Beiträge von blumentopferde

    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Ist gibt imho nur einen Weg Nokia zum Umdenken zu bewegen und der heißt konsequent Nokia meiden. Erst wenn sich an den Verkaufszahlen was ändert werden die an ihrer Qualität was ändern. Vorher interessiert die das mit Sicherheit sowas von garnicht, wenn da mal hundert oder meinetwegen auch tausen Nutzer hinschreiben und meinen was besser zu wissen (aus deren Sicht).


    Ich habe aufgehört mir Nokia Handys zu holen, und ich hoffe ich halte das auch etwas länger durch.


    Außerdem sind wir mit unserer Geiz ist Geil Mentalität doch selbst Schuld... Wir wollen immer billiger - wir bekommen immer billiger. Und den meisten fällt auch garnicht auf, dass die Qualität dabei auf der Strecke bleibt.
    Ich gebe lieber 50€ oder 100€ mehr aus, und schicke es dafür dann nicht 3 Mal für jeweils 4 Wochen ein, aber das muss jeder für sich entscheiden.


    Das ist und war auch immer mein Gedanke, aber ich komme nicht dazu, Nokia zu meiden. Wie denn auch.


    - SE macht mich ganicht an (Geschmack)


    - Samsung gefällt mir sehr, aber bisher fand ich das i550 nicht schlecht, weil es eben S60 Oberfläche hat, aber ansonsten ist es auch nicht komplett.


    - LG, nöööö...


    - Apple, geht bei mir nicht, das iPhone reagiert nicht auf eingaben von mir, aber auch wirklich nur von mir :mad: Ich denke Apple sollte erstmal Erfahrung sammeln und sein Gerät richtig Ausstatten, dann schau ich mir das nochmal an.


    - HTC, schon sehr gut, aber durch Windows Mobile nicht besonders Benutzerfreundlich.


    - Motorola baut anscheinend nur noch V-Serien, mal zum klappen, mal zum schieben, oder ganz ohne. Langweilig...


    So und was bleibt dann noch. Nach 3 Monaten HTC Touch habe ich mich wieder für ein Nokia als Hauptgerät entschieden (E51).
    Und ich kann nur eines sagen: "Willkommen zuhause"

    Gegen den Import vermutlich nicht. In Deutschland muss ein Händler einen Grau- oder Reimport unaufgefordert preisgeben.
    Der Import an und für sich ist ja eigentlich nicht so schlimm, da sich für den Kunden im Gewährleistungsbereich nichts ändert. Nokia kann aber Einschränkungen in der Garantie machen.
    In wieweit meine Aussage auf die Schweiz zutrifft, kann ich sagen...

    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Leider muss der Händler aber oft sagen:"Ich würde es gerne austauschen, aber ich darf nicht."


    So siehts nämlich manchmal auch aus, wir z.B. dürfen es schlicht nicht (einzige Ausnahme: DOA, der ist dann aber auch noch an Vorgaben bzgl. Nutzungsdauer und Kaufdatum gebunden). Die Geräte kommen von o2 auf Kommission. Wenn wir davon jetzt eins dem Kunden als Austausch für sein defektes geben dürfen wir 1. das Gerät voll bezahlen und 2. laufen wir noch Gefahr das im Falle einer Revision o2 uns den Shop wegnimmt weil gegen deren Vorgaben verstoßen wurde... da geht man doch lieber das Risiko eines unzufriedenen Kunden ein auch wenn's anders kundenfreundlicher wäre...


    Komisch, ausgerechnet mit O2 habe ich besonders gute Erfahrungen was den Austausch betrifft. Ich bin allerdings Online-Kunde und schicke daher im Zweifelsfalle direkt zu O2. Hatte gerde ein 6120c das nach drei Tagen defekt war, das wurde selbstverständlich durchgetauscht. Eben wie mein N73, das nach 6 Monaten gewandelt wurde. Nie Probleme.


    Sorry, aber es kann nicht das Problem des Kunden sein...

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    Original geschrieben von denfyre
    Versteh mich nciht falsch, ich würde das natürlich auch gern so interpretieren, das man sofort sein Handy getauscht bekommt, keine Frage. Ich denk jedoch, dass das praktisch nicht so laufen wird. Spätestens wenn dir der Händler ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur anbietet, wirst du kaum noch dagegen argumentieren können.
    Wäre allerdings mal interessant die dazu gültige Rechtsprechung zu lesen, gibts sicherlich einige Urteile zu ;)


    Habs bei nem Autoradio selbst erlebt, war zwei Mal zur Reparatur und kam zwei Mal defekt zurück. Als sie es dann zum dritten mal reparieren wollten, hab ich mal den Chef verlangt. Der hat mir dann auch anstandslos eine Gutschrift über den Kaufbetrag gegeben, wofür ich dann ein anderes Autoradio bekommen habe.
    Der Vergleich hinkt sicherlich etwas, da ein Handy im Gegensatz zu einem Autoradio beruflich notwendig sein kann/ ist. Will damit nur sagen, wenn man mit den richtigen Leuten vernünftig redet, erreich tman oft mehr, als wenn man mit Klage Tod und Teufel droht...


    Oh ja, ganz klar. Ich lasse nie den Juristen raushängen. Der Erfolg dabei ist, dass die Händler sich sperren und es darauf ankommen lassen. Viele schlucken das ja auch.
    Ich habe natürlich noch den Vorteil, das ich noch eine anwaltliche Zulassung besitze und mir in solchen Fällen einen Spaß daraus mache, dagegen vor zu gehen.
    Aber es ist generell eine heikle Sache denen mit § zu kommen, gerade bei größeren Händlern.
    Ich halte ein Radio übrigens nicht für verzichtbarer als ein Handy, ein Radio trägt aktiv zu Verkehrssicherheit bei ;) Nenn mich Haarspalter...


    Ich weiß von einem Anwaltskollegen, das der in solchen Fällen immer Kopien aus seinen eigenen Fachbuch mitnimmt und den Verkäufern dann vorlegt. Denn was dort geschrieben steht, kann ja nicht falsch sein, schließlich ist es ja aus einem Buch :p

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    Original geschrieben von dreiundzwanzig
    Ich habe gerade an meinem N73 die Firmware auf 4.0735.3.0.2 gesetzt. Jetzt zeigt mir das Handy meine TomTom Software nicht mehr an.
    Bekomme ich die irgendwie wieder ans laufen?
    Ich hoffe man kann mir hier helfen?


    Edit: Im Programmmanager sind ja noch die sis Dateien. Wenn ich diese aber installieren will, dann meldet er "abgelaufenes Zertifikat"
    Kann man das nicht überlisten?


    Stell mal Dein Datum um ein Jahr zurück, dann sollte es gehen...

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    Original geschrieben von denfyre
    Tja, Knackpunkt ist der Absatz 3. In der Regel kann man davon ausgehen, dass es für den Käufer keinen erheblichen Nachteil bedeutet, wenn der Händler das Gerät einschickt. Und somit wird man dann warten müssen aufs Ersatzgerät...
    Ich weiß allerdings nicht, wie das ist, wenn man auf das Handy beruflich angewiesen ist. Aber selbst dann wird man das erstmal dem Händler erklären müssen und wird sich auf eine lange Diskussion einstellen. Und wenn er sich dann nicht auf einen Umtausch einläßt, selbst wenn er dazu verpflichtet wäre, dann kannst du mit nem Anwalt drohen so lange du willst, das wird dir in dem Moment auch nicht helfen. Selbst wenn du hinterher irgendwann Recht bekommst...


    Ah... Genau anders herum wird ein Schuh draus. Nach Abs. 3 muss der Händler seinen unverhältnismäßigen Aufwand begründen. Das Du auf Dein Telefon angewiesen bist (beruflich), davon muss er ausgehen. Du bist dem Händler dort keine Erklärung schuldig.
    Ich denke, ob Du ohne Anwalt Dein Recht bekommst, hängt davon ab, wie Du dem Händler kommst und was Du für einen vor Dir hast. Leider sind es meist Angestellte, die einfach nur ihrem Chef nachplappern. Die hat man in ein paar Sekunden ausgezählt und man verpackt den Chef noch dazu :o
    Klar lohnt der Aufwand meist nicht, aber so beugen die Händler immer weiter das Gesetz.


    Lustige Geschichte, ich hoffe ich nerve Euch nicht.
    Ich habe ein PC-Spiel bei MM gekauft. Nun bin ich immer nicht so schnell und ich habe auch nicht immer die Zeit, also stellte ich nach ca. 2 Monaten fest, das Spiel läuft nicht. Ich also los zum MM, tauschen !
    Wer mal versucht hat Software bei MM zu tauschen wird mich verstehen.
    Da sagt der Verkäufer zu mir: "Das geht nicht", ich denke so bei mir: "Den haste jetzt nicht verstanden".
    Ich frage: "Warum nicht", er antwortet: "Die könnten Sie ja kopiert haben !"


    Nachdem ich dann sachlich und mit Nachdruck den Fillialleiter zum Gespräch bat, wurde die CD anstandslos getauscht.


    Warum? §439 BGB gilt auch bei Software und das schlimmste, der Verkäufer bezichtigt mich einer Straftat, bevor er sich vom Zusatnd der CD überzeugte.
    Kann doch nicht sein, das der Kunde sich dagegen wehren muss.
    Der Normale Weg ist eigentlich ein anderer: "Es tut mir leid, dass Sie mit dem Produkt Probleme haben, ich tausche es gern aus".


    Ich kann ja was davon mit in meine Berufliche Karriere integrieren: "Im Zweifel gegen den Angeklagten" :top:


    Ich habe mich übrigens davon getrennt (IPhone), da es nicht auf meine Eingaben reagiert hat, alle anderen konnten es nutzen, nur meine krummen Finger hat es nicht erkannt, jetzt lebt mein Sohn damit. :p



    1. Ist es vollkommen abwägig, das eine private Person wegen der Entsperrung eines Handy´s angeklagt wird. Geringfügigkeit.


    2. Macht sich eine private Person nach Deinen Aussagen Strafbar, wenn der Sim-Look offiziell von Netzanbieter gelöst wird. Die Eingabe des Code´s ist dann nicht legal. Es fehlt die staatliche Legitimation, die dazu berechtigt.


    3. Ich muss meine Urteile begründen, d.h. ich kann nicht sagen, "das steht aber in der Kommentierung", sondern ich brauche eine Grundlage, die durch einen Kommentar nicht gedeckt wird. Ich kann Dir verschiedene Kommentare zum Drogenbesitz (BtmG) zeigen, da glaubst Du nichzt mehr was Du liest.


    Ich kann mich in meinem Kollegenkreis umschauen und werde dort keinen Richter finden, der so ein Spiel mitmacht. Wenn morgen ein Gesetz erlassen wird, dann gern, aber nicht so...

    Mit dem was Du bisher hier vorgebracht hast, würdest Du nicht mal ein Vorverfahren einleuten können.


    Zum Glück ist es ja so, dass unsere Gesetzgebung nicht auf es "kann" oder "könnte" sein basiert, sondern auf klar definierten Vorgaben.


    Ich kann mich doch nur innerhalb der mir vorgegebenen Gesetze Urteilen und nicht so wie ich es empfinde. Würdest Du als Staatsanwalt mir mit so einer Klageschrift, basierend auf den von Dir genannten Punkten aufwarten, dann könnte es sein, dass ich Dich nicht mehr ernst nehmen würde.

    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Das ist kein feiner Zug, dazu ist der Shop (sofern es ein offizieller NSC ist) aufgrund der Garantieerklärung von Nokia zugunsten des Kunden verpflichtet.


    Gut, da stimme ich Dir jetzt einfach mal blind zu, da ich die selbestimmten Bedingungen von Nokia nicht so gut kenne.
    Meine Sicht war die gesetzliche...



    Ich weiß nicht was Du dort anführst.


    Also, ich setzte jetzt mal voraus, ich habe son iDing und will es in meinem Kämmerlein entsperren. Nicht gewerblich damit Handel treiben !!!


    Dann kommst Du mit §14 ; §143 MarkenG, okay, ich verletze keine Markenrechte, ich stelle nicht in Frage, das es immer noch nen Apple ist, ich ändere auch keine Warenzeichen und verkaufe es auch nicht als mein Produkt.
    Fällt also weg.


    Nun kommst Du mit meiner täglichen Bibel, dem StGB.


    Apple entsteht durch meine Entsperrung kein Schaden, da ich ja nicht bei Apple kaufe und ich verschaffe mir auch keinen finanziellen Vortei. Damit fällt § 263a schon mal weg.
    Und dann kommt noch § 265a ??? Wie bist Du denn auf den gekommen? Ich erschleiche mir keine Leistung, welche Leistung erschleiche ich mir gegenüber Apple, wenn ich das Gerät entsperre ???


    Streiche mal in dem Fall den kompletten 22. Abschnitt, da kommt nichts bei rum...