Zitat
Original geschrieben von dubsim
Bleib mal auf dem Teppich.
Warum? 
Zitat
Original geschrieben von dubsim
Welche Grundlage sollte das haben? Der Netzbetreiber stopft Lücken, aus denen andere Firmen Profite schlagen. Das ist für ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen mehr als verständlich. Und es wird Dir ja kein Dienst genommen, der Dir vorher garantiert wurde. Du hast Dich schließlich für Tarif XY entschieden, der nicht dafür geworben hat, dass dann Sparruf erreichbar ist.
in aller Kürze:
Die Grundlage ist ua. die Meinungsfreiheit und das Telekommunikationsgeheimnis!
Rechtfertigen müssen sich nicht Callthrough- Anbieter für ihr Geschäftsmodell, sondern Mobilfunkanbieter, die im Teil-Markt "Terminierung in ihrem eigenen Netz" eine Monopolstellung haben und nicht ohne Grund müssen sie ihre Terminierungsentgelte genehmigen lassen! Wenn sie genehmigt sind, heisst das noch nicht dass sie unschädlich wären , sondern jedenfalls dass sie keinen soo grossen Schaden mehr anrichten dass sie offenkundig rechtswidrig wären.
Die EU will diese eindämmen! Zu diesem übergeordneten politisch gewollten und legitimierten Ziel, Marktmacht zu begrenzen , tragen die Callthrough-Anbieter bei! Nicht sie müssen sich rechtfertigen sondern einige Mobilfunker !
Dass nach Zielnetz unterschiedliche Tarife kassiert werden kann man mit Augenzudrücken noch verstehen. Aber dass Rufnummern innerhalb von Vorwahlgassen "sortiert" getrennt behandelt werden, geht eindeutig zu weit!
Dass manche Anbieter unterscheiden ob Daten oder Sprache über den Nutzkanal gehen ist schon grenzwertig.
Ob und welche Dienstleistung über eine Nummer abgewickelt wird, hat den Netzbetreiber nichts anzugehen. Wenn nämlich ein Netzbetreiber meinen EVN daraufhin durchschnüffelt, ob ich darüber vielleicht einen Dienst eines Konkurrenten nutze, geht nämlich in den Bereich der Privatsphäre hinein und die geht den Telekommunikationsanbieter nichts an.
Gedankenexperiment:
Angenommen, Media-Markt betreibt neben Ladengeschäften auch eine billige Weitervermittlung ins Ausland. Ich rufe dort eine Nebenstellenanlage mit "0" an und gelange durch Nachwählen der "1" zu einem menschlichen Operator der das Gespräch von Hand vermittelt, durch Nachwählen der "2" zu einem Verkäufer in der Computerabteilung und durch Nachwählen der "3" zur Musikabteilung und durch Nachwählen der "4" zu einem Sprachcomputer der wie "1" aber automatisiert funktioniert.
Deine Argumentation grenzt daran, den Mobilfunkbetreiber für berechtigt zu halten jetzt in die Leitung hineinzuhorchen, ob ich "berechtigterweise" mit dem Verkäufer rede oder "unberechtigterweise" einen Callthrough-Dienst in Anspruch nehme, was ihn nach deiner Logik dazu berechtigen würde die Verbindung zu trennen.
Merkst du was?
Es geht nicht um Lücken die gestopft werden dürfen /müssen - ein Callthrough-Dienst ist hinreichend "anders" und "umständlicher" (vorausbezahltes Guthaben nötig; Authentifizierung; Kurzwahlen / nachtraegliches Wählen) als dass ein Mobilfunkanbieter ein direktes eigenmächtiges Abwehrrecht im Sinne von Selbsthilfe haben dürfte.