Ich hatte letztes Jahr und vorletztes Jahr den Fall, dass ich einen Mobilfunkvertrag schriftlich stornierte bzw. kündigte. Dazu wählte ich Einschreiben.
Mir war zunächst mulmig, weil das Tracking zeigte an dass die Sendung erst einen Tag _nach_ Kündigungsfrist-Ablauf _abgeholt_ wurde. Obwohl im 2. Fall Einwurf-Einschreiben war, meldete das Tracking vor diesem Tag nur "Sendung wird zur Abholung bereitgehalten".
Zwei Werktage lang zur Abholung? Unverschämt! Ich bereitete mich schon seelisch darauf vor, diesen Modus rechtlich anzugreifen.
Die Besonderheit war nämlich die Großkundenpostleitzahl die man zur Kündigung verwenden musste.
Meine grobe Linie wäre gewesen: Wenn ein Großempfänger seine Posteingangspipeline mit den Förderbändern quasi mit einem Regenschutztunnel direkt an die Auswurf-Pipeline des Logistikers verknüpft, ist das wie bei Kommunizierenden Röhren posttechnisch zu einem Gesamt-Eumel verschmolzen. Und dann ist die Sendung m.E. bereits dann im Machtbereich des Empfängers, wenn sie im Ziel-Leitbereich der Post (=dem outgesourcten Posteingang) angekommen ist.
Da ich gar keine Hausadresse mehr habe um notfalls am letzten Tag der Frist beim Pförtner gegen Empfangsbekenntnis höchstpersönlich zuzustellen muss ich ja diese Adresse mit der Großkunden-PLZ verwenden. Und wenn dahinter Abläufe sind, die bei einem Einwurf-Einschreiben unerwartet dokumentieren dass die Sendung irgendwo in einem Korb liegen bleibt, dann ist mir wurscht ob der schon im Machtbereich der Grundstücksgrenze des Mobilfunkers oder der Post ist - ich rechne es rechtlich dem Mobilfunker zu, also dem Empfänger. Ich hätte mir nicht gefallen lassen, dass die fristwahrende Wirkung des Einwurf-Einschreibens durch die Großkunden-PLZ verwässert und letztlich aufgehoben wird allein deswegen weil der Empfänger Sendungen von aussen anschaut ob sie vielleicht eine Kündigung beinhalten könnten und die dann nur 2x die Woche vom Band holt.. (Nichterbrachte Leistung "Einschreiben")
Und was das Handyporto anlangt sehe ich es ähnlich. Es ist auch nicht so dass man der Post die Butter vom Brot nimmt. Der Nachforschungsantrag kostet Geld, seine Bedeutung steigt natürlich dann. Es wird eine Verlagerung der Einschreiben-Kosten auf die Ernstfälle. Jeder Versender kann dann Risiko mal Kosten multiplizieren und entscheiden ob er diesen Weg gehen will oder das klassische Einschreiben.