-
Zitat
Original geschrieben von Appuser
Das liest sich alles sehr gut, mit ausnahme von der Unterstützung von "sofortüberweisung.de". Euch sollte allen klar sein (vor allem Andreas), dass wenn es bei sofortüberweisung.de zu Problemen kommt das Geld auch ganz schnell weg sein kann. Wer sich die AGB's seiner Bank durchliest findet den Haken ganz schnell. Mit Eingabe der PIN/TAN usw. verletzt man nämlich die AGB der eigenen Bank da Daten an Dritte (sofortübweisung.de) weitergegeben wurden. Wenn da also mal was schief geht, wird sich die Bank mit gutem Recht querstellen....
Think about it!
Ich habe bisher einmal sofortüberweisung.de genutzt, weil ich etwas dringend benötigt habe und keine andere Art der Direktüberweisung vom Anbieter aus möglich war.
Hatte danach schon ein etwas ungutes Gefühl, nachdem ich etwas gegoogelt habe wurde es nicht grade besser :flop:
Habe dann unverzüglich meine PIN geändert, sonst ist es denen z.B jederzeit möglich euren Kontostand und eure Kontobewegungen abzurufen - DAS ist mir dann doch zu krass :eek:
-
Rettich49
sehr netter Kontakt, schnelle Überweisung, was will man mehr 
-
-
Das Handy wurde am 18.August 2009 bei Amazon gekauft, Rechnung gibt es dazu.
Dabei ist:
-KfZ Ladegerät
-4GB Speicherkarte
-Ladegerät
-Plektrum
-USB Kabel
-Fernsehkabel
-ein Ständer
-originaler Headset Adapter auf 3,5mm Klinke (die Ohrstöpsel dazu sind leider kaputt gegangen)
Das Handy ist in entsprechend gutem Zustand, lediglich ein paar feine Kratzer am Plastikrand oberhalb des Displays sind zu sehen. Auf Wunsch kann ich Bilder zusenden oder hier hochladen
Preis incl versichertem Versand per DHL: 160€ :top:
-
47€ :top:
braucht den keiner nen x301 für t-home?
-
afaik MUSS bei heutigen Neu-Installationen ALLES per FI gesichert werden der spätestens bei 30mA auslöst
korrigiert mich wenn ich falsch liege
-
57 € incl DHL 
-
Zitat
Original geschrieben von NoIdea
Verletzung der Aufsichtspflicht ist eigentlich nur zivilrechtlich interessant, weil da bei unter 14 Jährigen i.d.R. nichts zu holen ist.
Strafrechtlich können sie nur belangt werden wenn sie ihren Sprösslingen die Waffen besorgt haben oder davon Kenntnis hatten dass die solche Waffen besitzen und in der Öffentlichkeit führen bzw. benutzen.
Ich muss zugeben ich kenne mich da nicht wirklich aus
Dachte nur wenn man die Kinder schon nicht belangen kann weil sie noch nicht strafmündig sind wären die Eltern irgendwie dran.
In meinen Augen ist das ja ne klare Verletzung der Aufsichstspflicht (also im moralischen Sinne) wenn ich mein Kind mit so ner "Knarre" rumziehen lasse und er dann sowas anstellt.
Wir hatten als Kinder übrigens auch solche Dinger mit 14 Jahren (ist ja mit meinen 21 Lenzen noch nicht so lange her) aber wir wären niemals auf die Idee gekommen auf einen Menschen zu zielen oder gar zu schiessen 
-
Zitat
Original geschrieben von m4ddy
Naja wenn unter 14, dann leider mit garkeiner. Ganz schlimme Sache was da passiert ist. Sei aber, und seien wir alle froh, dass dieser kleiner W**** den Helm getroffen hat.
Dann sind die Eltern aber dran weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben 
-
In meiner Doppelkarte der Aachener Münchner steht auch ausdrücklich drin das ab dem Tag der Zulassung Haftpflichtschutz sowie Vollkasko mit 150€ SB und Teilkasko ohne SB besteht.
Jetzt mal ne andere Frage / Idee am Rande:
Der Freund des TO hatte sagen wir mal ne Menge SF beisammen, wegen mir 20. Wenn er jetzt sagt er hätte den neuen Benz auf den alten Vertrag versichert wird der Vertrag ja hochgestuft.
Da der Versicherungsschutz ja quasi nur 1 Tag bestand, könnte er aber doch auch einfach behaupten er wolle dieses Fahrzeug auf einen komplett neuen Vertrag mit SF0 versichern - dann wird ja quasi der SF0 Vertrag hochgestuft und er muss halt für den 1 Tag die Prämie bezahlen mit SF0 (was ja bei einem Tag nicht wirklich was ausmachen dürfte ob SF0 oder SF20)
Dann könnte er danach ja wieder seinen SF20 Vertrag fürs nächste Fahrzeug nehmen und wäre so das hochstufen umgangen.
Müsste doch eig möglich sein, oder? Bei der Doppelkarte ist ja dann keine Vers. Nr hinterlegt, so dass man sie eindeutig dem SF20 Vertrag zuordnen könnte