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Original geschrieben von rajenske
Fieserweise kann sich der Anbieter einfach darauf zurückziehen, irgendein Unbekannter hätte sich mit falschem Namen registriert. Und ist damit erst mal aus dem Schneider.
Das ist schon mal ein Irrtum !
Die müssen beweisen das Dein Verwandter die strittige Leistung beauftragt hat !
Haben Sie seine Unterschrift sieht es schlecht aus für den/die Erben, denn sie erben auch die Schulden mit.
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1. Ist es nötig, der Forderung zum jetzigen Zeitpunkt zu widersprechen oder kann man sie ignorieren?
Reagieren muss* man erst bei einem Mahnbescheid der vom Gericht in einem gelben Umschlag förmlich zugestellt wird.
Alles andere kann man als Werbung interpretieren und ungeöffnet dem Altpapier übereignen.
* Müssen tut man natürlich nicht wirklich, nur 2 Wochen nach Zustellung hat der Gläubiger einen "Titel" den er per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen kann. Also sollte man dem Mahnbescheid widersprechen, dann geht es (wenn es der Gläubiger möchte und die Gerichtskosten vorschießt) vor das für den Wohnort des verstorbenen Verwandten zuständige Amtsgericht.
Da das Gericht hier aber handfeste beweise verlangt, z.B. eine IP die zweifelsfrei deinem Verwandten zugeordnet werden kann oder eben seine Unterschrift, sieht es hier für Abzocker nicht so gut aus. Du musst nicht beweisen das Dein Verwandter die Leistung NICHT bestellt hat, Du musst nur bestreiten, Beweisen muss der Gläubiger 
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2. Ist es zur rechtlichen Absicherung notwendig, eine Anzeige zu machen?
Ist nicht nötig und wird von Abzockern regelmäßig verlangt, als Anzeige gegen Unbekannt wegen Missbrauchs von Personendaten.
Von einer Anzeige gegen die Gläubiger würde ich bei verstorbenen abraten. Da immer die zwar sehr geringen aber doch gegebene Möglichkeit besteht das der Verstorbenen die Sache eben doch beauftragt hat.
Und da man auch wegen unbegründeter Strafanzeigen gegen andere in Regress genommen werden kann (Vortäuschung von Straftaten) wäre mir das Risiko zu hoch das der Schuss nach hinten los geht.
Mein Tipp:
Abwarten und Tee trinken :top:
Aber lass mich raten, für den verstorbenen Verwandten habt ihr in einer Zeitung eine Todesanzeige aufgegeben ?
Der Verwandte steht mit Name und Anschrift im Telefonbuch ?
Die Abzocker grasen nämlich die Todesanzeigen ab und ermitteln dann über das Telefonbuch eine Adresse um die "Mahnungen" zu verschicken...