Beiträge von Carponaut_Stefan

    Ja, und auch der Süden hat seinen Osten :D:D


    nachdem Weiden in der Oberpfalz schon genannt wurde, könnte es sein dass auch Mittel- und Ostbayern, dran sein könnte. Hier geht die Welt ansonsten mit 20 Jahren Verspätung unter und es gilt anders als in Oberbayern das Motto: "Mit Lederhose, aber ohne Laptop" .... irgendwer aus Landshut oder Ingolstadt da? :)

    Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Woher die 10 Euro Startguthaben nach Aufladung ab 15 Euro kommen, das ist mir aber immer noch nicht ganz klar.


    Ich hatte die Angabe "& SMS-Flat" eher so interpretiert, dass man sich für die 10 Euro Startguthaben zweimal die 7tägige Messaging-Flat für je 4,95 Euro leisten könne .... :D


    Also dass man zwar kein Talk&SMS hat, aber trotzdem die prinzipielle Möglichkeit eine Art SMS-Flat sich auf eigene Kosten (bzw. auf Kosten des Startguthabens) zu gönnen, besteht.

    Mindestaufladung


    Hallo,


    hat jemand der Anwesenden seine Express-Mobil SIM- Karte schonmal mit einer Cash Karte bzw. einem Voucher aufgeladen?


    Die Frage richtet sich natürlich zunächst an diejenigen die einen Kiosk wo es den Express zu kaufen gibt in fußläufiger Griffweite haben, aber auch an die übrigen.


    Die Mindestaufladung ist ja laut Eröffnungsposting von hmf66 nur 5 Euro, die Frage ist, ob das auch wirklich bei der Bar-Aufladung so ist?


    Wie ist denn die Staffelung?

    Selbst wenn ich es wüsste, möchte ich mich aber mit diesem Wissen nicht dicke tun und der ganze Sinn meines Postings war mit einem Wort, dass ich dem Dauerposter empfehle, eine solide, robuste Unwissenheit zu entwickeln was diese unsägliche 'Sonder-Preisliste' angeht... ;)


    Ihrem Er findungsreichtum stelle ich entgegen, ich möchte ganz im Sinn des Erwin Chargaffein Zudecker und Ent finder sein, was diese Preisliste angeht!
    Ausserdem soll sowas manchmal prozesstaktisch helfen :D

    Ich bin der Meinung, dass eine normale Durchwahl zumindest aus Fremdnetzen nicht als Sondernummer tarifiert werden darf. Zumindest ist es "überraschend" und benachteiligend.


    Es gab mal vor vielen jahren im Festnetz einen Präzedenzfall. Eine 0105x - Gesellschaft (x war nach meiner Erinnerung 1 oder 8) hatte in Kleinanzeigen in Zeitungen eine halbseidene Telefonhotline aus Brüssel (!) beworben, oder der / die Inhaber dieser Nummer taten das.


    Dadurch dass das Routing über die Call-by-Call-Vorwahl lief, konnte bei diesem privaten Anbieter nicht nur auf Vorwahl- sondern auf Einzel-Rufnummernebene für diese eine Nummer ein spezieller Tarif geschaltet werden; hier besonders hoch und drastisch viel höher als der normale CbC-Tarif dieser Gesellschaft zu anderen Brüsseler Nummern; ähnlich hoch wie bei einschlägigen inländischen 0190-Nummern.


    Man setzte offenbar darauf, dass wegen der Eigenheit der gewährten Dienstleistungen niemand den Rechtsweg beschreiten würde.


    Später wurde durch den Regulator klargestellt, dass das billing-Verfahren für Call-by-call nicht als versteckte Mehrwertrufnummer missbraucht werden darf.


    So ähnlich stelle ich mir das hier vor. Der Kunde hat bewusst den Weg über eine andere Gesellschaft gewählt und geht davon aus, dass diese nicht in die Leitung hineinhorcht, welche Art von Gespräch darüber geführt wird, sondern dass der Preis sich nach der Vorwahl bzw. dem Präfix richtet - und nicht nach der Nummer als solcher.


    Egal ob eine einzelne Festnetznummer aus dem Brüsseler Rotlichtviertel heimlich per CbC-Vorwahl zur Mehrwertnummer umdeklariert wird oder das mit einer Netzvorwahl aus einem fremden Mobilnetz geschieht: der Vorgang ist vergleichbar.


    Überrumpelung, Übervorteilung, garstiges Gebaren.