das ist durchaus möglich. Es wirkt sich aber nicht auf die Insolvenz an sich aus. Vielleicht haftet er dann noch mit seinem Privatvermögen. Die Insolvenzverwaltung muss auch in diese Richtung gehen. In der Regel wird da nichts zu holen sein.
Beiträge von xecuta
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Zitat
Original geschrieben von klaushei
1- Die er auch beweisen muss.( Begr. RegE a.a.O.; Zeuner § 3 Rdnr. 144; HK- Kreft § 131 Rdnr. 12 ).ja, richtig. Ich weiß nicht; wenn Zahlungsunfähigkeit vorlag, dann wird's wohl nicht schwer sein, das zu beweisen?!
ZitatOriginal geschrieben von klaushei
Hmm selbst nach dem Datum vom 14.05.2010 sind noch Zahlungen von E-Comm Erdin Communication GmbH geflossen wo ist den da die Zahlungsunfähigkeit ?Hab' im Internet Definitionen von Zahlungsunfähigkeit nachgelesen. Wie ich das verstanden habe, bedeutet Zahlungsunfähigkeit nicht, überhaupt keine Zahlungen leisten zu können. Geld kann noch vorhanden sein.
z.B.: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn nur fünf Prozent der fälligen Forderungen nicht bedient werden können.
Wenn also fällige Forderungen 100 Euro betragen, er aber nur 94 Euro bezahlen kann, ist er zahlungsunfähig. Dass es so war, kann ich mir bei den vielen Mahnverfahren gut vorstellen.
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Mit dem Mahnbescheid ist bei der Kanzlei ein eigenes Kosteninteresse entstanden. Es sind immerhin über 70 Euro. Ich denke mal, ein Anwalt wird einschätzen können, ob hier weiter vorgegangen wird.
Zum anderen geht es um eine Sache, die ich oder der Anwalt nicht wissen können.
- bei § 130 InsO wird Kenntnis vorausgesetzt
- bei § 131 InsO (Inkongruente Deckung) genügt, dass zum Zeitpunkt der Zahlung Zahlungsunfähigkeit bestandInkongruente Deckung liegt auch vor, wenn der Insolvenzgläubiger ein Mahnverfahren eingeleitet hat und der Schuldner erst danach bezahlt hat. Ich habe selbst auch gegen handyzek Mahnbescheid erwirken lassen. Die Insolvenzverwaltung kann also nach beiden Vorschriften vorgehen.
Ob zum Zeitpunkt der Zahlung Zahlungsunfähigkeit bestand, weiß nur der Insolvenzverwalter. Ich kann widersprechen und erst in der Klage bzw. vor Gericht erfahren, ob Zahlungsunfähigkeit bestand. Da ist also wie Pokern. Der Einsatz ist mir aber zu hoch.
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ich werde zahlen
War heute beim Anwalt. Er meinte, dass bei Widerspruch mit ziemlicher Sicherheit Klage erhoben wird und meine Erfolgsaussichten schlecht seien. Das Kostenrisiko, welches dann entsteht, will ich nicht eingehen. Selbst wenn ich im Recht bin, will mir diesen Stress nicht antun. Ich habe wichtigere Sachen, um die ich mich kümmern muss, als mich mit dieser Schei.. zu beschäftigen.Bin wohl dann der einzige Depp hier, der gezahlt hat.
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du kannst dir sicherlich vorstellen, was ich in diesem Moment von deinem Kommentar halte.

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heute Mahnbescheid von Amtsgericht Stuttgart bekommen
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ich weiß nicht, ob das bei iPad auch möglich ist, aber beim iPhone gibt es den Vorabtausch. Man bezahlt 29 € und bekommt ein neues Gerät, das alte schickt man zurück und fertig. Wenn man Apple Care Protection Plan hat, dann ist der Vorabtausch kostenlos.
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wohl nicht!
Heute Post von der Insolvenzverwalterin bekommen. Ist aber erst die zweite Aufforderung das Geld zu überweisen. Auf das erste Schreiben habe ich reagiert. Auf dieses werde ich nicht reagieren. -
bitte nochmal zum Mitschreiben.
Wenn ich also eine InternetFlat mit 150 MB/Monat haben will, dann muss ich 15 € bezahlen?