Die Bezeichnung „Asozialer“ ist ein Schimpfwort und gilt rechtlich als Beleidigung. Ein „Asozialer“ bezeichnet abwertend einen Menschen, der aus Sicht der Allgemeinheit unfähig zum Leben in der Gemeinschaft ist, der sich nicht in die Gemeinschaft einfügen kann oder will und folglich eher am Rande der Gesellschaft lebt bzw. in einer Gemeinschaft störend wirkt.
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Der Ausdruck „Asoziale“ war in der Zeit des Nationalsozialismus (jedoch auch schon früher) eine politisch genutzte Sammelbezeichnung für als minderwertig eingeschätzte Menschen aus der sozialen Unterschicht. Als „Asoziale“ wurden (und werden teilweise bis heute) insbesondere Bettler, Landstreicher, Obdachlose, Prostituierte, Zuhälter, Fürsorgeempfänger, Suchtkranke (z.B. Alkoholiker), deklassierte Unterschichtsfamilien (von den Nazis als „asoziale Großfamilien“ bezeichnet), Lesben, Sinti, Roma, Zigeuner und andere Unangepaßte (zB. Swingjugend) bezeichnet. In den Konzentrationslagern wurden sie mit einem schwarzen Winkel gekennzeichnet.
In den 60ern wurde der Begriff dann häufig herabsetzend auf Hippies (Gammler, Langhaarige), in den 80ern auf Punks angewandt. Auch hier drückte sich eine Geringschätzung aus, die mit der im Nationalsozialismus verwandt ist. Den so Bezeichneten wurde vorgeworfen, sie stellten sich außerhalb der Gemeinschaft, lebten nicht wie der Mainstream, und seien verwahrlost.
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