Beiträge von qwer640

    stanglwirt,


    mir fallen nicht wirklich Alternativen ein:


    - die Güter (welche möchte ich nicht nennen) wieder in meinen Besitz bringen, scheidet aufgrund der aktuellen Situation aus. Vllt mache ich nur die Pferde scheu, aber in diesem Zusammenhang ist in letzter Zeit zuviel negatives passiert. Dies hat mich wiederum schon zuviel Geld gekostet und mich noch vorsichtiger/ängstlicher gemacht.


    Jimmythebob,


    genau, die Materie ist eigentlich für mich fremd und ich wollte mich damit nie auseinandersetzen. Aber leider kommt es immer anders als man denkt.
    Bisher ist eine vergleichbare Transaktion gut gegangen und ich konnte mich auf die Zuverlässigkeit anderer verlassen...

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    ..Warum genau ist der Erfolg jetzt begrenzt?..


    Die Pfändungsfreigrenzen sind für mich als Gläubiger eindeutig zu hochQuelle
    Wie lange sollte ich denn als Gläubiger auf mein Geld warten, wenn Kinder vorhanden sind und durch Eherechtsstreitigkeiten kein Geld fliesst. Von daher dachte ich es gäbe noch andere (einfachere) Möglichkeiten.
    Das klingt jetzt zwar hart, aber für mich ist das eine Stange Geld, die aufgrund einer unvorhergesehenen Änderung meiner Lebenssitutation entstanden ist. Leider konnte ich mir den Schuldner nicht aussuchen. Der Schuldner im Besitz wertvollerer Güter als ich es bin, inwieweit man diese Güter z.B. Auto pfänden kann weiss ich nicht.


    Hab jetzt noch ein recht interessante Quelle gefunden. Ist vllt auch für andere interessant. Gerichtliches Mahnverfahren
    Ich hoffe nicht, dass es zu der Situation kommt, dass ich entsprechende Verfahren einleiten muss.

    mein potentieller Schuldner ist zwar noch nicht verzogen, allerdings macht mir die Zahlungsbereitschaft ein wenig Sorgen.
    Der fällige Betrag bewegt sich grob im Rahmen von 5k Euro. welches Verfahren ist dazu am ehesten Erfolg versprechend, d.h. schnell möglich viel Geld?
    Ein Mahnbescheid ist nur begrenzt von Erfolg gekrönt Quelle
    Mit Mahnbescheide kann ich ja wie ich gerade lustig bin verschicken Quelle


    Natürlich ist der Weg über einen Anwalt möglich, jedoch auch relativ teuer und ob das die RSV übernimmt ist fraglich.

    "Kaufoption/Call" oder gesicherte Terminüberweisung


    Es geht um ein Geschäft zwischen Privatleuten:


    Angenommen ich möchte mein Auto in drei Wochen verkaufen. In den kommenden drei Wochen wird das Auto gesichert gelagert. Angenommen eine Beschädigung bzw. ein Wertverlust ist somit ausgeschlossen.
    Den Kaufbetrag hätte ich aber gerne als Überweisung aufgrund der Summe. Dem Käufer traue ich nicht wirklich, da er plötzlich einen Rückzieher machen könnte und ich wieder mehr Stress hätte (neuen Käufer finden und weitere Kosten oder Verluste). Den Verkauf kann ich auch nicht vorziehen. Der Verkauf findet am WoE statt, somit kann ich zur Bank. Gibt es eine entsprechende Sicherungsmöglichkeit durch die Bank oder was ähnliches? Sowas wie ein Call mit Kaufpflicht und nicht Kaufrecht. Oder eine Art "gesichterte" Terminüberweisung: jetzt wird bei der Bank eine entsprechende Terminüberweisung hinterlegt, so dass ich sicher bin das Geld auch zu kriegen.
    Der Grundsatz "ein Mann ein Wort" gilt aufgrund schlechter Erfahrungen nicht. Eine Zug um Zug Übergabe halte ich auch nicht für zielführend.
    Wie nennt man ein solches "Geschäft" oder Bezahlmöglichkeit? Ohne den entsprechenden Fachbegriff kann ich via google nicht suchen. Der Begriff fällt mir leider nicht ein...


    dankö