Beiträge von Carponaut_Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von rogerrabitt
    Genauso wie ich heute schon über Versandhandel innerhalb der gesamten EU bestellen kann, wenn etwa der Händler in Großbritannien bessere Angebote bereithält.


    Der größte Witz an der Sache ist, dass die wirtschaftliche großbrittannische Freiheit als Argument herhalten muss, während Großbritannien mit seinem superliberalen Finanzsektor gerade ziemlich baden gegangen ist und im übrigen nicht mal den Euro hat.
    Was hilft einem Sepa, wenn man dort ein Fremdwährungskonto einrichten muss? :gpaul: :D


    Im übrigen kann von "veraltetes nationales System" keine Rede sein. Es ist soeben mitsamt daran baumelnden Kreditinstituten von der derzeit nahezu vertrauenswürdigsten Finanzinstitution europaweit die ich mir vorstellen kann , nämlich dem deutschen Steuerzahler, als systemrelevant erkannt und gerettet worden ... also muss es rettenswert gewesen sein.


    Während man immer wieder liest, dass in den USA noch ein dickes Ende in Form einer Kreditkartenkrise nachkommt ... verbriefte Konsumentenkredite... mal sehen ob MasterCard da auch drinhängt ?


    Und mit VPAY aufgemotztes Giropay kommt ja ab Anfang November z.b. bei der Postbank groß raus :)

    Zitat

    Original geschrieben von Nato
    Nochmal praktisch: ich lade beim bankautomat oder Rewekasse 15€ auf und maxxim lässt mich dann mehr als 15€ runtertelefonieren bis in den Minusbereich, wo bei anderen echten Prepaidanbietern bei 0€ Guthabenstand einfach die Funkverbindung aufhört ???


    Gruss Nato


    Häh? Bankautomat oder Rewekasse ist bei Maxxim doch inoffiziell! mit verlaub, selbst wenn es mal geklappt hat (zum Beispiel, weil ein simply-Wolf mal zur Markteinführung Kreide gefressen hat, um Illusionen zu nähren!) , wer sagt denn dass das heute und morgen noch klappt?


    Es ist durchaus möglich, dass die Möglichkeiten "inoffiziell" aufzuladen, von Karte zu Karte variieren, von der konkreten Vertrags- und Marktsituation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei jedem einzelnen Kunden abhängen.


    Dein letzter Halbsatz triffts genau: Der Schutz vor ungeplanter Verschuldung ist bei diesen Karten ausser Kraft gesetzt, indem du dich - und dein Bankkonto!- buchstäblich leerquatschen kannst! (wie das weiland die T-Mobile Werbung so schön illustriert hat, Student liegt als zusammengekladderte Kleidung zweidimensional vor dem Bücherregal, nur der Kopf mit dem Handy ist noch in 3D....)


    EDIT: von der Minusbereich-Möglichkeit kriegen nicht viele was mit, da die Mehrzahl die automatische Aufladung aktiviert haben dürfte ... und für den Sonderweg "Bankkonto-Überweisung" (echte Überweisung, nicht Lastschrift!) sind ja prohibitive Gebühren vorbehalten...

    @Siemenshandyfan: Das hab ich doch gerne gemacht! aber du hast recht, die Verbraucherschützer haben das mal moniert. Es bezog sich 'afair' wohl auf Ongstar.


    Nato:
    Das musst du den technischen Dienstleister fragen... ich denke, wenn man in der Datenbank für das Guthaben anstatt
    unsigned int
    den Datentyp "signed int" vorsieht, dann geht das. ;)

    Hallo,


    ich zitiere mal die Maxxim-AGB :


    Zitat

    VI. 1. (Satz1) Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu zahlen (Vorleistungspflicht).

    (eig. Hervorheb.CS)


    Dann habe ich nach "Juristendeutsch" und "Grundsätzlich" gegoogelt. Eines der Resultate ist
    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz


    wo es heisst, dass entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch "grundsätzlich" im Juristendeutsch nicht etwa "generell" bedeutet, sondern relativierend, einschränkend gemeint ist. Ich habe mal die Merkregel gehört: "Wo ein Grundsatz, da auch eine Ausnahme."


    Nach der Ausnahme muss man dann nicht lange fahnden und findet sie im Abschnitt


    Zitat

    VIII Satz 4 Insbesondere kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen (vgl. Klausel VI.1) ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz unverzüglich auszugleichen. Der Kunde kann bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende Verbindungen gesperrt werden. Gleicht der Kunde trotz Mahnung vom Diensteanbieter den Saldo nicht innerhalb von drei (3) Tagen aus, kann die Sperrung des Anschlusses bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende wie auch für ankommende Verbindungen erfolgen . Der Diensteanbieter erhebt für die Entsperrung eine Bearbeitungsgebühr

    (eigene Hervorhebung C.S.)


    der ganz ähnlich den Regelungen von Callmobile formuliert ist.


    Dass maxxim sein System sehr fein justieren kann, es eine Zeitlang auch wie ein echtes Prepaid daherkam, schliesst nicht aus dass die Stellschrauben fein und unmerklich in Richtung Pseudoprepaid verstellt werden.


    Rechtlich von den AGB her sind die Voraussetzungen hier wie auch bei anderen Anbietern längst gegeben.


    Auch in den letzten Monaten dürfte so eine Aenderung unbemerkt geblieben sein, da ja die Aufladeautomatik immer für genug Guthaben sorgt. So gesehen ist es eigentlich sogar echtes Postpaid! Weswegen ich für erhöhte Skepsis bei allen Anbietern bin, die die Lastschrift stark in den Vordergrund stellen, denn hier hat der Anbieter auch das Monopol, auf die Höhe der Guthabenaufladung Einfluss zu nehmen :flop: :gpaul:


    Besonders dreist :flop: :flop: :flop: finde ich das Druckmittel , den Anschluss bei drei Tagen Guthabenlosigkeit i.S.V. "Minus auf dem Konto" zu sperren ; damit hat der Anbieter ein Druckmittel in der Hand, die Kunden zu Aufladungen in dichtem Zeittakt zu drängen, vor allem wenn Kunden hauptsächlich erreichbar sein wollen und eine Karte auch mal prepaid-gewohnt ein paar Monate liegen lassen möchten.


    (Ich aendere an diesem Posting später noch was, ich reiche noch was nach, also bitte später dieses Posting nochmal angucken! C.S. 11.12Uhr)


    Und jetzt, um 11.26 nachgereicht, die entsprechende - auch sprachlich sehr klar und lapidar formulierte - Passage von einem echten Prepaid-Anbieter zum lehrreichen Vergleich, aus den BLAU.de AGB , die lustigerweise sogar der selben Nummerierung folgt, nur arabisch statt in römischen Ziffern:


    Zitat

    6.1 Die blau.de-Leistungen aus diesem Vertrag sowie etwaige kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen sind vom Kunden im Voraus zu zahlen; der Kunde ist vorleistungspflichtig.


    Bemerkenswerterweise "fehlt " hier das listige Wörtchen "grundsätzlich" . Stattdessen finden sich wenig später andere Regelungen, die ich als Kunde für in der Praxis hilfreicher und besser halte:


    Zitat

    6.2 Von dem blau.de Guthabenkonto werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung die Entgelte gemäß der Preisliste - abhängig von der Tarifwahl des Kunden - (..) in Abzug gebracht. Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des blau.de Guthabens sofort unterbrochen .


    Wobei man die Worte "Zeitgleich" und "sofort unterbrochen" wiederum in den Maxxim-AGB vergebens sucht - jedenfalls ich habe sie nicht gefunden :rolleyes:


    [small]EDIT: bei den BigSIM-AGB sieht es weitgehend ähnlich aus wie bei Maxxim und unähnlich zu Blau.de. [/small]

    Re: Re: Fragen zu Barclay New Visa


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    >ich konnte in meinen Unterlagen bisher keine seperate Kontonummer finden. Wie funktioniert das also?
    ...
    rmol:
    >glaube bei mir stand das irgendwo extra in den Unterlagen zur Kontoeroeffnung



    Ich kann nur über die Cardnmore-Barclay-Cards von Netto Discounter sprechen: dort ist im Prospekt die EC-Karte in Nahaufnahme zu sehen und da ist neben der Kartennummer auch eine Kontonummer eingeprägt - daneben ist ein Hinweistext "Zusätzlich zur Hausbank" - das deutet auf ein 'nach aussen transparentes' Verrechnungskonto hin.


    EDIT: vorstehendes ist wohl redundant, sorry :o