Wie alt ist das Kind denn? Wenn du Pech hast, zahlt da gar keine Versicherung.
Beiträge von pflaumeberlin
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Nein, das ist nicht immer reine Kulanz, sondern oftmals in den AGB als ausserordentliches Kündigungsrecht festgehalten. Wenn das so ist, dann hat man natürlich im Fall der Fälle auch ein Recht darauf, wie auf alle anderen Vertragsbestandteile ja auch.
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Das gleiche was man 2002 auch sagen musste.
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Ne Auszeit? Nach zwei Wochen? Versuch mal kurz deine Situation als Aussenstehender zu betrachten und das Urteil ist gefällt.

Verschwende keine Zeit und Energie. Wenn derjenige nicht will wie du willst, dann gibt es keinen Konsens. Das ist in Beziehungen so, da erzähle ich dir bestimmt nichts neues.
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Das reicht mitunter auch in der heterosexuellen Welt aus um sich zu verlieben, nur hat diese Verliebtheit einfach noch keine Substanz. Wie auch, man teilt ja lediglich die Erfahrungen und Erlebnisse aus zwei Wochen.

"Nicht übertreiben" meine ich übrigens auch gar nicht böse, man malt mitunter in solchen Situationen nur eben viel schwärzer als es objektiv angebracht wäre und suhlt sich gerne auch in Selbstmitleid. Ich spreche durchaus aus Erfahrung. Nur fühlt es sich dann eben auch schnell wieder besser an, wenn man sich nicht mehr als Opfer sieht.
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Zitat
Original geschrieben von Kaan
Mal sagt er das und mal was anderes ich weiss echt nicht was ich tun soll , ich gehe echt daran psychisch kaputt
Nicht übertreiben, ihr seid erst zwei Wochen zusammen!

Natürlich fühlt sich das scheiße an, aber wenn man eine kurze Beziehung loslässt und sich wieder auf sich besinnt, merkt man auch schnell, daß sich nach so einer kurzen Zeit keine festen und tiefen Gefühle bilden können und man kann sich dann auch schnell wieder "entlieben", in dem man sich auf sich konzentriert und die Trennung annimmt.
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Um was genau geht es denn jetzt? Daß Gröger DVB-T verbieten lassen will? Daß sich das Unternehmen mit DVB-H in die Nesseln gesetzt hat? Oder was?
Kröger ist übrigens "nur" Präsident von Mobile 3.0 und trägt daher relativ wenig operative Verantwortung für das Unternehmen. So wie Kaiser Franz bei Bayern.

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Zitat
Original geschrieben von Printus
BTW: bei mehr als 60 Minuten Verspätung werden im Zug (auf Kulanzbasis) Gutscheine für 20% Fahrpreisermäßigung bei der nächsten Reise verteilt.Das geschieht keinesfalls auf Kulanzbasis, sondern der Kunde hat ein Recht auf diese Ermäßigung. Die Grundlage ist die EVO und die Beförderungsbedingungen der Bahn, das ist keine nette Geste.
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Bei o2 Loop gibt es auch buchbare Datenpakete bis hin zur Flatrate.
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Wenn es noch so ist wie vor acht Jahren: keine U-Bahn, nur Zug und Bus. Beides sehr teuer.