Beiträge von StebuEx

    Das solltest Du nochmal nachrechnen, um Deinem Namen alle Ehre zu machen :)


    Zitat

    Die Reservierung gilt seit 10. Juni 2009 für neun Monate. Entscheidend ist der im Reservierungsbescheid ausgewiesene Reservierungszeitraum. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie die nach der Richtlinie auf das Altfahrzeug und auf das Neufahrzeug bezogenen erforderlichen Handlungen vornehmen.


    http://www.bafa.de/bafa/de/wir…/umweltpraemie/index.html

    Von der Sache her gibts nur eine Variante: gemeinsame Mietwohnung für die ersten paar Jahre, alles andere wäre äußerst unvernünftig. Genügend verfügbare Mietwohnungen vorausgesetzt.


    Problem des Mädels wäre, einen Mieter /Käufer für ihre ETW zu finden. Ihren Verkaufserlös kann sie anlegen und die Zinsen in die Miete einfließen lassen. Kaufen kann sie immer noch neu.
    Problem bei Dir ist: ziehst Du in eine von Ihr finanzierte/bezahlte Bude, stehst Du im worst case ohne Wohnung da, die Du wahrscheinlich noch schön mit eingerichtet hast. Sie hat die Bude, Du hast nix. Daß Ihr nicht so verstrahlt seid, zusammen eine Wohnung zu finanzieren, setze ich mal voraus.

    Re: WICHTIG: RPP eintrag???


    Zitat

    Original geschrieben von Marius166
    so... 2 tage später kommt ein brief von t-mobile das ich einen Bürgeleintrag habe


    Bist Du Dir sicher, daß konkret für Deinen Fall geschrieben wurde, daß Du einen Eintrag hast oder war es eine pauschale Absage mit dem Hinweis, wo TM Abfragen startet (u.a. Bürgel)?


    Worauf ich hinaus wil: evtl bist Du TM einfach zu jung für nen zweiten Vertrag neben Mobilcom, und dann gleich mit nem Apple.

    Zitat

    Original geschrieben von <registered>
    - sie waren erstens nicht legitim, weil es gerade das erklärte Ziel beim Entwickeln dieser Instrumente war, Intransparenz zu schaffen.
    .


    Schönes Beispiel ist unsere BVG in Berlin, die eine Cross-Border-Leasing-Nummer im Umfang von 377 U-Bahn- und 134 Straßenbahnwagen mit JP durchgezogen und mit (in USA höherer) AfA & CDO's gegenfinanziert hat. Allein der "Prospekt" für diese Nummer umfaßt knapp 1.000 Seiten (!). Nur verstanden hat den niemand in Berlin, und Geld für ne Prüfung wollten sie auch nicht ausgeben - jetzt hat die BVG 150M€ Rückstellungen gebildet und wer zahlt die Zeche: entweder der Senat oder die Fahrgäste via Fahrpreiserhöhung.

    Zitat

    Original geschrieben von <registered>
    Mein Argument nochmal zusammengefasst:
    Wenn man den Eindruck hat, dass eine Entwicklung oder eine gesetzliche Regelung schlecht und gefährlich ist, sollte man sich dafür einsetzen, dass an diesem Punkt etwas geändert wird.


    Wie stellst Du Dir denn neue "Regelungen" vor?
    Es ist ja nun nicht so, daß man wie die Axt im Walde agieren kann.
    Seit 2007 gibts bspw. MaRisk, dort wird schon ziemlich eindeutig geregelt, wer wie wo zu verfahren hat. Und genau die dort genannten Vorgaben werden jetzt als neuer Wein in alten Schläuchen in der Presse verkauft. Vorzugsweise von Leuten, die keinen Plan haben und meinen, damit alles verhindern zu können.


    Hier der Link dazu, ist recht verständlich verfaßt:
    http://www.bafin.de/cln_161/nn…en/2007/rs__0705__ba.html


    Auszugsweise:



    AT 3 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung
    1
    Alle Geschäftsleiter (§ 1 Abs. 2 KWG) sind, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung bezieht sich unter Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse auf alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn das Risikomanagement ihnen ermöglicht, die Risiken zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung zu treffen.



    AT 4.1 Risikotragfähigkeit


    1
    Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils ist sicherzustellen, dass die wesentlichen Risiken des Instituts durch das Risikodeckungspotenzial, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist.



    AT 4.3.2 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse
    2
    Die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse müssen gewährleisten, dass die wesentlichen Risiken - auch aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen - frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt werden können. Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Risikoarten sollten berücksichtigt werden.


    6
    Die Geschäftsleitung hat das Aufsichtsorgan vierteljährlich über die Risikosituation in angemessener Weise schriftlich zu informieren.



    AT 8 Aktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten


    1
    Für die Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) ist vorab ein Konzept auszuarbeiten. Grundlage des Konzeptes muss das Ergebnis der Analyse des Risikogehalts dieser neuen Geschäftsaktivitäten sein. In dem Konzept sind die sich daraus ergebenden wesentlichen Konsequenzen für das Management der Risiken darzustellen.


    BTO 2 Handelsgeschäft
    BTO 2.1 Funktionstrennung


    1
    Maßgeblicher Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Handelsgeschäft ist die klare aufbauorganisatorische Trennung des Bereichs Handel von den Funktionen des Risikocontrollings sowie der Abwicklung und Kontrolle bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung.


    2
    Handelsgeschäfte zu nicht marktgerechten Bedingungen sind grundsätzlich unzulässig. (bis auf Kundenwunsch/einzelfall)


    4
    Die Geschäftsgespräche der Händler sollten grundsätzlich auf Tonträger aufgezeichnet werden und sind mindestens drei Monate aufzubewahren.


    9
    Organisatorisch dem Handelsbereich zugeordnete Mitarbeiter dürfen nur gemeinsam mit Mitarbeitern eines handelsunabhängigen Bereichs über Zeichnungsberechtigungen für Zahlungsverkehrskonten verfügen.


    usw usf...


    weiter wurde das Thema durchgekaut mit der Solvabilitätsverordnung und Basel II. Ach so, ne Liquiditätsverordnung gibt's auch noch. Was hat es gebracht? Nichts...

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Das ist das gleiche Problem wie bei Politikern. Politiker verdienen eindeutig zu wenig. Würden sie mehr verdienen, sollte auch die Abhängigkeit von Lobbyisten, Interessenvertretungen usw. sinken. Etwaige Nebenverdienste müssten aufgegeben werden, Politiker unabhängiger. Ich weiss, jetzt gibt es hier wieder einen Aufschrei...


    So seh ich es auch. Ändern wird sich gar nichts, und wenn überhaupt, kommen nur irgendwelche Regelungen, die nach gewisser Zeit umgangen werden - alles wie gehabt.


    Um mal zum Thema zurückzukommen: ich nehme an, nächstes Jahr steigt die USt, deshalb werde ich dieses Jahr noch paar Großgeräte im Haushalt ersetzen/neu anschaffen.
    Übrigens profitieren auch Leute von der "Krise". Ein guter Freund von mir ist GF in 'nem Möbelhaus. Die haben das Sortiment umgestellt iSv: kein Geld für's Auto, kein Geld für Urlaub > dann machen wir es uns zu Hause schön für unter 1000€. Bei ihm läuft der Laden besser als je zuvor...