Beiträge von cubemaster

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Klar, weil der Händler nämlich dadurch auf seine Provision verzichten müsste / muß. Deswegen machen die das nicht so ohne weiteres.
    Der Händler ist dein Ansprechpartner. Weigert er sich - siehe oben.


    Na ja. Weißt heißt "siehe oben". Bisher konnte mir niemand weiterhelfen ob eine Aktivierung das Widerrufsrecht erlöschen lässt. Fakten hierzu wären super - ich konnte keine finden.

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Das muss möglich sein, denn hier im Forum stornieren die Händler ja auch, wenn zB nur ein vertrag eines Duo Antrages durchgeht oder nach 4 Wochen der Kunde den Vertrag widerruft, da bis dato die Ware bei ihm nicht erreicht. Also, möglich ist es, nur der Händler will es nicht.


    Ich würde auf jeden Fall den Anbieter (Eplus, VF, D1, O2) anrufen.


    Mobilfunkanbieter verweigert Stornierung. Damit hätte er nichts zu tun, sondern der Händler.

    Hallo,


    ich hoffe ich habe das korrekte Forum erwischt.
    Ich habe Online einen Handyvertrag inkl. Handy bestellt und möchte dies widerrufen. Der Händler lehnt den Widerruf folgendermaßen ab:




    Der Vertrag wurde scheinbar bereits aktiviert - genutzt wurde von mir keine Sim-Karte.
    Liegt der Händler richtig und muss keinen Widerruf akzeptieren?


    NICHT vom Kauf / Vertrag / etc. zurücktreten oder widerrufen.
    Mitteilen, dass du die Ware anderweitig kaufen wirst und die Differenzkosten erstatten lassen wirst.

    Zitat

    Original geschrieben von markjh
    Habt ihr die 21 Werktage abgewartet bis ihr druck gemacht habt?
    Ich habe am 16.05.08 bei ebay gekauft und die Karten sind am 26.05.08 angekommen.
    Der eBay Verkäufer meinte schon, dass er damit nichts mehr zu tun hätte, das HVS mein Vertragspartner sei, was ich allerdings anders sehe.


    :flop:


    Natürlich!
    Du bist schließlich den Vertrag eingegangen, indem die Lieferung in spätestens 21 Werktagen bestätigt wird.


    Natürlich ist auch TKGO dein Vertragspartner!

    Zitat

    Original geschrieben von cheffe1989
    ja wie? also was hastu geschrieben? weil ich weiß nich wirklich was bzw wie ichs schreiben soll, damits zumindest so klingt als würd ich mich mim widerrufsrecht und so auskennen^^


    Da HVS hier mit Sicherheit mitliest wäre das wohl witzlos wenn du etwas hier vorgefertigtes dahin schickst. ;)
    Wie oben beschrieben hat bei mir eine negative Bewertung Wunder gezeigt!


    Dabei auf jeden Fall sachlich bleiben und einen inhaltlich korrekten Kommentar schreiben!

    Endlich ist das iPhone da!
    Drohungen haben nichts genutzt - hatte ich vorher auch probiert.


    Nach Abgeben einer negativen Bewertung war die Kontaktaufnahme plötzlich ganz schnell mit der Bitte diese zurückzunehmen. Ich teilte mit, dass wir darüber nach Erhalt des Gerätes reden und dann ging es auf die Reise.

    Zitat

    Original geschrieben von Desman
    Jetzt kriegt ich aber langsam nen Hals. Wie kann es eigentlich sein, dass HVS immer noch bei ebay 8GB-Iphones anbietet, (andere Verträge, gleiche Lieferkonditionen) während hier noch zig Kunden auf Einhaltung ihres Vertrages warten, weil genau dieses Iphone derzeit nicht lieferbar ist? :mad:


    Dieser Laden ist echt das Allerletzte! :flop:


    Ggf. sollte man unter diesen Umständen pro forma eine Strafanzeige stellen?


    Ware zu verkaufen bei der man definitiv weiß, dass sie nicht vorhanden ist sollte hierfür ausreichen.


    Wie ich drauf bin?


    Ich habe einen Vertrag mit dem eBay VK geschlossen.
    Ich habe mich genau so an die Vertragsbedingungen zu halten, wie er es hat.


    Wenn er sich daran nicht hält, dann ist das ___mindeste___ eine negative Bewertung wert, die ich die nächsten Tage abgeben werde.
    Es interessiert mich nicht warum der Händler keine Ware hat - er hat die Ware, die er verkauft, auch bereitzuhalten!