen wird sondern eben rein Guthaben-sensitiv ist - bekommt wahrscheinlich von seinem Chef aus lauter Dankbarkeit zweimal im Jahr eine Brasilien-Sause von VW-Ausmaßen finanziert ;)


    Dem TE kommt der Verdienst zu, seine Erfahrung rückhaltlos geschildert zu haben. Durch diese Zuspitzung wird erst richtig deutlich, was bei den Aufladeautomatiken eigentlich passiert: es ist wie Postpaid, nur dass die Abbuchung statt einmal im Monat viele Male im Monat stattfindet und , wenn man arglos ist, insgesamt man mehr Geld loswird als bei anderen Modellen im ganzen Jahr. Ich verstehe nicht, wie dieser Anbieter manchmal sogar sich von Stiftung Warentest o.ä. empfehlen lässt. Verwirrend sind auch die verschiedenen Simply-Webseiten, wo der Ruf des Echten Prepaid auf die Pseudos überstrahlt.


    So. Das hilft nun allerdings nur bedingt ;)
    Das Rückbuchenlassen von Lastschriften sollte man eig. nur vollziehen, wenn offensichtlich klar ist, dass die Buchung ohne jede Rechtfertigung erfolgt ist.... und man fest im Sattel sitzt.


    Durch geschicktes Agieren kann man jetzt sich um Schadensbegrenzung bemühen. Ich denke, wenn so ein bekannter Fachjournalist sich mal des Themas annähme, dass es Pseudo (oder Quasi-) Prepaid-Anbieter gibt die vielleicht in einer Grauzone operieren, dass dann durch öffentlichen Druck Simply lieber auf die Eintreibung der nun fälligen Rücklastschriftgebühr verzichten könnte.

    Vorsicht, so wie ich ChinaMobile verstanden habe wird es so gehandhabt:


    Das mit *100# abfragbare Guthaben konto selber wird nicht angetastet und es wird dem Guthabenkonto nicht zugemutet einen negativen Saldo darzustellen.


    Jedoch das nicht direkt abfragbare Kunden konto als solches - genauer, der Saldo aus Guthabenkonto und sämtlichen übrigen gegenseitigen Verpflichtungen - wird anscheinend schon ins Minus gebracht - denn irgendwo laufen ja die Monate mit der ruhenden Option auf... und kumulieren sich.


    Man könnte sich das vorstellen wie das Bonuskonto bei Blau.de, wo "zu geringe" (<5 Euro) Aufladungen geparkt werden, nur umgekehrt mit negativem Vorzeichen.


    Aber ich würde es für unverschämt halten, wenn so dem Kunden mit mangelnder Transparenz dieser Umstand verborgen bleibt bis er auflädt. Andererseits: die AGB sehen ja bei den allermeisten Anbietern nichtmal vor, dass die *100# Guthabenabfrage verbindlich ist. :o


    Edit:
    handytim schrieb:

    Zitat

    Super, Geld weg ohne Gegenleistung . Typisch Mobilcom-Debitel!


    Wichtiger Hinweis, danke. Denn das hieße: Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip, rechtswidrig.

    Re: Rechtslage Simply Prepaid Aufladebetrag


    Zitat

    Original geschrieben von Martin_1984
    Ich fühle mich Unrecht behandelt.
    Habe erstmal das Geld zurückbuchen lassen.


    erstmal Beileid, und nun hätte ich vorweg eine Frage,


    War das eine Reaktion aus dem Augenblick heraus (das mit Zurückbuchen lassen) speziell wegen Simply oder würdest du generell auch bei anderen Anbietern (Strom, Heizung, Wasser ..) sicherheitshalber erstmal zurückbuchen lassen, wenn dir subjektiv die Rechnung falsch oder unrichtig vorkommt?


    PS: bitte Thread-Überschrift ändern in "Simply: Problem mit kurzfristig wiederholten automatischen Aufladungen" o.ä., so wie es jetzt dasteht machst du jede Antwort zur (unzulässigen) RB im Einzelfall und schreckst Hilfswillige ab ;)

    Zitat

    Original geschrieben von 1.BigDaddy
    Karte ist doch schon deaktiviert !


    Zitat

    Nokiahandyfan schrieb:
    Eine Auszahlung ist nur in Höhe des tatsächlich zu der Rufnummer in unseren Systemen vermerkten Guthabens möglich. Sollte der Auszahlungsbetrag niedriger sein, als die von Ihnen geforderte Summe, belief sich Ihr Guthaben zum Deaktivierungszeitraum nur auf den ausgezahlten Betrag.


    Wenn die das eh kappen, kann saschabln ja 25 oder 30 (Betrag nach seiner letzten Erinnerung eben) oder theoretisch 200 Euro (= max. GH-Höhe) reinschreiben. Was soll da schlimmeres passieren als dass sie nur soviel auszahlen wie drauf war...