Nachdem es hier schon endlose Debatten gab :confused: , zuletzt wurde es mit dem User "Little.Alien" und seiner weitergegebenen Simyo-Karte intensivst besprochen, sei es nochmal wiederholt:
Auch wenn der Kunde anstrebt, die Daten gelöscht zu kriegen, nicht mehr für die Karte verantwortlich zu sein, die Verbindung SIM-Karte <--> eigener Name aufzuheben und so weiter:
es geht allemal um einen Vertrag ! (*)
Und eine Kündigung eines Vertrags muss den unmißverständlichen Wunsch beinhalten das Vertragsverhältnis nicht fortsetzen zu wollen.
Dem Netzbetreiber mit Händen und Füßen und wild gestikulierend mitteilen zu wollen was er im einzelnen zu machen hat (Datenbank bedienen, SIM ausbuchen, IMSI sperren, HLR updaten, Registrierfomulare in den Reisswolf, Daten löschen ...) ist zwar gut gemeint, geht aber an der Sache meilenweit vorbei.
Solange das Schlüsselwort "Kündigung" nicht zu Papier gebracht wird, darf man sich auf eines der lustigsten Katz-und-Maus-Spiele einstellen, das die Mobilfunkbranche so zu bieten hat.
Und dafür ist man wirklich selbst verantwortlich, das kann einem niemand abnehmen, schon gar nicht darf man erwarten dass der Netzbetreiber einem noch den roten Teppich ausrollt wenn man schlingernd und humpelnd in Richtung Scheidung taumelt.
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich nach den eingangs erwähnten Diskussionen selber eine Loop-Kündigung bei o2 per Fax (ohne Einschicken der Karte) durchgeführt und mich dabei an die von mir selbst als richtig erkannten Regeln gehalten.
Und siehe da: ich hatte wohl den Ton getroffen, Karte wurde umgehend vollständig deaktiviert (nicht nur eingefroren oder Guthaben genullt) und nach kleiner Schamfrist von ca. 1 Woche kam eine schriftliche Kündigungsbestätigung, zwar in auffallend kleiner Schrifttype aber erkennbar individuell aufgesetzt.
Geht! :top:
EDIT:
(*) auch bei Prepaid gibt es einen Vertrag. Dass AGB akzeptiert werden müssen ist ein überdeutlicher Hinweis.
Nur Eidesstattliche Versicherung abgeben, weil man nicht imstande ist das Wort "Kündigung" zu buchstabieren??
Die Karte quasi behalten wollen aber zugleich kündigen kann einem als widersprüchliches Verhalten ausgelegt werden.
ZITAT Loop-AGB von August 2008:
Ziffer 4.1 e)
Zitat
Der Kunde ist verpflichtet ... e) die ihm überlassenen SIM-Karten sachgemäß und sorgfältig
aufzubewahren und vor Missbrauch, Verlust und Beschädigungen
zu schützen.
:confused: