drSeehas hat hier unlängst gepostet dass er bei seiner (Direkt-)Bank sehen kann, von welchem Konto die Zahlung kam.
Es trifft m.E. zu, dass diese Einsicht bei weitem die Minderzahl der Kreditinstitute gewährt.
Hier war von "aufschiebender Bedingung" etc. die Rede.
Ich möchte noch in die Diskussion einflechten dass es nach § 111 TKG (o.ä.) eine gesetzliche Pflicht gibt, die Personalien des aktuellen Rufnummerinhabers festzustellen.
Das ist für manche hier der Anlass in AGB nachzusuchen und entdecken dann so etwas wie einen "Genehmigungsvorbehalt" des Netzbetreibers der so aber gar nicht existiert. Die Netzbetreiber sehen da nämlich als einzige Sanktion vor, die Karte eben (temporär) zu sperren, nicht zu Gängelungszwecken oder den freien Austausch von Rufnummern zu behindern, sondern um überhaupt irgendwas in der Hand zu haben, wenn mal eine Karte nicht umregistriert wird.
Es ist nämlich zugleich auch so, dass seit der Deregulierung der Bundestag den Bürgern ein sehr starkes Recht gegeben hat, nämlich das Eigentum an ihrer Rufnummer.
Mit diesem Eigentum können diese prinzipiell nach Belieben verfahren. Sie können es woanders unterstellen (=portieren), aber auch freiwillig aufgeben, eben zum Beispiel auf jemand anders übertragen!
Dass dieses Eigentumsrecht die Verpflichtungen überlagert und eine manchmal unübersichtliche Gemengelage ergibt, sollte nicht die liberale Grundeinsicht verdunkeln, dass jedermann und jedefrau ihre als Prepaid-Karte "verkörperte" Rufnummer weitergeben darf OHNE dass ein Netzbetreiber oder eine Aufsichtsbehörde vorher artig um Erlaubnis gefragt werden muss - auch nicht aus einer Ängstlichkeit heraus, diese Erlaubnis könne versagt werden.