Ich hole aus aktuellem Anlass den Thread mal wieder hoch.
In meinen AVB steht der folgende Text:
"In der Kasko- und der Kfz-Unfallversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt."
Hier stellt sich mir die Frage, wann der vereinbarte Zeitpunkt ist. Der Termin, der auf dem Antrag steht?
Ich hatte seinerzeit mal mit der Hotline telefoniert, dort wurde gesagt, dass man sofort Haftpflichtschutz habe, aber erst bei Zahlung den Kaskoschutz. Das kann meiner Meinung nach nicht sein, da man dann (wie schon oben gesagt) ja vollkommen der Willkür der Versicherungen ausgeliefert wäre. Als ich meinen letzten Wagen umgemeldet habe, hat es drei Wochen gedauert, bis die Lastschrift erfolgte. Bin ich dann drei Wochen ohne Kasko herumgefahren?
EDIT: Der Versicherungsvertrag begann am 25.11.2008 und der Beitrag wurde erst man 15.01.2009 abgebucht.
