Ich kann dem OP nur voll zustimmen. Anfang des Jahres habe ich SPON als Startseite nach über 10 Jahren gegen die FAZ getauscht. Das Abo hatte ich schon länger gekündigt, obwohl der Print-Inhalt natürlich um Welten besser ist als das, was online verbrochen wird. Die Kampagne gegen Wulff (den ich auch nicht leiden kann) ist geradezu ins Groteske abgerutscht, das Wirtschaftsressort ist so inkompetent, dass es schmerzt. Der Gipfel sind aber die Beiträge von Jakob Augstein, Fremdschämen pur. Bezeichnend ist auch das Niveau der Foren-Beiträge zu den Artikeln, schlimmer geht's nimmer.
Beiträge von der.kleine.nick
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Danke für die vielen Hinweise. Ich habe mich jetzt für EUServ Domain Basic entschieden - günstig, und als Dreingabe gibt's offenbar eine kostenlose E-Mail Weiterleitung. Mehr brauche ich nicht.
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Hallo, ich habe gerade durch Zufall festgestellt, dass mein (seltener) Familienname als .de - Domain zum Verkauf stand. Die Domain war in den 90er-Jahren registriert worden, wurde vom Inhaber aber nie aktiv genutzt. Ich habe eigentlich auch keine Verwendung dafür, aber für einen niedrigen dreistelligen Betrag habe ich doch zugegriffen. Kann mir jemand einen Anbieter empfehlen, bei dem ich die Domain dauerhaft günstig parken kann? Ich kenne mich in Sachen Domain-Hosting leider nicht wirklich aus.
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Zitat
Original geschrieben von mic30
Fernleihe?
Geht in diesem Fall leider nicht, das ist das Problem. Ich bräuchte wirklich jemanden vor Ort. -
Zitat
Original geschrieben von 1160
Normalerweise steht eine Hochschulbibliothek jedem offen, nicht nur den immatrikulierten. Warum also nicht einfach einen Benutzerausweis holen?
Das ist zwar richtig, aber ich bin nicht vor Ort und der Aufwand, für ein paar Kopien über eine sehr weite Distanz extra anzureisen, wäre hier einfach unverhältnismäßig. -
Ich würde jemanden, der Zugang zur Hochschulbibliothek Landshut hat, gerne um eine Gefallen bitten.
Bitte kurz hier oder per PN melden. Danke.
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Aleine die Möglichkeit einer späteren Verrechnung mit der Grundsicherung sollte einen jedenfalls nicht davon abhalten, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Sollte sich einige Jahre vor Renteneintritt abzeichnen, dass der worst-case tatsächlich eintritt, kann man den Vertrag schließlich immer noch kündigen und das Kapital z.B. in selbstgenutzten Immobilienbesitz stecken, der von der Grundsicherung unberührt bleibt.
Davon abgesehen kann wirklich niemand auch nur halbwegs sicher zukünftige Rentenansprüche über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten hinweg prognostizieren. Den sehr pessimistischen Prognosen, von denen man hört, liegt immer eine sehr negative demographische Entwicklung und gleichzeitig eine negative Entwicklung am Arbeitsmarkt (gebrochene Erwerbsbiographien, geringes Lohnwachstum etc.) zugrunde. Dass beides über längere Zeit Hand in Hand geht ist aber mehr als unwahrscheinlich.
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Es passt nicht so ganz zum Thema dieses Threads, aber hat jemand Erfahrung mit der Rückforderung der Zulagen bei förderschädlicher Kündigung des Riester-Vertrages gemacht?
Ich habe nie verstanden, was da genau zurückgefordert wird. Die Förderung besteht ja aus zwei Komponenente, der Zulage und der Steuerersparnis. Die erhaltenen Zulagen lassen sich sicher leicht rekonstruieren und zurückfordern, aber was ist mit der Steuerersparnis? Wenn man den Vertrag z.B. nach 25 jahren Laufzeit kündigt können ja schlecht die ESt-Bescheide für die vergangenen 25 Jahre neu berechnet werden? Wie läuft das also praktisch ab? Was ist mit dem Zinseszins? Wenn auf die Rückforderung der Steuerersparnis ggf. sogar ganz verzichtet würde, dann würde man doch mit der Kündigung seines Vertrages kurz vor Renteneintritt fast in jedem Fall ein super Geschäft machen, oder?
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Ja, der überzahlte Betrag wird dir im Rahmen der nächsten Einkommensteuerveranlagung automatisch erstattet, sofern du alles richtig erklärt hast. Abgesehen vom Zinseszinseffekt ist es egal, ob man den Freibetrag für Kapitalerträge vorab per Freistellungsauftrag oder erst mit der Steuererklärung geltend macht.
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Ich kaufe solche Gutscheine inzwischen grundsätzlich nicht mehr, weil man nach meiner Erfahrung entweder ewig lange vorausbuchen oder auf unattraktive Termine ausweichen muss.
Im konkreten Fall hättest du vielleicht eine Handhabe, wenn du dich darauf berufst, dass sich der Einlösezeitraum durch die verspätete Eröffnung wesentlich verkürzt hat und du ihn nicht gekauft hättest, wenn dir dies vorab bekannt gewesen wäre. Ich denke, der Anbieter müsste dann zumindest den Gültigkeitszeitraum entsprechend verlängern. Außerdem ist die Verjährungsdauer - drei Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem er gekauft wurde - zu beachten. Läuft der Gutschein vorher ab, kannst du anschließend die Rückerstattung des Kaufpreises abzgl. Gewinnmarge verlangen (ebenso wie übrigens auch bei DailyDeal, Groupon etc.). Schließlich könntest du das Ding auch bei eBay verticken, sofern er denn übertragbar ist.