johnydoe:
Ein bisschen kann man doch auf die Rechtschreibung im Titel und in den Postings achten, oder? ![]()
Ich hab den Títel mal aussagekräftig gemacht und die Fehler rausgeworfen.
Beiträge von Sebastian
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Anfang Februar oder im März?

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Ich habe die Frage von Jörg eigentlich bewusst nicht so verstanden, dass er es wirklich persönlich ernst meint.

Deswegen habe ich auch nur das Procedere der Ernennung geschildert und mir weitere Kommentare erspart :D.
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Warum rufst Du nicht einfach das lokale Ordnungsamt an und lässt Dir die gesetzliche Grundlage für dieses spezielle Schild erklären?

Derjenige, der es aufgestellt hat und überwacht, muss es auch erklären können.
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Auf Vorschlag des Verwaltungsrates der BA ernennt die Bundesregierung (vertreten durch den Kanzler bzw. den Wirtschaft- und Arbeitsminister) den neuen Präsidenten.
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Wohin solls gehen?

Kuck halt selbst nach!
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Hach, so präzise hätten die Angaben aber jetzt auch nicht sein müssen
:D.Sowas kann man eigentlich prima selbst recherchieren, zB über die Homepage des deutschen Jugendherbergswerks: http://www.djh.de
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Zitat
Original geschrieben von Rennbiene
Na aber selbstverständlich!!!Was sollen wohl die vielen Leute machen, die so wenig ALG oder ALH bekommen, dass sie davon nicht leben und nicht sterben können???
Das ist schon richtig :), aber man kann (meines Wissens) nicht einfach mal ins Blaue Sozialhilfe beantragen, bevor die dafür notwendigen Umstände eingetreten sind und die finanzielle Situation etc quantifizierbar ist.
So lange man noch in Lohn und Brot steht, kann man sich umfassend informieren (und das will der Threadersteller auch tun ;)), aber dahingehend hilft ihm DJ F-O-G's Tip dennoch reichlich wenig.
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Zitat
Original geschrieben von Dj F-O-G
Hey, da fällt mir spontan und ohne groß zu überlegen nur eins ein:Sozialhilfe beantragen....
eine andere Möglichkeit weiss ich in diesem Moment noch nicht!
Sorry, aber derartige Tips sind komplett sinnfrei.

Als Bezieher von Arbeitslosenbezügen kann man keine "Sozialhilfe beantragen".
Irgendwelche Behauptungen ins Blaue helfen ihm nicht weiter, ausserdem ist es in AUT nicht genauso wie in D.BTT:
Wirf mal google an und lies Dir die Bedingungen und Einkommensgrenzen für die Beantragung von Wohngeld in Deinem Landkreis durch. Vielleicht öffnet sich in dieser Richtung ein Türchen.