Beiträge von wswasser

    Der Ton macht die Musik. Fakt.



    Und was noch wichtiger ist, wenn ich solchen Müll bekommen würde, ist die tatsache, auf die ich hinweisen würde, daß der Händler der Vertragspartner und erste Ansprechpartner ist!


    Alles andere wäre Kulanz. Aber nach so einem Geschreie würde ich zu Recht auf den offiziellen Werdegang hinweisen.

    Ich für meinen Teil würde auch alles "publik" machen. Kommt immer gut, wenn man dann noch eine Klage wegen verleumdung bekommt, dürfte bei Nokia mit Unterlassungsklage so bei einem 4-fachen Betrag aufwärts losgehen.................




    Stelle man sich mal vor. Mercedes gekauft. Fehler tritt auf. Ok, Werkstatt, sollen die mal schauen. Fehler tritt wieder auf. Und nun springe ich Mercedes mit dem nackten Arsch ins gesicht. Ach ja, ein solches Teil kostet nicht 800 Euro sondern 5 stellig aufwärts.



    Bei manchen leuten fragt man sich dann, ob hier noch alles fitt ist.............. :D:D:D

    Also ich für meinen Teil würde mir im Keller mal die Gegebenheiten betrachten. Und wenn Glück dabei ist, dann ist der VT auch nicht verschlossen, weil schloss defkt, noch nie eins drinn war, der Rabauke den Deckel abgetreten hat ect. Denn spekulieren kann man ja viel.....................................................

    .........wobei ich zu bezweifeln wage, daß die Leitungen "voll" sind, da die nächste gebräuchliche Abstufung 20DA sind. Ich vermute eher, daß im System "Karteileichen" rumfliegen, die diese Aussage hervorrufen. mal Grundversorgung hin oder her. ich persönlich glaube nicht, daß wenn jemand mit O2 kommt, die Telekom zeitnah irgend eine Straße umgräbt.......................................

    Ein Sonderkündigungsrecht hat man dann, wenn Nachbesserungen fehl schlagen. Nach 14 Tagen kann davon keine Rede sein. Nichterbrachte Leistungen müssen belegt sein, Angemessene Fristen zur Fehlerbeseitigung müssen gesetzt werden. Wenn - ich sage mal - nach der der 3. vergeblichen Nachbesserung kann man darüber nachdenken. Eine Fristsetzung passiert aber nicht mit die Hotline anbrüllen, sondern schriftlich.

    Zitat

    Die Gesetze haben sich verändert; vor Gericht muss der Anbieter in der Beweispflicht und nicht der Endkunde.


    Da hast Du mal EIN Urteil irgendwo gelesen, bei dem der Teilnehmer das Gespräch nicht führen konnte, weil er z.B. im Urlaub war. was denkst Du, wie viele gegenteilige es gibt. Lustig wirds dann, wenn ein Türke bei einer türkischen Gewinnhotline anruft und das dann auf der Rechnung auftaucht. Da mußt Du Dir dann was gutes einfallen lassen, da ist NICHT mal eben behauptet "war ich nicht". Das kannste schon glauben. Aber wie war das mit den Frauen? Sieht man ja hier mal wieder am praktischen Beispiel. Prost Mahlzeit, meine Leibe! Und das war kein techniker, sondern ein Idi**, der Dich nur abwimmeln wollte, denn technisch ist das nicht möglich, kannste schon glauben.