schau mal hier nach: http://www.focus.de/finanzen/steuern/dienstwagen
Beiträge von StebuEx
-
-
Zitat
Original geschrieben von ingo74
mir vergeht nicht nur der spaß, sondern mich nervt es mittlerweile immens wenn leute händler auch noch blöd von der seite anmachen und eventuell so sogar weitere schnäppchen verhindern, wie so oft schon vorgekommen..! wenn du es nicht kaufen willst, dann spar dir einfach solche kommentare und wenn du nicht in der lage bist die artikelbeschreibung zu lesen und besonders das dick gedruckte auf der ersten seite MITTENDRIN so das es jeder blinde sieht und nicht irgendwo, dann lass das einkaufen im internet lieber sein :flop:Ja sehr schön, besser kannst Du nicht ausdrücken, daß Du Dich im Forum nur für Schnäppchen angemeldet hast und dafür jedem in den Hintern kriechst :top:
Aber nun ist Schluß mit der Kinderei.
-
Zitat
Original geschrieben von maestro
Bei solchen Kommentaren vergehts mir schon wieder.Ja siehste, und mir vergeht der Spaß am online-shoppen, wenn nicht im Thread sondern erst irgendwo auf der Seite steht: B-Ware mit Beschädigung. Schon klar, Leuchtmittel mit Sturzschaden oder was. Wer kauft sowas überhaupt und dann nur per Vorkasse.....
-
Zitat
Original geschrieben von Ultimate17
wenn einem die 30€ mehr oder weniger nichts ausmachen ist das eben so. Ich hätte sie aber gern
Wenn Du wegen 30 Euro rumjammerst (keine 10%), kannst Du es Dir schlichtweg nicht leisten. Ist soweit auch vollkommen verständlich, nur die Diskussion ist etwas peinlich. Zu Geld kommste nicht durch sparen und Preisvergleiche, laß es Dir gesagt sein
So schlau sind andere schon lange :p -
Angeblich sollen jetzt die üblichen Tricks nicht mehr funktionieren:
* Die Rechtsverfolgung gegenüber Gesellschaften wird beschleunigt. Diese scheitert heute oft schon daran, dass die Gesellschaften sich der Zustellung von Mahnungen und Klagen entziehen. Deshalb muss zukünftig in das Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift eingetragen werden. Dies gilt auch für Aktiengesellschaften, Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften sowie Zweigniederlassungen (auch von Auslandsgesellschaften). Wenn unter dieser eingetragenen Anschrift eine Zustellung (auch durch Niederlegung) faktisch unmöglich ist, wird gegenüber juristischen Personen (also insbesondere der GmbH) die sofortige öffentliche Zustellung im Inland eröffnet. Dies bringt den Gläubigern eine ganz erhebliche Vereinfachung der Rechtsverfolgung.
* Hat die Gesellschaft keinen Geschäftsführer mehr, so sind die Gesellschafter jetzt verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag zustellen. Die Insolvenzantragspflicht kann durch "Abtauchen" der Geschäftsführer nicht mehr umgangen werden. Diese Nummer zieht doch gerade einer hier durch, wenn mich nicht alles täuscht.....
* Geschäftsführer, die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft durch die Gesellschafter leisten und dadurch die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeiführen, werden stärker in die Pflicht genommen werden. Dazu wird das sog. Zahlungsverbot in § 64 GmbHG erweitert.
* Die bisherigen Ausschlussgründe für Geschäftsführer (§ 6 Abs. 2 Satz 3 GmbHG, § 76 Abs. 3 Satz 3 AktG) werden um Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung, falscher Angaben und unrichtiger Darstellung sowie Verurteilungen auf Grund allgemeiner Straftatbestände mit Unternehmensbezug (§§ 263 bis 264a und §§ 265b bis § 266a StGB) erweitert. Zum Geschäftsführer kann also nicht mehr bestellt werden, wer gegen zentrale Bestimmungen des Wirtschaftsstrafrechts verstoßen hat. Das gilt auch bei Verurteilungen wegen vergleichbarer Straftaten im Ausland. Außerdem haften künftig Gesellschafter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einer Person, die nicht Geschäftsführer sein kann, die Führung der Geschäfte überlassen, der Gesellschaft für Schäden, die diese Person der Gesellschaft zufügen.
ZitatOriginal geschrieben von CLK
Mit dieser UG habe ich mich bisher noch nciht absonderlich viel beschäftigt. Aber war es nicht so geplant, dass Sacheinlagen nicht zur Aufstockung des Haftkapitals herangezogen dienen durften?Jetzt ist es genau umgekehrt - es gibt kein Risiko der verdeckten Sacheinlage mehr für d. Gesellschafter. Wahrscheinlich haben sie eingesehen, daß das Stammkapital als "Sicherheit" sinnlos ist....
-
Der eine oder andere (Onlineshopper) weiß es vielleicht schon: seit dem 01.11.08 gibt es eine neue Form der GmbH, die mit lediglich einem Euro anstelle der früheren 25k gegründet werden kann. Zu erkennen ist sie am vorgeschriebenen Zusatz "UG" für "Unternehmergesellschaft". Bei Vorkasseaktivitäten sollte also etwas aufgepaßt werden und Gesellschafter sollten mal ihren Vertrag lesen........
http://www.ftd.de/karriere_man…kannte/444566.html?p=2#a1
-
Zitat
Original geschrieben von .: byteStar :.
Die Firma ist ca. 300km weit weg und dazu auch noch in der Schweiz.Wenn das so ist, sind 1600 viel zu wenig. Schnall Dich an
http://www.lohnrechner.bfs.adm…lariumWizard.aspx?lang=de -
Ich hab mal läuten hören, daß Masterstudiengänge direkt im Anschluß an das Diplom-Erststudium ziemlich sinnlos sind wegen mangelnder Berufserfahrung. Um es auf den Punkt zu bringen: ich komme aus der Wiwi-Fraktion und dort ist es bei "angesehenen" MBA-Studiengängen so, daß ohne mind. 18-monatige Beschäftigung überhaupt niemand zum Studium zugelassen wird.
Wer zahlt überhaupt das Studium?
Ansonsten würde ich mal einen Gehaltsrechner bemühen, um die konkreten Unterschiedsbeträge zu kalkulieren.
Die Promotionsberechtigung kannste imho knicken, weil Du als FH'ler nie einen Doktorvater finden wirst. Dann mach lieber eine Industriepromo, evtl kennt das Unternehmen ja "zufällig" jemanden...
-
Von der Bahn hab ich auch was nettes. Es ging um ein Platzproblem mit dem Autoreisezug, gebucht über die Website der Bahn. Soweit alles ok, aber jetzt kommt's:
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrter Herr XXX,Eine Verbindung von Berlin nach Lörrach wird von der DB Autozug GmbH derzeit nicht an-geboten, weshalb die DB Autozug Kundenbetreuung Ihre Ausführungen in der von Ihnen gesendeten E-Mail nicht nachvollziehen kann.
Jeden Samstag werden auf der Internetseite http://www.tanke-schoen-tag.de und http://www.tanke-schoen-tag.de/adac“ ausgewählte Verbindungen und ausgewählte Termine zu ermäßigten Preisen (bis zu 40% unter dem Normalpreis) angeboten und zur Buchung frei gegeben.
Dieser Aktionstag ist dafür vorgesehen, DB Autozüge mit noch verfügbaren Vakanzen zu vermarkten.Das DB Autozug Team bedauert, dass das Tanke-Schön-Angebot nicht Ihren Erwartungen entspricht.
Freundliche Grüße aus Dortmund
Was für ein verpeilter Laden......
-
Zitat
Original geschrieben von Maarthok
Naja das ist schon die Frage. Arbeitsstelle ist nicht unbedingt der Sitz der Firma.Das ist eigentlich ganz einfach. Reisekosten gibt es bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten. Das sind:
eine vorübergehende Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte,
eine Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen und
eine Tätigkeit auf einem Fahrzeug.Zitat
(R 9.4 LStR 2008)
Regelmäßige Arbeitsstätte(3) Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Regelmäßige Arbeitsstätte ist insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er mit einer gewissen Nachhaltigkeit immer wieder aufsucht. Nicht maßgebend sind Art, Umfang und Inhalt der Tätigkeit. Von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist auszugehen, wenn die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufgesucht wird. Bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit (z. B. befristete Abordnung) an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens wird diese nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte.
Die Unterscheidung zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit wurde aufgegeben. Die unterschiedlichen Begriffe werden unter der Bezeichnung beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit zusammengefasst und vereinheitlicht. Es sind also Werbungskosten und keine Reisekosten.
PS: Gerade bei Leiharbeitern ist es aber auch noch nicht ganz klar, ob der entleihende Betrieb nun die Regelmäßige Arbeitsstätte ist oder eben nicht :p das FA nimmt es so an, aber es wird halt noch drüber gestritten
http://www.konz-steuertipps.de…-2008/255.html?phaseId=28