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...und WENN sie liefern, können sie sich auch nicht mehr auf ihre Aussage berufen, dass der Artikel bei Canon nicht mehr erhältlich ist, was ja angeblich der eigentliche Grund zur Nichtlieferung war.
Im Grunde muss ja nur EINER hier einen Prozess führen, oder? Muss man denn selbst auch Anklage gestellt haben? Oder reicht das notfalls nach einem gewonnenen Prozess hier?
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Könnt ihr eure Privatdiskussionen bitte per PM austragen?
Der Thread ist dazu da, Neuigkeiten bzgl der Digicam bzw des Schriftverkehrs zu posten.
Danke!
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Weiß jemand, für was der MU verwendet werden kann? SMS? Fremdnetz?
Fixkosten hat der Vertrag ja sonst keine, oder überseh ich da was?
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5 Euro buch.de Gutschein für kurzen Fragebogen:
Klick
Meinen kann gleich jemand haben:
ARXK MNOP ULMF KHOT
Bedingungen: 25€ Mindestbestellwert | Nur einlösbar auf http://www.buch.de | Gültig bis zum 30.04.2007 | nur für nicht preisgebundene Artikel | nur ein Gutschein pro Haushalt
EDIT: War jemand um Sekunden schneller...
Aber so wissen wir nun wenigstens, dass sich die Umfrage nicht lohnt, da es ein Universal-Gutschein ist... 
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Zitat
Original geschrieben von blackSHARK
Um auch nochmal auf die vielen Rentnerbravobesteller aufmerksam zu machen.
Ein Wechsel von "Meine Melodie" in eine anscheinend höherpreisige Zeitschrift ist möglich.
Ich habe selber den Wunsch geäußert von "Meine Melodie" auf Matador zu wechseln und habe das sogar schriftlich bestätigt bekommen.
Grüße
Und wie läuft das dann mit den Mehrkosten? Werden die anteilig berechnet?
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Zitat
Original geschrieben von muellix
Vielen vielen Dank, booner, dass du dieses Verhalten nicht unterstützt!!! :top:
Und beim Lesen dieses Threads stelle ich mir leider viele geifernde Beutelratten vor, die mit ihrer Zeit nichts anderes zu tun haben als sich genüßlich über einen Mitarbeiter von Neckermann bzw. über einen Händlerfehler her zu machen.
Und das alles wegen einer Kamera??? Und ein paar euros? Hauptsache im Recht sein oder wie?
Ne, beim besten Willen, ihr habt echt einen an der Klatsche Leute! 
kopfschüttelnde grüße
cm
Alles anzeigen
Ich hoffe, du hast den Thread gelesen. Ansonsten unterlasse bitte solche sinnfreien Postings...
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Wiso willst du auf booner warten; Musterschreiben für so einen (diesen) Fall gibt es doch genug.
Weil ein paar §§ aus dem BGB immer Eindruck machen... Und mein Schulwissen aus dem Wirtschafts-/Rechts-LK ist da wohl zu spärlich bzw es ist zu lange her... 
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Booner, können wir noch auf ein Musterschreiben deinerseits hoffen oder sollen wir selbst was aufsetzen?
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Zitat
Original geschrieben von einjoe
Warst Du bei beiden Bestellungen mit der gleichen Nummer eingelogged? Die Nummer wurde nämlich vom login und nicht vom bonusprogramm-konto übernommen.
Hast Du auf den Namen Deiner Freundin oder Deinen bestellt?
Ich war mit der gleichen Nummer eingeloggt, da Duo-Vertrag. Hab aber bei der zweiten Bestellung im Bonusprogramm die andere Nummer angeklickt.
Ja, ich hab auf den Namen und die Adresse meiner Freundin bestellt.