Beiträge von SH888

    Also wenn das Teil das Gleiche ist wie es HAMA im Angebot hat (hatte), kann ich es nur nur wärmstens empfehlen :top:


    Hab es einem Außendienstmitarbeiter für einen Firmenwagen gekauft.
    Und der Mann ist sehr skeptisch und bestand ursprünglich auf einem Festeinbau vom Autohersteller (Nachrüstpreis ab 1.000 Euro).


    Was soll ich sagen, der Mann ist hoch zufrieden damit :D
    Und immer wenn er mich anruft über das Teil, verstehe ich ihn und er mich! Was ich früher bei BT-FSEen fürs Auto eigentlich für unmöglich gehalten habe.


    Zum Glück hat mich damals ein Freund auf das Gerät aufmerksam gemacht...

    Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Fieserweise kann sich der Anbieter einfach darauf zurückziehen, irgendein Unbekannter hätte sich mit falschem Namen registriert. Und ist damit erst mal aus dem Schneider.


    Das ist schon mal ein Irrtum !
    Die müssen beweisen das Dein Verwandter die strittige Leistung beauftragt hat !
    Haben Sie seine Unterschrift sieht es schlecht aus für den/die Erben, denn sie erben auch die Schulden mit.


    Zitat


    1. Ist es nötig, der Forderung zum jetzigen Zeitpunkt zu widersprechen oder kann man sie ignorieren?


    Reagieren muss* man erst bei einem Mahnbescheid der vom Gericht in einem gelben Umschlag förmlich zugestellt wird.
    Alles andere kann man als Werbung interpretieren und ungeöffnet dem Altpapier übereignen.


    * Müssen tut man natürlich nicht wirklich, nur 2 Wochen nach Zustellung hat der Gläubiger einen "Titel" den er per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen kann. Also sollte man dem Mahnbescheid widersprechen, dann geht es (wenn es der Gläubiger möchte und die Gerichtskosten vorschießt) vor das für den Wohnort des verstorbenen Verwandten zuständige Amtsgericht.
    Da das Gericht hier aber handfeste beweise verlangt, z.B. eine IP die zweifelsfrei deinem Verwandten zugeordnet werden kann oder eben seine Unterschrift, sieht es hier für Abzocker nicht so gut aus. Du musst nicht beweisen das Dein Verwandter die Leistung NICHT bestellt hat, Du musst nur bestreiten, Beweisen muss der Gläubiger :D


    Zitat


    2. Ist es zur rechtlichen Absicherung notwendig, eine Anzeige zu machen?


    Ist nicht nötig und wird von Abzockern regelmäßig verlangt, als Anzeige gegen Unbekannt wegen Missbrauchs von Personendaten.


    Von einer Anzeige gegen die Gläubiger würde ich bei verstorbenen abraten. Da immer die zwar sehr geringen aber doch gegebene Möglichkeit besteht das der Verstorbenen die Sache eben doch beauftragt hat.
    Und da man auch wegen unbegründeter Strafanzeigen gegen andere in Regress genommen werden kann (Vortäuschung von Straftaten) wäre mir das Risiko zu hoch das der Schuss nach hinten los geht.



    Mein Tipp:
    Abwarten und Tee trinken :top:


    Aber lass mich raten, für den verstorbenen Verwandten habt ihr in einer Zeitung eine Todesanzeige aufgegeben ?
    Der Verwandte steht mit Name und Anschrift im Telefonbuch ?
    Die Abzocker grasen nämlich die Todesanzeigen ab und ermitteln dann über das Telefonbuch eine Adresse um die "Mahnungen" zu verschicken...

    Also bei vielen Hotlines wird man auch anders authentifiziert als über das Passwort.
    Wenn man z.B. sagt hab ich vergessen, wird man häufig nach Geburtsdatum / Kartennummer / Adresse usw. gefragt. Und da die Freundin ja auch per Rufnummernübermitlung die richtige Rufnummer bei der Hotline gezeigt hat wundert es mich nicht das sie als Vertragspartnerin akzeptiert wurde.


    Aber mal ehrlich wer in aller Welt schließt einen Mobilfunkvertrag für seine Freundin ab ? Ich eröffne ja auch kein Bankkonto für einen Freund gebe ihm dann die EC Karte samt PIN und wünsche ihm viel Spaß beim Geld ausgeben :top:


    Was macht deine Freundin wenn ihre Freundin mal Amok telefoniert ?
    Sich für die Dauer von 2 Jahren einen Zweitjob als Putzkraft suchen um die Schulden zu bezahlen ?


    Das umgehen der Passwortabfrage als unberechtigter könnte aber auch Strafrechtliche Konsequenzen haben (Hackerparagraph) wobei deine Freundin mit Sicherheit auch fahrlässig gehandelt hat, als sie die Karte samt PIN weitergegeben hat.

    Ich könnte noch einen org. Akku haben. Hab mal einige auf Lager gekauft, da mein Daddy noch ein t39m hat aber bei dem will BT nicht mehr so richtig. Daher werd ich investieren müssen in ein neues Gerät.


    Kann aber Anfang nächste Woche mehr sagen....

    Spritpreise und Energiekosten interessieren in diesem Land schon lange niemanden mehr!
    Da gab es vor 2 Jahren schon einmal ein interessante Petition an den Deutschen Bundestag:
    http://itc3.napier.ac.uk/e-pet…tition.asp?PetitionID=164


    381 Unterstützer :top:


    Um das korrupte Pack mal aufzuschrecken sollten es mindestens 500.000 sein...


    Also wer schreibt die nächste Petition ?
    Mal schauen ob wir die schwache Vorlage von 381 Unterstützern toppen können !?

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    für 279.- Euro

    Re: Auszahlung Callya-Guthaben: Mahnbescheid-Antrag richtig ausfüllen


    Eigentlich ist es nahezu egal was man ausfüllt, solange es nur unter einem Gesichtspunkt irgendwie zu Fall passt.


    Also ich würde nehmen:


    - Ungerechfertigte Bereicherung


    Desweiteren:


    - Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt.
    (Denn Du hast ja alles getan und musst keine Leistung mehr an Vodafone bringen)


    Vor ein paar Jahren hat das mal jemand bei der T-Com durchgezogen und auch gleich nen Gerichtsvollzieher hingeschickt. Das ober peinliche, die hatten die knapp 150.- Euro nicht bar da :D


    Also kam ein Kuckuck auf den Kopierer und einer aufs Fax :top:


    Wenn Vodafone widerspricht geht es ins streitige Verfahren, d.h. es geht nach Ratingen vor's AG. Aber da kann man ja dann auch einen Ortsansässigen Anwalt mit beauftragen.

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    Nur tanken und für die Winterreifen muss ich sorgen :top:
    Vereinsengagement muss sich ja auch irgendwo auszahlen :cool: