Beiträge von der.kleine.nick

    Zitat

    Original geschrieben von Bene
    GENIAL, wenn man es mit Guthaben aus der letzten Aktion kaufen kann und dabei wieder die 5 Euro Cashback mitnimmt :D


    Wollte ich auch gerade posten. Die Groupons treiben es so arg, schlimmer war es 1999/2000 auch nicht. Mal gucken, wie lange das noch gut geht bzw. das Venture Capital noch reicht.

    Ich würde eine Vereinheitlichung der Sätze auf 19% auch sehr begrüßen, da das derzeitige System jegliche innere Logik vermissen lässt.


    Dass Lebensmittel mit einem ermäßigten Satz besteuert werden ist aus sozialen Gründen an und für sich zu begrüßen. Zum Ausgleich für den Wegfall dieser Vergünstigung könnte aber auch ganz einfach der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer erhöht werden.

    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Du hast es leider nicht verstanden. Es geht nicht darum, daß Firmen Ihren Sitz in England haben, sondern daß ich mehrere Firmen gefunden habe, die genau die gleiche Anschrift in England haben (siehe oben)


    Es ist eine Briefkastenadresse, aber deswegen noch keine Briefkastenfirma. Wie oben schon gesagt wurde muss jede nach britischem Recht gegründete Limited auch eine Meldeadresse in England haben, die dann im Impressum auch als Sitz der Gesellschaft angegeben werden muss. Gleichzeitig kann die Firma eine Niederlassung in Deutschland haben (mit "echten" Räumlichkeiten und Mitarbeitern).


    Der einzige Grund, eine britische Ltd. zu gründen, obwohl der Geschäftsbetrieb (ausschließlich) in Deutschland stattfindet, ist allerdings der, dass der Eigentümer nicht mit seinem Privatvermögen für das Unternehmen haften möchte, gleichzeitig aber auch die 10.000 € Stammkapital für eine UG bzw. 25.000 € für eine GmbH nicht aufbringen kann oder will. Das sollte einem als Kunden grundsätzlich zu denken geben. Ich würde etwa keine Reise bei einer Ltd. buchen, wenn ich an diese eine Anzahlung leisten müsste, oder eine Handwerker-Ltd. beauftragen. Geht die Firma nämlich pleite, was bei einem Euro Stammkapital ruck zuck passieren kann, sind geleistete Anzahlungen oder erworbene Gewährleistungsansprüche verloren.

    Habe mir das gerade mal gekauft, dabei allerdings die sehr kurze Laufzeit des Guthabens übersehen. Ist das eigentlich legal? Ich meine mich an ein BGH-Urteil zu erinnern, dass eine Gültigkeit von drei Jahren für bezahlte Gutscheine gefordert hatte.


    Der Gedanke, dass DailyDeal wohl dringend Geld braucht, kam mir dabei auch. Habe sicherheitshalber per Lastschrift bezahlt, die man ja notfalls sechs Wochen lang zurückholen kann. Bezahlen die ihre Lieferanten eigentlich vorab, oder erst nach Einlösung der Gutscheine? Ich habe inzwischen so einige ungenutzte Restaurantgutscheine angehäuft. Ansonsten ist DailyDeal jetzt Mitglied bei Trusted Shops, wobei ich nicht weiß, ob die auch Guthaben und Gutscheine absichern, oder nur physische Güter.

    Weitere Alternativen wären die Norisbank sowie die Postbank (bei Eröffnung über die regelmäßig stattfindenden Aktionen bei Tchibo bzw. Buhl). Kostenlose Bargeldverfügungen an allen Geldautomaten der Cash Group (DB, Dresdner, Commerzbank, Hypo und Postbank) inklusive.

    Eigentlich wurde ja schon alles gesagt, aber vielleicht noch mal zur Zusammenfassung:


    1. Es ist völlig normal, das Billig-Tickets nicht stornier- und i.d.R. auch nicht umbuchbar sind. Deinem Reisebüro kannst du deshalb nicht den geringsten Vorwurf machen. Wenn deine Lebensumstände es nicht zulassen, verbindlich vorauszuplanen, solltest du eben keinen Billigflug buchen.


    2. Die letzte E-Mail von deinem Reisebüro liest sich tatsächlich so, als ob das Ticket nur reserviert, aber noch nicht ausgestellt und damit verbindlich gebucht worden wäre. Das wäre allerdings ungewöhnlich, da das Ticket normalerweise 24h nach der Reservierung ausgestellt wird. Wenn dem aber so sein sollte kannst du noch von der Buchung zurücktreten (ggf. verlangt das RB eine pauschale Gebühr), deshalb schleunigst mit dem Reisebüro telefonisch abklären!


    3. Falls das Ticket schon ausgestellt sein sollte freundlich und zeitnah an Qatar schreiben und die Umstände erklären. Ggf. ermöglicht man dir auf Kulanz umzubuchen oder schreibt dir den Ticketpreis für zukünftige Buchungen gut. Zumindest aber hast du Anspruch auf Erstattung von Steuern und Gebühren, die in deinem Fall bei rund 200,-- liegen dürften.