kann mir jemand sagen, wieso ich nach dem Einloggen bei "mein O2" immer diese Meldung bekomme. Also vorübergehend ist das nicht, weil die Meldung schon seit zwei Wochen kommt.

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kann mir jemand sagen, wieso ich nach dem Einloggen bei "mein O2" immer diese Meldung bekomme. Also vorübergehend ist das nicht, weil die Meldung schon seit zwei Wochen kommt.

ZitatOriginal geschrieben von Muggs85
Bei mir wurde ein Vertrag in eine "XtraCard 2010 10 Euro" umgewandelt, obwohl Ich beide gekündigt hatte. In der Kündigungsbestätigung stand auch nichts von einem Umstellung auf Prepaid.
Loggt euch mal bei Debitel ein und schaut nach ob eure 2 Verträge wirklich nicht mehr exisitieren. :top:
bei mir auch. gibt es da irgendwelche Kosten? Es kam eine "Gesamtrechnung"... Bin froh, dass der Spuk vorbei ist.
wurde meine Frage von oben übersehen?
ZitatOriginal geschrieben von xecuta
gibt es 25 Euro extra Guthaben bei Rufnummermitnahme?
gibt es bei euch 25 Euro extra Guthaben Rufnummermitnahme?
gibt es 25 Euro extra Guthaben bei Rufnummermitnahme?
ZitatOriginal geschrieben von klaushei
Hmm ob da Herr Erdin raus ist möcht ich bezweifeln
Scheinbar ja: http://www.feinstrich.de/index.php?site=Team
ist das nicht Betrug, wenn Forderungen nicht berechtigt sind, aber durch Mahnverfahren durchgesetzte werden sollen? Eine Insolvenzverwaltung müsste doch wissen, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Wenn wider besseres Wissen Mahnbescheide verschickt werden, könnte man doch Betrug annehmen, oder nicht?
Ich würde mich besser fühlen, wenn man es diesem "Verein" irgendwie heimzahlen könnte.
ja, aber eine Auszahlung für den Abschluss eines Handyvertrags ist keine Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von künftigen Forderungen, so dass die Ausnahme hier nicht eingreift.
ZitatOriginal geschrieben von AleX4u
So habe ich es gemacht. Mein Anwalt sagt, die kommen damit nicht durch, zumal der Kaufvertrag von vor 3 Monaten lag (genau bei mir 9 Monate).
falls der Anwalt sich damit auf die dreimonatige Frist bei Insolvenzanfechtung bezieht, dann hat er keine Ahnung. Es geht darum, dass die Rechtshandlung (hier Überweisung) innerhalb der drei Monate vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung liegen muss. Wenn du also von handyzek eine Auszahlung zwischen dem 02.04. und dem 02.07. bekommen hast, dann liegst du in diesem Zeitraum.
Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist für die Insolvenzanfechtung nicht von Bedeutung.
Danke!
Das Problem ist aber wie ich bereits geschrieben habe, dass es bei dem § 131 InsO nicht auf die Kenntnis ankommt. Es ist ausreichend, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Überweisung zahlungsunfähig war.
Wenn es nur um § 130 InsO ginge, würde ich das Risiko eines Verfahrens eingehen. Ich bin sicher, dass mir als Verbraucher kein Gericht Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nur wegen des Mahnverfahrens unterstellen würde.
Wenn ich Widerspruch einlege, danach verklagt werde und die Insolventverwalterin die Zahlungsunfähigkeit beweisen kann, darf ich schön das doppelte zahlen.