Beiträge von Carponaut_Stefan

    Re: Prepaid E-Plus kündigung unmöglich?


    Zitat

    Original geschrieben von Esprimo
    Ich bin nun schon seit über 3 Wochen dran mein Prepaid Vertrag bei E-Plus zu kündigen. E-Plus weigert sich doch tatsächlich die Kündigung zu akzeptieren und antwortet mittlerweile auf meine E-Mails /Briefe nicht mehr.


    Wie sollte ich nun vorgehen?


    :flop:



    Du könntest deinen Einzelfall plastischer schildern, z.b. durch Auszüge aus der Korrespondenz, damit man sich ein Bild machen kann. Immerhin hat Eplus ja wohl einmal geantwortet, was stand denn genau drin?


    Hast du das vorgesehene Formular
    http://www.prepaid-wiki.de/images/Auszahlund_eplus.pdf
    benutzt? Wenn nein, wie war deine Kündigung formuliert?


    Warum willst du überhaupt kündigen? :D
    Eplus Prepaid ist doch so schön (grün) ... :D

    Interessant an der Websession-Callya ist, dass ihr eine Rufnummer zugewiesen ist, obwohl keine Gespräche möglich sind / sein sollen.


    Hat denn schonmal jemand versucht "ankommend" zu telefonieren? Was für eine Ansage kommt da gegebenenfalls?


    EDIT: JHV, vielen Dank, sehr informativ! :top:
    Nokiahandyfan: wie meinst du das, SMS an D2 und "kommt nicht zurück"? Ist "D2" ein Autoresponder , der an Websession-Callya nicht 'responded'?

    Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Der Punkt ist aber, dass hier eine exakt definierte Menge angegeben ist, nämlich 2.222 Pakete. Was den obigen Text zur Makulatur werden lässt.


    Ebenso aber ist eine genau bezifferte Zeitspanne des Aktionszeitraums angegeben, 18.-30. September.


    Die eigentliche Irreführung könnte man darin erblicken, dass mit der Mengenangabe versucht wird, die o.g. Regelung auszuhebeln, aber gleichzeitig durch den zwölftägigen Zeitraum suggeriert wird, es werde die gesetzliche Zwei-Tage-Frist wohl locker eingehalten werden.


    (Es kann nicht von den offline-Kunden verlangt werden, die Anzahl der Ladengeschäfte zu recherchieren und solche Kalkulations-Rechenaufgaben zur Verfügbarkeit wahrzunehmen die Aufgabe der Filialleiter sind, um dann vielleicht herauszufinden dass die 2222 Stück nie und nimmer bis Freitag nachmittag ausreichen.)

    Zitat

    Zwei-Tage-Frist : Wer mit Sonderangeboten wirbt, muss die angepriesene Ware auch für einen angemessenen Zeitraum im Regal haben. Der Händler muss also für einen Warenvorrat sorgen, der ausreicht, die normalerweise zu erwartende Nachfrage abzudecken. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) heißt es sinngemäß: Produkte, die Händler annoncieren, müssen ab Erscheinen der Anzeigen in der Regel zwei Tage lang vorrätig sein. Andernfalls hat das Geschäft ein Lockvogelangebot gemacht und kann wegen "Irreführung" belangt werden. Denn der Kunde läuft Gefahr, dass er - erst einmal im Geschäft - andere Ware kauft als ursprünglich gewollt. Zum Beispiel anstatt des Komforttelefons mit Anrufbeantworter zu 49 Euro das teurere Modell für 99 Euro. Die UWG-Formulierung "in der Regel" hat zur Konsequenz: Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es Abweichungen geben - sowohl nach oben als auch nach unten. So haben Gerichte bereits von Geschäften verlangt, dass ihr Vorrat länger reichen muss - nämlich drei Tage oder sogar eine Woche. Verderbliche Lebensmittel : Bei kleineren Geschäften darf man aber nicht erwarten, dass die Regale täglich aufgefüllt werden. Auch bei verderblichen Lebensmitteln wie Frischobst oder Fleisch ist es Händlern erlaubt, die Zwei-Tage-Frist zu unterschreiten. Doch geht das nicht grenzenlos: Die Ware muss - ausgenommen Fälle höherer Gewalt - wenigstens am ersten Tag der Werbung bis Ladenschluss erhältlich sein . Restposten: Auch Angaben wie "Einzelstücke", "Ausstellungsstücke", oder "Restposten" deuten von vornherein auf ein beschränktes oder einmaliges Angebot hin. Der Kunde muss also damit rechnen, den Wunschartikel nicht mehr im Laden vorzufinden. Mit dem Hinweis "Solange der Vorrat reicht" kann sich der Händler dagegen nur ausnahmsweise herausreden. Kriterien für Irreführung: Ob Werbung als "irreführend" kritisiert wird, hängt entscheidend von den so genannten "Verkehrserwartungen" ab.

    (Hervorheb. C.S.)


    Verbraucherzentrale

    Zitat

    Original geschrieben von Handyjunkie
    Gilt das mit dem 2 Jahre gratis tchibofonieren auch für die BeFour-Karten von Tchibo?


    "Derheini" schrieb weiter oben

    Zitat

    jeder SIM die in dem Aktionszeitraum gekauft wird, hat automatisch die 2 Jahre Intern Flat.

    (eigene Hervorhebung C.S.)


    Also da die BeFour-Karten nicht gekauft sind, tippe ich mal auf "nein". Jedoch ist nicht gleich erkennbar, dass das stimmen muss, denn die Privatcard-Karten sind auf den ersten Blick ja auch nicht "gekauft". (Indirekt freilich über den PrivatCard-Jahresbeitrag bezahlt.) Immerhin ist ein Gutschein aus Papier eingesetzt worden, was bei den online bestellten Befour-Karten nicht der Fall ist.

    Ich will nicht mit der Grenzsperranlage ins Haus fallen, aber: Als ich 1989 nach Thüringen fuhr, brauchte ich zwar noch ein Visum, doch waren Briefe, Telegramme und andere Postleistungen ähnlich wie Theater-Eintrittskarten und Straßenbahnfahrkarten drastisch preiswerter als z.B. in Bayern. Ob das auch für die Preiswahrnehmung von Nachforschungsaufträgen die man nicht jeden Tag braucht Geltung hat? :cool:


    Möglich auch, dass das unterschiedlich kostet je nach Sendungsart. Wenn die Wahrscheinlichkeit kalkulierbar ist, würde ich auch eine Gebühr in Kauf nehmen.


    EDIT:
    JHV, ich würde das mit den orangefarbenen Streifen nicht als Speicherung in den Raum stellen wollen. Vorübergehende Speicherung im Rahmen des Sortiervorgangs, so wie die mechanische Lage der Verbindungsklinken bei elektromechanischer Telefonvermittlung durch Relais während der bestehenden Telefonverbindung, dürfte wohl rechtlich einwandfrei sein. Der Zielcode der Post enthält auch keinen Namen sondern nur Hausnummer, Strassencode und PLZ.
    EDIT2:
    das Speichern kannst du unterlaufen, wenn du entgegen der Post-AGB eine Briefhülle mit nicht saugfähigem, stark glänzendem oder fluoreszierendem Papier verwendest :D

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    also lautet deine These jetzt Handyporto+Nachforschungsauftrag=Einwurfeinschreiben?


    Gibt es den Nachforschungsauftrag eigentlich für nicht eingeschriebene Sendungen? Konnte hier auf die Schnelle so etwas nicht finden.
    Und wenn es ihn gibt, was kostet er?


    Du meintest zwar These von Síemenshandyfan :D aber ich antworte mal:
    Nachforschen lassen kann man immer. Aber wenn bei den von dir genannten nicht nachzuweisenden Sendungen der Post nix gefunden wird, bekommt man eine reine Negativaussage deren Beweiskraft gegen Null tendiert. Eine herkömmliche Briefsendung kann so nicht nachträglich zu einem Einschreiben "geadelt" werden.


    Eine "regularisierte" Form des Nachforschungsantrags gibt es auch beim Einwurfeinschreiben, man bekommt halt einen Auszug aus der Zustell-Liste mit Unterschrift des Zustellers bei der betr. Adresse (weiss das vom Hörensagen.)


    Jemand aus meiner Familie hat mal bei einer Auslandssendung nachforschen lassen und tatsächlich konnte der Fall bereinigt werden und es gab eine "Erstattung nach Artikel 40 (?) Weltpostvertrag".


    Zu den Kosten war mir von früher was in Höhe von 10 bis 20 DM in Erinnerung. Billiger ist es wohl nicht geworden seither ... :rolleyes:


    Auf die Schnelle auch dieser Thread interessant:
    http://www.telefon-treff.de/showthread/t-81630.html