Ich bin der Meinung, dass eine normale Durchwahl zumindest aus Fremdnetzen nicht als Sondernummer tarifiert werden darf. Zumindest ist es "überraschend" und benachteiligend.
Es gab mal vor vielen jahren im Festnetz einen Präzedenzfall. Eine 0105x - Gesellschaft (x war nach meiner Erinnerung 1 oder
hatte in Kleinanzeigen in Zeitungen eine halbseidene Telefonhotline aus Brüssel (!) beworben, oder der / die Inhaber dieser Nummer taten das.
Dadurch dass das Routing über die Call-by-Call-Vorwahl lief, konnte bei diesem privaten Anbieter nicht nur auf Vorwahl- sondern auf Einzel-Rufnummernebene für diese eine Nummer ein spezieller Tarif geschaltet werden; hier besonders hoch und drastisch viel höher als der normale CbC-Tarif dieser Gesellschaft zu anderen Brüsseler Nummern; ähnlich hoch wie bei einschlägigen inländischen 0190-Nummern.
Man setzte offenbar darauf, dass wegen der Eigenheit der gewährten Dienstleistungen niemand den Rechtsweg beschreiten würde.
Später wurde durch den Regulator klargestellt, dass das billing-Verfahren für Call-by-call nicht als versteckte Mehrwertrufnummer missbraucht werden darf.
So ähnlich stelle ich mir das hier vor. Der Kunde hat bewusst den Weg über eine andere Gesellschaft gewählt und geht davon aus, dass diese nicht in die Leitung hineinhorcht, welche Art von Gespräch darüber geführt wird, sondern dass der Preis sich nach der Vorwahl bzw. dem Präfix richtet - und nicht nach der Nummer als solcher.
Egal ob eine einzelne Festnetznummer aus dem Brüsseler Rotlichtviertel heimlich per CbC-Vorwahl zur Mehrwertnummer umdeklariert wird oder das mit einer Netzvorwahl aus einem fremden Mobilnetz geschieht: der Vorgang ist vergleichbar.
Überrumpelung, Übervorteilung, garstiges Gebaren.