Noch mal in Anlehnung an die Fragen weiter oben von kmak:
So wie ich das verstehe, ist nicht ganz klar, wie bei einem Notruf mit einer deaktivierten SIM-Karte umgegangen wird. Hierzu zwei Passagen aus der Erläuterung zum Gesetzestext:
Zitat
Durch Nummer 1 sind auf Grund der bisher festgestellten sehr häufigen missbräuchlichen Anwahl der Notrufnummern von Mobilfunktelefonen ohne Mobilfunkkarte und der damit verbundenen Belastung der Notrufabfragestellen Notrufverbindungen ohne betriebsbereite Mobilfunkkarte nicht mehr zulässig; damit ist der sog. „SIM-less“ Notruf nicht mehr möglich. Betriebsbereit ist eine Mobilfunkkarte, wenn sie ordnungsgemäß im Endgerät eingelegt und aktiviert ist.
Zitat
Durch Nummer 2 wird zur Verbesserung der Notrufmöglichkeiten im Mobilfunk sichergestellt, dass Notrufverbindungen von jedem im jeweiligen Netz verwendbaren Mobiltelefon mit eingelegter Mobilfunkkarte (Anmerkung von mir: nicht definiert ob aktiviert oder deaktiviert) möglich sind, unabhängig davon, ob es sich um eine für das jeweilige Netz für normale Verbindungen verwendbare oder um eine fremde Karte handelt. Dadurch kann einem Mobilfunkteilnehmer auch dann eine Notrufverbindung bereitgestellt werden, wenn er sich gerade in einem durch sein Netz nicht versorgten Bereich befindet, dieser Bereich jedoch von einem anderen Mobilfunknetz versorgt wird, mit dem sein Mobilfunkgerät prinzipiell zusammenarbeiten kann[...].
Nun folgendes Beispiel angenommen: Ich habe eine deaktivierte SIM von Netz A in meinem Handy und versuche, einen Notruf aufzubauen. Das Handy möchte sich dazu auch bei Netz A einbuchen. Dann wird festegestellt, dass die Karte deaktiviert ist, und es kommt keine Verbindung zustande.
Was passiert aber nun, wenn nicht Netz A, aber Netz B oder C verfügbar ist? Kommt dann der Notruf auch bei deaktiverter SIM zustande (wie man aus der zweiten Passage schließen könnte) oder kann Netz B bzw. C bei Netz A, von dem die SIM-Karte ja kommt, abfragen, ob sie noch aktiv ist oder nicht (denn Notrufe ohne "betriebsbereite" Karte sind ja schließelich nicht mehr zulässig - jedenfalls nach dem ersten Auszug)?
Falls letzteres der Fall sei sollte, stellt das auch rechtlich bestimmt wieder ein paar Probleme dar, allein aus Datenschutzgründen. Verschwörer könnten gar schon wieder eine zentrale Datenbank von aktiven und inaktiven SIMs sehen, auf die alle Netzbetreiber jederzeit Zugriff haben. 
Ich weiß, die Frage ist eine kleine Spinnerei von mir, aber ich finde das Gesetz in dem Hinblick wirklich widersprüchlich.