Hallo,
ich habe zum ersten Mal in einer Dekade ein eBay-Problem als Verkäufer und wäre dankbar, wenn mir ein eBay-Profi einen Tipp geben könnte, wie ich am besten verfahren soll.
Sachverhalt: Ich habe bei eBay privat eine Bahnfahrkarte verkauft. Da der Artikel zeitkritisch war und ich selber verreiste musste ich ihn unverzüglich nach Auktionsende versenden. Ich habe daher in der Artikelbeschreibung explizit und fett gedruckt den Hinweis gesetzt, dass der Artikel unmittelbar nach Auktionsende an die bei eBay registrierte Adresse des Käufers versandt werden würde, falls mir der Käufer nicht vor Gebotsabgabe eine abweichende Wunschadresse mitteilt. Was passiert natürlich? Das Ding wird von einem Deppen ersteigert, der ungleich dem Account Inhaber ist und den Artikel an eine dritte Person verschickt haben wollte (3 verschiedene Namen und Adressen). Zu spät, da war er schon weg. Verkäufer droht mir jetzt mit Negativbewertung, weil er den Artikel nicht erhalten hat.
1) Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Habe ich meine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag durch den Versand an den Accountinhaber (könnte evtl. eine Fake-Adresse gewesen sein, mal gucken ob der Brief kommende Woche als unzustellbar zurückkommt) erfüllt, oder hätte ich dafür zwingend an die gewünschte Lieferadresse senden müssen?
2) Mal von der formalen Seite abgesehen: Wie würdet ihr hier verfahren? Beim Auktionserlös handelt es sich um einen Bagatellbetrag, mein makelloses eBay-Profil ist mir jedenfalls mehr wert. Wenn man die ganze Chose rückabwickeln wil, wie geht man da vor? Den Verkäufer die Transaktion stornieren lassen und das Geld bei Paypal oder Banküberweisung zurücküberweisen? Gibt es sonstige Möglichkeiten, einer Negativbewertung zu entgehen?