ZitatOriginal geschrieben von Printus
Dass das Grundgesetz in deutsch verfasst ist, wird hier meiner Meinung nach überbewertet. Es geht beim GG vor allem um den Inhalt, um die darin geregelten Verfassungsgrundsätze.
Wer sagt dass die Tatsache, dass das GG in deutsch verfasst ist, zugleich eine Aussage über die hier offiziell gültige Sprache macht, versteigt sich IMHO zu einer reinen Interpretation.
Genau das meine ich: "meiner Meinung nach", "IMHO" usw. usf. ... Sei mir nicht böse, aber es gibt diesbezüglich einfach relevantere Meinungen als deine, z.B. solche, denen eine juristischer Ausbildung zugrunde liegt, von Menschen, die Gesetze jenseits von "Ich finde" interpretieren, sondern dieses im Rahmen ihrer Ausbildung gelernt haben! Solche Postings "martynisieren" eine Diskussion gelegentlich.
ZitatMan kann diesen Zusammenhang zwar herbeireden, man könnte ihn aber genauso negieren.
Natürlich, man kann auch bestreiten, daß die Erde eine Kugel ist und der Mensch vom Affen abstammt. Fraglich ist dabei nur eben, auf welchem fachlichen Fundement eine Meinung beruht und welche Relevanz sich daraus für diese Meinung ergibt.
Um einen kleinen Einblick zu bekommen, was ich bezüglich des Zusammenhangs meine, empfehle ich den Wiki-Eintrag zum Thema Rechtsauslegung -> http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht) - du siehst also, daß ein solcher Zusammenhang auch rein juristisch bestehen kann. Im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Würdigung könnten sich die Richter zum Beispiel die Protokolle der verfassungsgebenden Sitzungen zu Gemüte führen um so bestimmen zu können, ob die Tatsache, daß das GG in deutsch verfasst wurde, juristisch relevant ist. Und das wäre nur eine der Möglichkeiten.