Das könnte hinkommen - bei meinem Kommilitonen war es auch das Zweitstudium.
Beiträge von Percy
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Ich war vor drei Jahren dort und habe ein Auslandssemester mit Praktikum gemacht. Damals habe ich auch verglichen und es war deutlich günstiger, einen Telefonanschluß der Belgacom und Preselection von Phone-Plus zu nutzen, als meinen o2-Vertrag oder eine lokale Prepaidkarte. Damit konnte ich für wenige Cent pro Minute nach Deutschland telefonieren. Der günstigste Telefonanschluß war damals auch so günstig, daß es sich trotz der Fixkosten immer noch gelohnt hat. Vor allem, da Phone-Plus damals ein Angebot hatte, mit dem man als Preselection-Kunde vom Handy aus das gleiche wie vom Festnetz aus bezahlt hat.
Vielleicht gibt es das ja alles noch so - der Anschluß war damals monatlich kündbar. -
Bei mir funktioniert das Nachladen acuh - und zwar einen Tag, nachdem Fonic das Geld für die Erstaufladung erfolgreich von meinem Konto einziehen konnte. Vielleicht wird das nach Geldeingang einzeln freigegeben?
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Garantie ist die freiwillige Leistung, Gewährleistung die gesetzlich vorgeschriebene. Garantie kann beliebig lange und für beliebige Fälle (oder auch gar nicht) gegeben werden, Gewährleistung hat jedes Produkt. In den ersten sechs Monaten muß der Händler Dir nachweisen, daß der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag; nach sechs Monaten mußt Du dem Händler nachweisen, daß es sich tatsächlich um einen (nicht selbstverschuldeten) Mangel handelt.
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Und ich bin immer auf der Suche nach Dokumenten, die den VDSL-Standard beschreiben...
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http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=285069
Zusammengefaßt: Sie könnten es jederzeit, machen es aber meistens nicht. Nur bei der nächsten VVL hast Du ein Problem.
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Ich bin in steuerlichen Sachen so etwas von einer Niete, das ich Dir keinen guten Tip geben kann. Trotzdem: Ein Freund von mir (ist in diesem Jahr mit dem Studium fertig geworden) hat nach entsprechender Beratung seines Steuerberaters einen Verlustvortrag (frag mich nicht, ob das der Fachterminus ist) geltend gemacht und kann so die Aufwendungen, die er im letzten Kalenderjahr für die Ausbildung hatte, im kommenden Jahr von den Steuern abziehen - da er dann ja mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit einen Job haben wird. Eventuell kannst Du mehr Informationen zusammenkramen und Dich im nächsten Jahr über 3000 zusätzliche Euros freuen

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Ich habe nur bescheidenes juristisches Halbwissen, also korrigiert mich:
Gewährleistung hat man nur gegen den Händler, nie gegen den Hersteller. Deshalb mußt Du Dich evtl. nicht an HP direkt, sondern an den Händler, bei dem Du das Notebook gekauft hast, wenden.
Prinzipiell hättest Du nach zweimaliger erfolgloser Reparatur das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 434, 437, 440 BGB). Allerdings greift die Gewährleistung nur zwei Jahre (mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten). Da das Notebook jetzt 2,5 Jahre alt ist, hast Du meiner Meinung nach ein Problem und jetzt eigentlich keine Möglichkeit mehr (außer auf Kulanz) Ansprüche zu stellen.
Aber wie gesagt: Meine zwei Semester BGB-Ausbildung sind fast fünf Jahre her, eventuell habe ich also großen Blödsinn zusammengedacht. :eek:
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Habt ihr euch mal http://www.das-ist-die-wahrheit.de angesehen? Seitdem ich diese Seite gesehen habe ist mir meine Fonic-Karte irgendwie unsympathisch :mad:
