Beiträge von blumentopferde

    Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn
    Würde mich mal Interessieren, was Fr. Diekmann dann mit diesen Handys macht ?
    Aus sicherer Quelle kann ich euch aber schon sagen, das einige Mitarbeiter der Stadt Bonn Ihre Nokias schon abgegeben haben und durch andere Handys ersetzt haben! :top:


    Gruß
    Kay


    Ist doch schön wie Behörden ihre Diensthandys abgeben und damit Steuergelder verschwenden..

    Mir ist es auch schon passiert, dass ich von O2 einen XDA zugesand bekam, der starke Gebrauchsspuren aufwies und in dem sich die Simkarte des Vorbesitzers befand. Beim Einschalten viel mir auf, dass das Gerät noch alle Daten hatte, so konnte ich den Vorbesitzer anrufen. Dort erfuhr ich dann, das der XDA nach 3 Monaten getauscht wurde, weil er defekt war. Das war er übrigens immer noch.
    Die Rückfrage bei O2 erbrachte folgende Antwort: Was glauben Sie, was mit zurückgeschickten Geräten passiert?


    Für mich war relativ klar, das ich meinen Vertrag sofort storniere und da kein Kunde bleibe.


    Ein versehen hätte ich vielleicht noch akzeptiert, aber das ist dort gängige Praxis...

    Ja schon, aber man bekommt einen Beleg, wenn es z.B. der Polizei übergeben wird.
    Der NSC darf das Gerät nicht einfach zurückhalten, das wäre ja noch schöner, das eine private Firma wie Nokia oder ihr NSC hoheitsrechtliche Aufgaben und Rechte übernimmt.
    Noch sind wir in einem Staat, in dem es Gesetze gibt.

    Das ist mir auch ein wenig komisch vorgekommen, dass der NSC das Gerät einbehält.
    Nun ich dachte jedenfalls, dass es den zuständigen Behörden zugeführt wurde.
    Das sollte dann ja auch von dem NSC bestätigt worden sein.


    Andererseits hat der NSC wirklich nicht die Möglichkeit, die Herausgabe zu verweigern, aber das Recht die Personalien des Kunden aufzunehmen.
    Was mir auch noch unklar ist, woher die Information kommt, dass es gestohlen ist.


    Alees soviele Unbekannte, da hat man es schwer, etwas dazu zu sagen...

    Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666



    Ich persönlich hätte übrigens erstmal versucht zu Reperatur des Sliders die Gewährleistung der Verkäuferin in Anspruch zu nehmen, denn diese schließt sie nicht aus.(Nur die Garantie, aber die ist ja ungleich Gewährleistung) :D


    Bin ja schon froh, das die Verkäuferin nicht das "neue EU-Recht" erwähnt hat.


    Woher kommt eigentlich diese Weisheit mit dem EU-Recht und wer hat den Leuten erzählt, das es sowas gibt???


    Hast übrigens Recht mit der Gewährleistung, die wurde nicht ausgeschlossen. Auch nicht nach dem neuen EU-Recht :gpaul:

    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Das stimmt nicht, da es bei einem Diebstahl einen gutgläubigen Erwerb nicht gibt (§935 BGB), mithin ein Fall der Unmöglichkeit vorliegt, da der Verkäufer niemals das Eigentum an genau dem verkauften Gerät verschaffen kann und in so einem Fall (§275 I BGB) der Käufer verschuldensunabhängig vom Kauf zurücktreten kann (§326 V BGB), mit der Folge das er den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen kann.


    Also ist es im Grunde für den zivilrechtlichen Anspruch völlig gleichgültig, woher der Verkäufer das telefon hat und was er sich dabei gedacht hat.


    Die Frage ist wohl eher, ob bei der Verkäuferin dann was zu holen ist ...



    Sorry, ist undeutlich rübergekommen. Ich meinte rein die Kosten für einen Prozess.
    Das Geld kann er wiederbekommen, wenn der Verkäufer es zahlen kann.
    Die Kosten für Anwalt und Gericht übersteigen schnell en Warenwert.

    Zitat

    Original geschrieben von speeder1
    tja ob die will oder nicht ich werde erstmal sachlich bleiben aber wenn ich auf den kosten sitzen bleibe dann werde ich sie mal besuchen



    Und was möchtest Du dann machen??? Ich sehe schon wie Du Dich in Schwierigkeiten bringst. Nimm Dir einen Anwalt und kläre das so.


    Du bleibst ohne Rechtsschutzversicherung auf erheblichen Kosten sitzen, darüber solltest Du Dir im Klaren sein.

    Rechtlich geht es an diesem Punkt noch weiter.


    Mache nicht den Fehler und versuche den Veräufer mit Drohungen zum Zahlen zu bewegen. Das ist eine Nötigung, die schlecht für Dich ausgehen kann.


    Du hast nun einiges vor Dir. Da wäre zum ersten eine Anzeige gegen den Verkäufer bei der Polizei zu machen. Die Polizei nimmt das natürlich kostenlos auf, sodass gegen den Verkäufer ermittelt werden kann. Dazu helfen die Informationen, die Du bisher selbst in Erfahrung bringen konntest.


    Der weitere Weg ist, sich einen Anwalt zu nehmen und auf dem Zivilrechtlichen Weg Schadenersatz zu fordern. (Bedenke, dass die Anzeige bei der Polizei Dir nicht Dein Geld wieder beschafft, selbst wenn der Verkäufer bi einem Prozess unterliegt. Dafür ist die Staatsanwaltschaft nicht zuständig.)


    Im Zweifelsfalle möchte ich Dir sagen, dass Du unter Umständen auf den Kosten sitzen bleibst, sollte der Verkäufer belegen können, dass er selbst das Telefon von jemanden anderen bezogen hat. Denn ob er auch der Dieb ist, ist vollkommen unklar, er kann das Gerät unwissend an Dich verkauft haben.


    Von Ebay hast Du leider nicht viel zu erwarten, die werden vielleicht nur den Verkäufer sperren, was dem unter Umständen völlig egal ist.

    Ist garnicht so kompliziert.
    Das subventionierte Handy ist Bestandteil des oft geschlossenen Vertrages oder auch bei Vertragsverlängerung. Zumindest während der ersten 2 Wochen.
    Daher kann man als Kunde den Vertrag genau so wie das Handy zurückgeben. Auch wenn wie in diesem Fall mehr als 2 Wochen vergangen sind so ist hier das Vertragsverhältnis noch nicht begründet, da noch nicht die volle Leistung seitens O2 erbracht wurde.


    O2 lenkt in solchen Fällen übrigens auch sehr leicht ein, sodass man nicht viele Schwierigkeiten bekommt da auch durchzusetzen...