Hallo,
ich zitiere mal die Maxxim-AGB :
Zitat
VI. 1. (Satz1) Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu zahlen (Vorleistungspflicht).
(eig. Hervorheb.CS)
Dann habe ich nach "Juristendeutsch" und "Grundsätzlich" gegoogelt. Eines der Resultate ist
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz
wo es heisst, dass entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch "grundsätzlich" im Juristendeutsch nicht etwa "generell" bedeutet, sondern relativierend, einschränkend gemeint ist. Ich habe mal die Merkregel gehört: "Wo ein Grundsatz, da auch eine Ausnahme."
Nach der Ausnahme muss man dann nicht lange fahnden und findet sie im Abschnitt
Zitat
VIII Satz 4 Insbesondere kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen (vgl. Klausel VI.1) ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz unverzüglich auszugleichen. Der Kunde kann bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende Verbindungen gesperrt werden. Gleicht der Kunde trotz Mahnung vom Diensteanbieter den Saldo nicht innerhalb von drei (3) Tagen aus, kann die Sperrung des Anschlusses bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende wie auch für ankommende Verbindungen erfolgen . Der Diensteanbieter erhebt für die Entsperrung eine Bearbeitungsgebühr
(eigene Hervorhebung C.S.)
der ganz ähnlich den Regelungen von Callmobile formuliert ist.
Dass maxxim sein System sehr fein justieren kann, es eine Zeitlang auch wie ein echtes Prepaid daherkam, schliesst nicht aus dass die Stellschrauben fein und unmerklich in Richtung Pseudoprepaid verstellt werden.
Rechtlich von den AGB her sind die Voraussetzungen hier wie auch bei anderen Anbietern längst gegeben.
Auch in den letzten Monaten dürfte so eine Aenderung unbemerkt geblieben sein, da ja die Aufladeautomatik immer für genug Guthaben sorgt. So gesehen ist es eigentlich sogar echtes Postpaid! Weswegen ich für erhöhte Skepsis bei allen Anbietern bin, die die Lastschrift stark in den Vordergrund stellen, denn hier hat der Anbieter auch das Monopol, auf die Höhe der Guthabenaufladung Einfluss zu nehmen :flop: :gpaul:
Besonders dreist :flop: :flop: :flop: finde ich das Druckmittel , den Anschluss bei drei Tagen Guthabenlosigkeit i.S.V. "Minus auf dem Konto" zu sperren ; damit hat der Anbieter ein Druckmittel in der Hand, die Kunden zu Aufladungen in dichtem Zeittakt zu drängen, vor allem wenn Kunden hauptsächlich erreichbar sein wollen und eine Karte auch mal prepaid-gewohnt ein paar Monate liegen lassen möchten.
(Ich aendere an diesem Posting später noch was, ich reiche noch was nach, also bitte später dieses Posting nochmal angucken! C.S. 11.12Uhr)
Und jetzt, um 11.26 nachgereicht, die entsprechende - auch sprachlich sehr klar und lapidar formulierte - Passage von einem echten Prepaid-Anbieter zum lehrreichen Vergleich, aus den BLAU.de AGB , die lustigerweise sogar der selben Nummerierung folgt, nur arabisch statt in römischen Ziffern:
Zitat
6.1 Die blau.de-Leistungen aus diesem Vertrag sowie etwaige kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen sind vom Kunden im Voraus zu zahlen; der Kunde ist vorleistungspflichtig.
Bemerkenswerterweise "fehlt " hier das listige Wörtchen "grundsätzlich" . Stattdessen finden sich wenig später andere Regelungen, die ich als Kunde für in der Praxis hilfreicher und besser halte:
Zitat
6.2 Von dem blau.de Guthabenkonto werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung die Entgelte gemäß der Preisliste - abhängig von der Tarifwahl des Kunden - (..) in Abzug gebracht. Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des blau.de Guthabens sofort unterbrochen .
Wobei man die Worte "Zeitgleich" und "sofort unterbrochen" wiederum in den Maxxim-AGB vergebens sucht - jedenfalls ich habe sie nicht gefunden 
[small]EDIT: bei den BigSIM-AGB sieht es weitgehend ähnlich aus wie bei Maxxim und unähnlich zu Blau.de. [/small]