Das klingt doch akzeptabel.
Man muss nur ab und zu seinen Mund aufmachen (dies aber auf freundliche, bestimmende Art und Weise).
Manchmal muss man eben klar machen wer Kunde und somit König ist, vor allem, wenn man sich so verhält.
Beiträge von blumentopferde
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Geh einfach fair vor und sei damit der Gewinner.
Du solltest jetzt noch ein wenig Zeit geben, verlange die funtkionsfähige Rückgabe bis spätetens Freitag dieser Woche und mache den NSP darauf aufmerksam, dass das verschulden allein bei ihm liegt.
Du hast dann von Deiner Seite her alles dazu getan um dem NSP entgegen zu kommen.
Sollte der es bis dahin nicht geregelt bekommen, verlange von Ihm Ersatz, in welcher Form auch immer. Du kannst das Gerät auch Rückkaufen lassen und Dir dann woanders eins kaufen.Es ist im übrigen ein defekt, da Du ein funktionierendes Gerät abgegeben hast und ein nicht funktionierendes (Totalausfall) zurückbekommen hättest.
Du musst als Kunde darauf vertrauen können, dass dem NSP kein Fehler unterläuft und er das Gerät auch fehlerfrei flashen kann.
Kann er Dir das nicht garantieren, dann soll er es nicht annehmen. Auch eine Aussage wie: "das kann passieren" musst Du nicht akzeptieren. -
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Original geschrieben von gargoil
Sorry aber ich verstehe jetzt nicht ganz was du meinst, mit Garantie.Ein Softwareupdate wird ja inerhalb der vom Hersteller geleisteten Garantie erbracht.
Somit wurde mein Gerät ja auf Garantie angenommen und versucht das Update durchzuführen.Bei erfolgreichem Update habe ich ja immer noch die Garantie des Herstellers, da der NSP bzw. das NSC ja von Nokia berechtigt ist solch ein Update zu machen.
Warum sollte jetzt der Händler bzw. mein NSP eine Gewährleistung erbringen?
Habe ich da einen :gpaul: Verstehe ich jetzt nicht ganz.Gruß
Du hast das Gerät auf Garantie machen lassen. Der NSP hat es geschrottet.
Nun wird der SP aber dem NSC gegenüber behaupten, dass das Gerät in diesem Zustand bei denen abgegeben wurde. Was ja nicht stimmt.
Der NSC tauscht das Gerät unter umständen aus um die Garantie gegenüber dem Kunden (Dir) zu leisten.
Nun handelt es sich aber garnicht um einen defekt, den Du vorgetragen hast, sondern einer der vom NSP gemacht wurde.Du hast also den NSP um ein Update gebeten (Garantie), nun hat er das Gerät kaputt gemacht (keine Garantie), er verkauft es Nokia als einen Garantieschaden. Falsch.
Du hast dem NSP gegenüber einen Anspruch auch einen nicht Garantiefähigen Schaden, der nun im NSC ausgebügelt wird. Aber weil der NSP lügt, kostet ihn das nichts. Wärst Du mit so einem toten Gerät zu Ihm gekommen, dann hättest Du auch zahlen müssen.
Daher handelt sich rein rechtlich die Reparatur nicht um einen Garantiefall, wodurch der NSP Dir eine Gewährleistung auf die Reparatur erbringen muss.
Das kann er ir verweigern, begeht aber damit einen Betrug gegenüber Nokia bzw. dem NSC da er wissentlich falsche Angaben gemacht hat.Sieh es mal anders herum. Deine Garantie endet morgen und heutewird noch Dein Display gewechselt, egal ob Garantie oder Kostenpflichtig. Dann bekommst Du ebenfalls auf diesen Fehler eine Gewährleistung, da es ja nicht sein kann, das morgen Deine Garantie endet und übermorgen das reparierte Display kaputt geht.
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Übrigens ist es eine laufende Praxis, die Geräte einfach zu tauschen (Swap).
Darauf musst Du dich nicht einlassen. Du hast einen Anspruch darauf, Dein Gerät wieder zu bekommen. Schließlich hast Du genau dieses Gerät gekauft und kein anderes.
Ich spreche das hier an, weil Du gesagt hast, deins sei Top verarbeitet.Checke das Gerät vor Ort und sollote es nicht Deinen Vorstellungen entsprechen, verweigere die Annahme. Du darfst das Gerät checken, das kann Dir niemand verwehren. Es ist interessant zu sehen, ob es sich um Garantie handelt. Kann ja eigentlich nicht sein, da das Gerät keinen Fehler hatte, sondern von dem NSP "verheitzt" wurde. Somit hättest Du dem Gesetzt zu folge 1 Jahr Gewährleistung auf die erbrachte Arbeit, die nunmehr vom NSP geleistet werden muss, auch wenn die Arbeit für Dich kostenlos ist.
Ich würde gern weiter hören, was daraus geworden ist.
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Naja. Die sind schließlich für den Fehler verantwortlich, zumindest hast Du geschrieben, dass die davon sprachen "es sei ein missgeschick geschehen,"
Nun ist es interessant zu sehen was die Dir nun anbieten, da die sich ja auch nicht an die Zusage "dauert bis Freitag" gehalten haben. Ich denke Du hast einfach schon mehr Kulanz gezeigt als es nötig gewesen wäre.Das Problem ist einfach, dass die versuchen werden Dich hinzuhalten und das würde ich nicht akzeptieren.
Leider arbeitet bei den NSP häufig unzureichend ausgebildetet Personal das solche Fehler verursacht.
Daher mach Dich gerade und setzte Dein Recht durch... -
Kenne mich eigentlich ganz gut damit aus, ist mein Job.
Du hast selbstverständlich Anspruch auf Ersatz, da besonders in Deinem Fall die Aussage "Uns ist ein Fehler unterlaufen" und wohl die Tatsache, dass nicht die passenden Geräte verwendet wurden unterstreichen Dein Recht.
Das Verschulden liegt beim NSP und niemanden anderen, daher sind die Haftbar zu machen und haben für Erstz zu sorgen.
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Leider sind solche Leute recht gut organisiert, sodass man nur schwer an sie rankommt.
Das geht soweit, dass eigene Treuhandservices angeboten werden, die viel Sicherheit versprechen, aber in Wirklichkeit gefakt sind.
Also, niemals auf sowas reinfallen, keiner ist so gut, dass er was zu verschenken hat. -
Das ist schon wirklich übel.
Ich habe das gleiche Problem mit meinem N95 gehabt. Eigentlich wollte ich nur ein Update haben, aber nach 1 Stunde war das Gerät tod.
Die wollten es dann einschicken, dem habe ich mich aber Widersetzt. Schließlich hatte das Gerät keinen Fehler, als ich es abgegeben habe.
Abends wollte sich dann der Chef melden, was er aber nicht tat.
Also kaufte ich mir Abends ein neues N95 bei MM.
Am nächsten Tag schaute der Händler ein wenig dumm, als ich ihm mein defektes Gerät überließ und ihn zur Zahlung aufforderte. Dies verweigerte er zuerst, aber ich denke nachdem er sich bei seinem Anwalt informierte zahlte er ohne zu murren...Selbstverständlich haftet der NSP für seinen Fehler und hat das Gerät umgehend aus eigenen Mitteln zu ersetzen...
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Original geschrieben von Staro
Wenn jemand meiner 84 jährigen Oma an der Wohnungstür ein überteuertes Zeitungsabo oder einen neuen 300 Prozent "günstigeren" Telefonanbieter aufschwatzt, ist kein Wucher sondern eine Schweinerei. - es fällt halt nicht unter den §.(Wenn ich ihm den Vertrag mit einer rechten Geraden wieder abnehme findet man das unter § 223 und ggf. unter § 224 im StGB :eek: )
Staro
Zum Glück ist das ja nicht mehr statthaft und die Oma kann den Vertrag rückgängig machen.
Übrigens sorgt Deine rechte Gerade nur für § 223 StGB, nimmst Du dann noch den Baseballschläger dazu, kommst Du um den § 224 StGB oder sogar den § 212 StGB nicht herum :cool: -
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Original geschrieben von Arndt111
....was soll der Quatsch? Die Rechtssprechung ist zwar oft dehnbar formuliert, aber dennoch handelt es sich in den genannten Fällen weder um Wucher im Sinne des Gesetzbuches noch um Grenzfälle!Da gibt es viel extremerer Beispiele, als dieser Blödsinn hier, die dennoch als völlig legal durchgehen!
Würde man man immer nur die direkten Herstellungskosten sehen, müßte man überall ständig von Wucher sprechen! Wenn man also schon so schlau sein will, dann muss man auch alle anderen Kosten mit rein rechnen - wie z.B. Entwicklung, Werbung, Abschreibung, Lagerhaltung, Verluste, Steuern und und und!Wucher ist ein Schlagwort des kleinen Mannes der sich das Handy besser ganz sparen sollte!
Also Schluss jetzt mit dem Kindergarten!
Vielen Dank,
ich denke wir können hier nun schließen.Nach Prüfung des österreichischen StGB habe ich auch dort keinen Hinweis auf eine Straftat finden können. Demnach ist weder im deutschen, noch im österreichischem Gesetz in diesem Fall auf Wucher zu erkennen.
Deshalb muss davon ausgegangen werden, das es im Ramen der freien Preisgestaltung des NSC liegt, Ersatzteile zu einem solchen Preis anzubieten.
P.S. Es liegt nicht an meiner Tagesordnung ein österreichisches Gesetz zu interpretieren.