Beiträge von innocent

    Gutschein einlösen


    Ja, dazu würde ich raten.
    Könnt Ihr uns dann mitteilen, ob der Versuch des Einlösens erfolgreich verlief?


    Wann habt Ihr die Karten bestellt, wann wurden die "Verträge" aktiviert?


    Grüße,


    innocent

    eteleon


    @ cat77


    Klarmobil hat mit der ganzen Sache nichts zu tun. 4,95 oder 9,95 Euro sind die Preise des "Startpakets" von klarmobil, die man überall zahlen würde. Die werden von klarmobil eingezogen.


    Im Endeffekt sind das aber alles Spitzfindigkeiten. Es ginge schon damit los, wie eteleon die 4,95 oder 9,95 definiert: "Startpaket" oder "Anschlussgebühr" - "Startpaket" passt natürlich besser ins Geschäftskonzept!!


    Die "Handlingpauschale" von eteloen wird ausgerechnet dann fällig, wenn der Provider (in diesem Fall "klarmobil") KEINE Anschlussgebühr berechnet. Den Anspruch auf 25,00 Euro leitet eteleon alleinig aus ihren AGB her und ist nicht in Verbindung mit irgendeinem Provider zu sehen.


    Leider erkennt man mit der Bestellung die AGB an - raus kommt man nur, wenn man deren Ungültigkeit nachweist.


    Im Endeffekt dürften wir nur Erfolg haben, wenn wir uns gegen die Abbuchungen wehren und ganz einfach einen gerichtlichen Mahnbescheid verlangen, um eine richterliche Klärung herbeizuführen.



    Grüße,


    innocent

    teltarif, etc.


    Unter diesen Umständen sollten wir auch computerbild und andere Fachzeitschriften nicht auslassen. Und wie wäre es mit "Akte´09" (Sat1, Ulrich Meyer)?


    Grüße,


    innocent

    Handlingpauschale


    @ pukidukie


    Eteleon kann ja nicht wissen, ob Du gekündigt hast, oder etwa doch :p ?!


    Ganz klar, auf die ganze Angelegenheit sollte man sich nicht einlassen. Ich finde die Idee von BernieP gut, einen gerichtlichen Mahnbescheid anzufordern, um die Sache dann richterlich klären zu lassen.


    Grüße,


    innocent

    Kündigung und Gutscheine


    @ elknipso


    Den Vertrag hast Du bei klarmobil gekündigt, die Dienstleistung, die e. bei der Vermittlung der Verträge getätigt hat und die 25,00 Euro pro Vertrag wert sein soll, bleibt davon unberührt.


    Die AGB von e. sind das Problem, diese gilt es anzufechten. Leider bin ich kein Jurist, um beurteilen zu können, ob diese AGB zulässig sind. Es ist zu vermuten, dass hinter System der ganzen Sache steckt. Leider sind wir augenscheinlich darauf reingefallen.


    @ BernieP
    Danke für Deinen Beitrag!


    Grüße,


    innocent

    @ elknipso


    Ja, du hast recht. Ist unter ** vermerkt.


    @ pukidukie


    Damit sollten ja gerade die erwischt werden, die gekündigt haben, oder?



    Schaut Euch mal auf der HP von eteleon um und sucht nach "klarmobil". Dort ist von einer "Anschlussgebühr 0,00 €* mit Gutscheincode" die Rede. Dann ist die Sache klar. Ohne Gutschein eben xx,yy Euro.


    Bei meinem Angebot galt: Anschlussgebühr 0,00 Euro - greift dann aber nicht die Handlingspauschale, da "die Handlingpauschale nicht berechnet (wird) , wenn der Mobilfunkanbieter seinerseits den Kunden mit einer Anschlussgebühr (Anm.: nicht "Startpaketpreis") mit Zustandekommen des Handyvertrages belastet und keine Möglichkeit zur Erstattung der Anschlussgebühr gibt" ?


    Klarmobil hat mich meines Wissens nicht mit einer AG belastet -> also werde ich nach AGB automatisch mit einer "Handlingpauschale" belastet, am besten dann wenn ich gar keine Befreiung mehr vornehmen kann, da Karten nicht mehr existent!


    Andererseits müßte die Handlingpauschale dann ja auch auf der Rechnung auftauchen. Alles verwirrend, vielleicht soll es das auch sein!


    Grüße,


    innocent

    Anschlussgebühr


    @ damienmc3


    Was steht auf Deiner Rechnung? Bei mir steht "Anschlussgebühr Vertrag xxxxxx * - 0,00 Euro".


    Unter * "Zur Inanspruchnahme bitte nicht vergessen, Ihren Gutschein zur Anschlussgebührenbefreiung bei unser Gutschein-Hotline einzulösen.".


    Grüße,


    innocent

    Frist


    Wäre doch möglich, dass der Gutschein immer dann "später" käme, wenn die Karten schon längst gekündigt und stillgelegt wären, weil dann eine Befreiung ja technisch gar nicht möglich ist.


    Bei allen mehr als 4 Wochen "aktiven" Karten und ohne Versuch der "Anschlussgebührenbefreiung" wäre die Frist eh schon vergangen und die Pauschale damit auch fällig.


    Wie man es dreht und wendet, man könnte verloren haben, falls man nicht sofort handelt, wenn man die Rechnung in Händen hat.


    Grüße,


    innocent

    "Anschlussgebühr" und "Handlingpauschale" nicht verwechseln


    Die "Handlingpauschale" taucht nur in den AGB auf und hat nichts mit dem "Startpaketpreis" zu tun, die der Mobilfunkprovider beim Freischalten der Karten erhebt, also je nach Angebot 4,95 oder 9,95 Euro!


    Mit der "Handlingpauschale" wird eine "Anschlussgebühr" des Providers durch den Händler beglichen, ohne dass der Kunde im schlimmsten Fall etwas davon mitbekommt.


    Der Händler reicht diese "irgendwann" an seinen Kunden weiter, wenn dieser sich nicht mit Hilfe des "Gutscheins" von dieser befreit. Was der Kunde nicht kann, wenn der Kunde keinen Gutschein erhalten hat oder nicht mehr im Besitz der Karten ist.


    Je nachdem könnte dann entweder die "Frist-Regelung" greifen, oder der "Gutschein" kommt eben nach der Kündigung der Karten und damit fehlender Möglichkeit der "Anschlussgebührenbefreiung". In beiden Fällen wäre dann die "Handlingpauschale" fällig.


    Grüße,


    innocent