Beiträge von Carponaut_Stefan

    Nach meiner Ansicht ist das die Standardantwort wenn sie das Anliegen für unbeachtlich halten.


    Hast du die 4 betroffenen SIM-Karten denn als Einschreiben mit eingeschickt oder sie zurückbehalten und dadurch dokumentiert dass du den Vertrag gerne weiterführen möchtest?


    Bei E-Plus ist der Kunde laut AGB vorleistungspflichtig, die SIM-Karte zurückzugeben:


    Zitat

    6.4 Der Kunde hat die Prepaid Card bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an EPS zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen EPS infolge der Beendigung des Vertrags. (E-Plus AGB Prepaid)


    ..erst dann nimmt die Kündigung ihren Lauf. Vergleich: Beim Hotelzimmer-Auschecken gibt man den Zimmerschlüssel an der Rezeption auch zurück.


    Wenn das unterbleibt, machen die keinen Finger krumm.



    EDIT: Großer Bluff!
    Die Klärung Ihres Anliegens wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen .. bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag vermute ich mal! Ich habe einige Preislisten und AGB von E-Plus überflogen und festgestellt, abgesehen von einer Erwähnung in 5.1 der AGB "etwaiger Mindestumsatz" steht in keiner Preisliste was davon!


    Das heisst, die Nichtnutzungsgebühr spielt sich derzeit hauptsächlich in unseren Köpfen ab!


    Viel unangenehmer sind die Aufladezwänge - mittlerweile ist man bei 30 Euro pro Jahr angelangt - und dass die "Web-" Varianten der Prepaid-Tarife unabhaengig von der Aufladehöhe nur noch 6 Monate maximal verlängert werden können. In der abschreckenden Wirkung kommt das der Nichtnutzungsgebühr doch schon sehr nahe.


    Sollte E-Plus da nur einen Warnschuss abgegeben haben, um notorische Nicht(aktiv-)nutzer zur freiwilligen Kündigung zu bewegen?
    :D

    Nach allem was ich so mitbekommen habe, ist es faktisch nicht möglich, in Verträge zu wechseln die "in echt" keine Grundgebühr haben. (gemeint sind hier nicht die Provisionsausschüttungsmodelle). Entweder, weil die zu rechtlich verselbständigten Billigheimer-Tochtergesellschaften ausgelagert sind, oder aus sonstigen obskuren Gründen.


    Z.b. o2 o Freikarte --> o2o Postpaid , mindestens mit Gebühr belegt.


    Eplus T&M --> ADAC Edition !?


    Xtra --> Congstar Postpaid !?


    Vodafone ---> Yukoono ...


    ... allesamt mehr oder weniger versperrte Pfade.

    Da ich die ComputerBild kaufen muss, ohne bis auf Seite 17 vorzublättern, und das Titelblatt folgendes verheisst:


    Zitat

    ComputerBild Aktion 2222 UMTS - Surfstifte* fürs Notebook für je 2,22 Euro bei ThePhonehouse Kommunikation auf meine Art *mit 10 Euro Guthaben Seite 17


    - und sonst nichts - bin ich so frei und nehme das für bare Münze. Denn sonst käme man dahin, dass selbst der erste in der Warteschlange mit einem Billighandy abgespeist werden kann; Willkür Tür und Tor geöffnet wären.


    Überhaupt sieht das ganze doch sehr nach Salamitaktik aus. :mad:


    In "meinem" TPH-Shop hat mir gestern der Ladenbetreuer gesagt ich sei erst der zweite der gefragt habe. Der Laden war ansonsten gähnend leer. Herbstflaute?

    Also ich verbrauche immer so um die 520 - 550 MB pro Monat, wenns hoch kommt sind es auch mal 635 MB.


    Daher fordere ich ein Datenpaket mit 635,50 MB (es kann ja auch mal ein halbes MB mehr sein aber ich sehe partout nicht ein dafür dann extra zu zahlen, simyo kriegt eh immer soviel Geld von mir!) für 6,35 Euro, und zwar stante pede sofort, bitteschön.



    ;)

    Okay, diese logische Argumentation ist zwar für sich genommen nachvollziehbar, aber im Falle der E-Netze ist noch lange nicht alles logisch ;)


    Beispielsweise wurde hier auf TT ja lang und breit diskutiert dass Blau und Simyo auch über die Eplus-Bankverbindung aufladbar seien.


    Beim Betrachten der Webseiten von Schlecker-Prepaid und Fonic fällt schon bei der Gliederung der Unterverzeichnisse, der FAQ und der CSS-Formatierungen auf, dass das aus dem selben Stall kommen muss.


    werde mal eine Anfrage an 'Schlecker Prepaid' schicken müssen ...


    btw., war heute in so einem Schlecker-Markt. Auf meine Frage ob man eine nicht herausgebrochene Karte nachträglich umtauschen könnte, verneinte die Kassendame. Zu dieser Auskunft musste sie aber "das Fräulein " fragen - die mutmassliche Filialleiterin. Bemerkenswert! Denn bei Smobil hatte ich Karten-Sets gesehen die anscheinend schonmal registriert worden waren. (Kugelschreiber-Vermerke in dem Papp-Schuber).

    flensi: Genau sowas ist mir mit o2 Loop passiert, ich kann nur momentan nicht drauf eingehen weil ich nicht so schnell tippen kann im moment wie die Diskussion hier fortschreitet ;-)


    Esprimo:
    ich hab mein Posting oben geändert, um es klarer zu stellen; dabei hab ich die Folgebeiträge noch nicht sehen können. Es liegt mir fern mich über dein Geschick lustig zu machen. Ich will nur den klaren Gedanken der dem Problem zugrunde liegt herausarbeiten. Ich hatte so ein ähnliches Problem auch mit Mobilcom, also das ist eine verbreitete Pest. Mein Rat geht dahin, die rechtlichen oder sonstigen Beweggründe des Providers möglichst gut zu verstehen, um die eigene Position effektiver vertreten zu können, ohne als selbstgerecht dazustehen und darum zu scheitern.


    >Also ich hab ganz freundliche und nett meine E.Mails geschrieben.


    Leider hast du sie aber noch nicht, wie von mir oben angeregt, hier gepostet. Das wäre nicht nur nett, sondern extrem hilfreich! :)

    Danke für deine Auszüge.


    Zitat

    Ich will doch gar nicht mit denen reden...
    ich will das die Karte abgeschaltet wird.


    Du formulierst im Passiv. Es bedarf dazu aber Menschen , die abschalten. Die haben es oft ganz gern wenn man sie als solche wahrnimmt und für wert befunden werden dass man ein paar Worte an sie richtet, mit ihnen spricht, wenn man etwas von ihnen will. ("bitte.." - "danke").


    Zitat

    Die karte existiert nicht mehr, also kann man mich auch nicht dort anrufen!


    Eine Karte die nicht existiert, kann doch gar nicht abgeschaltet werden oder wo ist mein Denkfehler?


    EDIT:
    hast du mal die AGB die du damals unterschrieben hast durchgelesen?
    Da steht:

    Zitat

    Der Kunde hat die Prepaid Card bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an EPS zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen EPS infolge der Beendigung des Vertrags.


    Im Klartext: wenn du die Karte verschlampt hast, also mit fremdem Eigentum nachlässig umgegangen bist, wird sich dein Vertragspartner eher zurückhaltend verhalten ....