Nach meiner Ansicht ist das die Standardantwort wenn sie das Anliegen für unbeachtlich halten.
Hast du die 4 betroffenen SIM-Karten denn als Einschreiben mit eingeschickt oder sie zurückbehalten und dadurch dokumentiert dass du den Vertrag gerne weiterführen möchtest?
Bei E-Plus ist der Kunde laut AGB vorleistungspflichtig, die SIM-Karte zurückzugeben:
Zitat6.4 Der Kunde hat die Prepaid Card bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an EPS zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen EPS infolge der Beendigung des Vertrags. (E-Plus AGB Prepaid)
..erst dann nimmt die Kündigung ihren Lauf. Vergleich: Beim Hotelzimmer-Auschecken gibt man den Zimmerschlüssel an der Rezeption auch zurück.
Wenn das unterbleibt, machen die keinen Finger krumm.
EDIT: Großer Bluff!
Die Klärung Ihres Anliegens wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen .. bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag vermute ich mal! Ich habe einige Preislisten und AGB von E-Plus überflogen und festgestellt, abgesehen von einer Erwähnung in 5.1 der AGB "etwaiger Mindestumsatz" steht in keiner Preisliste was davon!
Das heisst, die Nichtnutzungsgebühr spielt sich derzeit hauptsächlich in unseren Köpfen ab!
Viel unangenehmer sind die Aufladezwänge - mittlerweile ist man bei 30 Euro pro Jahr angelangt - und dass die "Web-" Varianten der Prepaid-Tarife unabhaengig von der Aufladehöhe nur noch 6 Monate maximal verlängert werden können. In der abschreckenden Wirkung kommt das der Nichtnutzungsgebühr doch schon sehr nahe.
Sollte E-Plus da nur einen Warnschuss abgegeben haben, um notorische Nicht(aktiv-)nutzer zur freiwilligen Kündigung zu bewegen?
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