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Beiträge von Sebastian
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Willkommen im Forum!

ich habe Deinen Thread ins richtige Forum verschoben und das Duplikat gelöscht - einer reicht!

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Re: Problem mit O2 -> Lastschrift widersprechen?
ZitatOriginal geschrieben von Micha2500
Ich habe eigentlich keine Lust auf weiteren Stress mit O2, schon gar nicht auf eine Sperrung meines Handys und erst recht nicht auf weitere 0190-Hotlinegespräche und E-Mails, dennoch ko*** mich das langsam echt an.Genau deswegen würde ich von der Rückbuchung absehen, denn dann geht das Theater samt Kartensperrung, Gebühren für die RüLa und Co erst richtig los.
Sich schriftlich (also per Brief) an O2 zu wenden ist die definitiv sinnvollere Alternative.

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Was zu erwarten war:
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,356548,00.html
Ebay ist die Kohle natürlich lieber als die "Liebe" der Bahn...
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Zitat
Original geschrieben von Ampelmann
melde dich doch mal bei mir.
Wofür gibts die PN-Funktion?

Du kannst Dich auch bei ihm melden.

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Ich glaube, Du hast einfach einen Schritt in Deiner Denke vergessen!

Du leitest einen eingehenden Anruf auf Dein Festnetz um. Der soll dann zu RIIING gehen - und dazwischen fehlt eben der entscheidende Schritt:
Du musst von Deinem Festnetzanschluss nochmals weiterleiten, und dabei dann eine CbC-Vorwahl Deiner Wahl angeben.
BTW: Bezüglich a) bin ich mir sicher. Es sind Festznetz-Vor-Vorwahlen, d.h. für Verbindungen vom Telekom-Festnetz ausgehend in ein beliebiges Netz (bei Arcor oder Versatel gehen die CbC-Nummern ebenfalls nicht).
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Es ist sinnfrei, bei der Weiterleitung eine CbC-Nummer anzugeben, da
a) das nicht funktionieren wird, weil das Mobilfunknetz nichts mit Festnetz-CbC-Nummern anfangen kann
b) die Weiterleitung ohnehin kostenlos ist. Wieso bzw. wie soll etwas kostenloses "noch kostenloser" gemacht werden?Irgendwie ist bei Deinen Gedanken ein gewaltiger Knoten drin.

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Zitat
Original geschrieben von saintsimon
Öhm, was heiß denn kostelose Weiterleitung ins nationale Festnetz?Dass DU (und nur Du) für die Weiterleitung eines ankommenden Anrufs nicht zur Kasse gebeten wirst.
ZitatOriginal geschrieben von saintsimon
Daß, wenn mein Handy angerufen wird, und nicht erreichbar ist o.Ä., dann wird der Anruf auf ein beliebiges Festnetztelefon für mich kostenfrei, aber für den Anrufer zum Festnetztarif (?), durch-/weitergeleitet. Das war damals noch so in den Prof.-Tarifen.Nun vermute ich, daß CbC-Vorwahlen als Festnetznummern gelten könnten (???), und wenn ja, dann habe ich so ein paar Ideen ...

Nicht wirklich, da steckt ein gewaltiger Denkfehler drin.
Der Anrufer zahlt immer denselben Tarif, und zwar den, der für eine Verbindung zum Handy fällig ist.
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Du willst vom Handy aus eine CallbyCall-Nummer wählen? :confused:
Ist da nicht ein Denkfehler drin? CbC ist im Festznetz die Regel, aber nicht vom Mobilfunknetz aus!
Wo wäre da auch der Sinn?
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Von hier:
ZitatEine Mietkaution kann nur verlangt werden, wenn sie zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart worden ist. Höhe, Fälligkeit, Verzinsung und Anlage regelt das Gesetz. Die Kaution darf drei Monatskaltmieten nicht übersteigen.
Google hat geholfen...