einfach die Kontonummer und den Verwendungszweck nehmen an die du bisher immer deine frei gewählten Teilzahlungsbeträge überweist, und als Betrag mehr als zum Ausgleich nötig ist ![]()
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einfach die Kontonummer und den Verwendungszweck nehmen an die du bisher immer deine frei gewählten Teilzahlungsbeträge überweist, und als Betrag mehr als zum Ausgleich nötig ist ![]()
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kann es sein dass er von Vertrag sprach und nicht von Prepaid? :confused:
Ein herzliches Grüß Gott für unsere Nachzügler ![]()
Und wer hat das ganze bereits am 12. August vorhergesehen ("Saure Gurken-Zeit" .. "nicht ins Bockshorn jagen lassen ... ) bzw. prophezeit ("vielleicht macht e-plus einen Rückzieher" )?
:p
Am 17. September wurde festgestellt , dass es keine Ansage mehr zu diesem Thema unter der 77770 gibt und die AGB auch nicht in Bezug auf Mindestumsatz irgendeinen Passus enthalten. Schade um den ganzen Stress - die Existenz dieses Threads war wohl nur ein Mosaikstein bei E-Plus' "viralem" Bemühen, unrentable Kunden möglichst effektiv und dabei einigermassen geräuscharm , nämlich "freiwillig" abzuschütteln. ![]()
lagoon: Wo? ![]()
Zitat o2 o Freikarte / Bedingungen:
Ab Registrierung steht ihnen die o2o Freikarte zunächst 1 Monat zur Verfügung, mit einer Guthabenaufladung im 1. Monat (...) verlängert sich die Nutzungsdauer um 6 Monate.
(Entgegen dem reinen Wortlaut verlängern "meist" auch "erste Aufladungen" die erst nach dem 1. Monat eintreffen, die Nutzungsdauer).
Also rein von den Regeln her: Tipp #1, sofort aufladen!
Tipp#2: auch sonst regelmässig aufladen ... denn wer garantiert bei einem Produkt ohne Vertragsbindung, dass die Kleinaufladung eine Woche vor Ablauf der sechs Monate nicht abgeschafft wird?
Ein Dauerauftrag über den Kleinbetrag der jeden Monat die Karte neu "triggert", ist so gesehen die bestmögliche Lösung, und kostet nicht die Welt. Weil selbst wenn mal was geändert oder abgeschafft oder eingestampft wird, man vom Einstampfungszeitpunkt an immer noch sagen kann, dass man die Chancen bestmöglich genutzt hat und jederzeit noch mindestens 5 Monate minus 1 Tag "Puffer" hat. Und selbst diese Lösung kostet nicht die Welt.
Tipp #3: wenn man schon eine zusätzliche (?) SIM-Karte unterhält, tritt auch mal der Fall ein dass die andere Telefoniermöglichkeit ausfällt. Und in dem Fall ist man froh, mit dem "Freikarten-Handy" eine echte und nicht nur symbolische Telefoniermöglichkeit zu haben.
Es kann daher ratsam sein, statt einem Cent 15 oder 19 aufzuladen, dann kann man im Bedarfsfall wenigstens eine Minute lang jemand Bescheid geben oder eine SMS schreiben, oder auch wenn DSL ausfällt, wenigstens per PC-Anschlusskabel, die Email abrufen.
Teletim schrieb:
>Die meisten Gutscheine sind wie Inhaberschuldverschreibungen (nach § 793 BGB) zu behandeln.
Sind es denn Gutscheine? Ist in den Rubbelkarten bzw. Kassenbons mit Nummer drauf irgendein Wert verkörpert?
Bei vielen Billigheimer-Prepaidanbietern ist es ja gar nicht so einfach einen EVN zu bekommen. Manchmal muss man sich irgendeinen Wisch nachträglich bestellen, da steht dann drauf:
ZitatRechnung über eine Anzahlung von Mobilfunkdienstleistungen.
So gesehen ist die Rubbelkarte kein Gutschein, sondern eine Quittung - Leute die bei o2 Easy-Money-Karten haben und sich diese auszahlen lassen wollen, sind ja zuweilen mit dem Ansinnen von o2 konfrontiert, Quittungen für "Echtgeld-Aufladungen" auch Jahre nachträglich beizubringen.
Wenn es aber eine Anzahlung ist, dann ist es letztlich eine Geschichte die sich rein in den Büchern des Mobilfunkanbieters abspielt, also der Bereich von Forderungen, Verbindlichkeiten etc., und da sage ich im Zweifel zu meinen Gunsten: 30 Jahre, wenn nicht Verwirkung mangels Aktivität zur Anspruchsdurchsetzung eintritt.
Und weil das Wort von der Inhaberschuldverschreibung fiel: manche, wie eben z.b. Vodafone, aber auch bei Tchibo las ich schon aehnliches, drucken einen Text auf ihre Rubbelkärtchen der solche Assoziationen wecken soll. Ob man aus einem Stück Plastillin durch intensives Kneten eine Billardkugel machen kann ist mal dahingestellt ... jedenfalls weiss ich von Schecks (die den Inhaberschuldverschreibungen meiner bescheidenen Ansicht nach am nächsten kommen), dass die Bank sie nach Ablauf der Vorlegefrist nicht mehr als Scheck annehmen muss, der gesonderte Scheckanspruch mit seinen Privilegien zwar verfällt aber dann eben immer noch die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln des zugrundeliegenden (Schuld-)Rechtsverhältnisses greifen - umständlicher, aber nicht unmöglich. - Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass bei angeblichem Verfall des vermeintlichen Gutscheins eine Vertragspartei ungerechtfertigt bereichert wäre, und der altbekannte und beliebte § 823 BGB zum Zuge käme.
EDIT: Beispiel Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs: oft ist auf Streifenkarten auf der Rückseite eine Seriennummer und oder ein Ausgabedatum aufgedruckt und der Hinweis: "Diese Fahrkarte ist nach einer Tarifänderung noch maximal X Monate gültig". Nach einer Tarifänderung gibt es immer Übergangsregelungen: eine zeitlang ist die alte Fahrkarte, obwohl streng nach Regel bereits ungültig, aufgrund der Übergangsregelung noch für z.b. zwei Monate dennoch legitimiert, und danach ist eine Umtauschfrist in Geld oder neue Fahrkarten vorgesehen. Das wird schon seine Gründe haben! Und die ganzen Urteile zur Guthabengültigkeit wurzeln letztlich im Bereich der Telefonkarten für öffentliche Telefonzellen. Und genau die sind heutzutage befristet - mit der wichtigen Ausnahme, dass ihr Guthaben nach Ablauf auf eine neue Karte umgebucht werden kann!!
Habe ich einen :apaul: oder ist diese Frage nach > 1 Jahr auch in anderen Threads noch nicht abschliessend beantwortet:
UMTS möglich mit Viva-SIM ?
ZitatOriginal geschrieben von Goody
Hier irrt der Fachmann.
Der Satz heisst aber vollständig ".. und der Laie täuscht sich"
, denn in diesem Thread geht es ja darum dass es dank Fanta gar nix kostet, gerade bei Loop ist der springende Punkt ja dass es - unter den gegebenen einschränkenden Rahmenbedingungen - Freiminuten sind und keine 'echte' Guthabenaufbuchung, der reguläre Minutenpreis also an sich nicht relevant ist.
Nur für die Freude die man empfindet einen umso höheren regulären Preis vermieden zu haben zählt dieser (nach dem Alternativkosten-Konzept), und eben für den Komfort wenn man schon irgendeine Flat auf der Loop laufen hat, spart man sich die Wechselei zu einem anderen Handy wg. Fremdnetzgesprächen.
Lebe bunter anno 1637:
Die große Tulpenkrise ..
.. alles schon mal da gewesen ![]()
Bei mir ist heute / gestern bei T-Mobile auch von 5 Codes notorisch der 5. nicht erkannt worden.
Bei nochmaligem Abschicken der 5 Codes kam irgendwann "Danke für deine rege Teilnahme ... blah .. blah.. nicht öfter als 5x pro Woche blah" ...
Die Deckelkrise deutete sich letzte Woche schon an, als Leute hier anfingen Deckelcodes zu verschenken ![]()
Mit zunehmendem Bekanntheitsgrad der Aktion etablierte sich eine Gewohnheit die Deckel nicht mehr wegzuschmeissen sondern zu sammeln. Diese Gewohnheit führt zu wachsenden Lagerbeständen, während die bis Jahresende bestehende Möglichkeit Codes aufzuladen, in die Gegenwart abdiskontiert, täglich weniger wird.
Es geht nun eine Schere auf: immer mehr Deckel - bei zugleich immer beschränkteren Einlösemöglichkeiten und immer weniger Wochen bis Ende des Jahres.
Mir schien es vor sechs Wochen noch sehr viele Festpreisangebote in der Bucht zu geben, während nun die Auktionen mit 1 Euro Startpreis auf dem Vormarsch sind - und siehe da, es gab vorgestern 4 und gestern eine Auktion die ohne Gebote zu ende gingen - eine Parallele zum Tulpenkollaps von Harlem am 3.2.1637 ?
Hallo Patte_Ricke,
soweit ich mich erinnere, muss man beim Beantragen angeben ob man die Karte online administrieren will!?
Hast du eigentlich den Anmeldebogen hingefaxt oder als Brief geschickt? Ich glaube du warst dir da neulich auch unschlüssig gewesen. Ich wüsste auch auf Anhieb nicht welche Nicht-0180er-Nummer man für Payback/WestLB-Korrespondenz nehmen müsste.
Ob es diesmal eine Anfrage des Handels oder eine Kreditanfrage bei der Schufa gibt, hat dich ja auch sehr bewegt.- (gleich in mehreren Threads .) Ist das Ergebnis denn nun für dich zufriedenstellend?
@all
Mein PIN-Code ist auch gestern mit normaler Post gekommen. (habe keine Teilzahlungsfunktion genommen, das verwirrt nur.) Einkauf bei DM hat problemlos funktioniert, nachdem ich vor drei Wochen noch einen Herrn in der Kassen-Schlange vor mir erlebt hatte, bei dem es nicht geklappt hat.
Allerdings weist der Kassenbon bei mir nur die Normal-Punkte, nicht die 10fach-Extra-Punkte aus :confused:
ZitatOriginal geschrieben von Vesko
Punkt 9 regelt das Verfallsdatum der Freiminuten:
Ob der ganzen Schmankerln war das mein persönliches KO-Kriterium fürs Nicht-Aufladen. Aktion ist daher für Wenig- bis Normaltelefonierer eher ungeeignet.
Oh, ein Bayer ![]()
Bei derlei 'Info-Post' denke ich auch an das was nicht im Text steht. In diesem Fall: dass die Gutschrift keine alternative SMS - Nutzbarkeit mit sich bringt.
Wenn jemand aber ohnehin seine Telefonie auf mehr als 1 SIM-Karte / mehr als 1 Handy verteilt, besteht durchaus die Möglichkeit, das vorhandene Gesprächsvolumen auf die Solomo-Karte umzuverteilen ...
Nokiahandyfan: wie kommt man denn an 25 - Euro - Voucher von Solomo? Kulanzgutschrift ? ![]()