Mit dem schönen Wetter hat "Rücksichtsnahme" nichts aber überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil: gerade bei Regen zeigt es sich, dass Fahrer die sich scheinbar in Rennfahrermanier auf AB fortbewegen und sich dabei mit "Hindernissen" konfrontiert sehen, ihren Untersatz nicht unter Kontrolle haben und dazu auch ihre Fahrkünste gewaltig überschätzen.
Klar kann man wie Du im Straßenverkehr auch auf seinem Recht beharren, rechts überholen, dicht auffahren oder was sonst noch zu dem Repertoire gehört. Alternativ kann man - so mach ich das - einfach auch mal von seinem mittleren Bremspedal gebrauch machen, wenn man schon die Ansicht vertritt, dass es sich erst mit 200 km/h lohnt, die linke Fahrspur zu nutzen.
Wenn ich mich immer und ausschließlich genormt verhalten würde, wäre ich schon längst nicht mehr auf dieser Welt. Erst letzten Sonntag war ich mal wieder froh rechtzeitig bremsen zu können, weil ein anderer Autofahrer den Blick nach links nicht so ernst genommen hat (ich hatte Vorfahrt, Deine Einstellung hatte mir in dieser Situation wahrscheinlich ein neues Fahrzeug und einen mehrwöchigen Aufenthalt im Krankenhaus beschert)
Mein Beitrag ist kein Resümee. Ein Resümee ist eine Zusammenfassung und keine Stellungnahme bzw. Meinungsäußerung. Mich würde auch interesieren, was Dir an der DPA-Meldung nicht passt.
Ich habe nichts dagegen wenn Du meinst mit 200 fahren zu müssen solang die Rahmenbedingungen stimmen. Bei dichtem Verkehr sind diese offensichtlich nicht mehr gegeben. Du beklagst Dich ja selbst über Fahrzeuge die Dich in Deiner Fahrweise behindern. Offensichtlich unterschätzt Du häufig das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer oder stehst dermaßen unter Stress, dass du deren Verhalten - das Überhohlen eines noch langesameren Verkehrsteilnehmers - als persönliche Rechtsverletzung auffasst. Du unterschätzt scheinbar dann auch die reale Situation - z.B. die Ursache (z.B. LKW mit 60 am Berg) des Überholvorgangs. Auch hier kann man pauschalieren - nicht wahr. Allerdings führt meiner Meinung eine solche Einstellung langfristig zu nichts, außer zu einem nörgelnden Autofahrer, der meint er könne fahren, aber die Mehrheit der übrigen Verkehrsteilnehmer aber nicht.
Mit der Tränendrüse hat die DPA-Meldung rein gar nichts zu tun. Sie ist Realität. Besuche mal am WE die Notaufnahme eines Krankenhauses - evtl siehst Du das dann anders. Die Verkehrsstatistiken sagen übrigens dasselbe, da dir meine Argumente ja nicht genügen:
ZitatAlles anzeigenDie Unfallursache "Geschwindigkeit" liegt in der Rangfolge der häufigsten Unfallgründe in Baden-Württemberg für das Jahr 2000 mit 21 % an erster Stelle. Das heißt: Bei jedem fünften Verkehrsunfall, bei dem mindestens eine Person verletzt oder getötet worden ist, war ein Unfallbeteiligter "zu schnell" unterwegs.
Als Verkehrsteilnehmer kennen Sie natürlich die gesetzlichen Tempolimits, wie etwa 50 km/h innerorts oder 100 km/h auf Außerortsstraßen sowie Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen etc. Geschwindigkeit als Unfallursache bedeutet häufig auch "nicht angepasst" gefahren zu sein, also: ohne die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse oder die persönlichen Fähigkeiten oder die Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung berücksichtigt zu haben.
Es gibt also einiges zu beachten, um sich und andere möglichst vor Schaden zu bewahren.
Deshalb unsere Tipps:
Tempo anpassen!
Angepasst ist die Geschwindigkeit, wenn Sie notfalls sofort anhalten oder ausweichen können - das kann Menschenleben retten.
Auf Sicht fahren!
Nur so schnell fahren, dass Sie innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten können - bei schmalen Fahrbahnen müssen Sie innerhalb der halben Sichtweite anhalten können
Kein russisches Roulett im Nebel!
Zu hohes Tempo kann zum Horror-Tripp werden. Durch den Nebelschleier fehlen Anhaltspunkte und Kontraste aus der Umgebung - die gefahrene Geschwindigkeit wird häufig unterschätzt, die Konzentration überfordert und Gefahrensituationen zu spät erkannt.
Übrigens: Bei einer Sichtweite von weniger als 50 m dürfen Sie auf keinen Fall schneller als 50 km/h sein.
Nicht schneller als das Schild erlaubt!
Die Einhaltung von gesetzlichen Tempolimits müsste eigentlich selbstverständlich sein. Hier nochmals die wichtigsten Limitbestimmungen:
- im Ort maximal 50 km/h
- außerhalb maximal 100 km/h
- Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Verkehrsschilder
- geschwindigkeitsbeschränkte Zonen (meistens
Tempo-30-Zonen)
- Schrittgeschwindigkeit in so genannten verkehrsberuhigten Bereichen
Oft wird der Anhalteweg aus der gefahrenen Geschwindigkeit unterschätzt. Als Faustregel gilt: Doppeltes Tempo bedeutet vierfachen Bremsweg. Dabei ist zu beachten, dass während der "Schrecksekunde" das Fahrzeug zunächst ungebremst weiterrollt, bis Sie schließlich nach dem ersten Schreck aufs Bremspedal treten.
Unfallursache Nr. 4 war im Jahr 2000 "unzureichender Abstand".
Abstand
Bei 6,9 % aller ausgewerteten Verkehrsunfälle und bei 10,6 % aller Unfälle mit Personenschaden ist ein Verkehrsteilnehmer auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren - häufig mit schlimmen Folgen. Denken wir nur an die Massenkarambolagen auf den Autobahnen, die meist bei schlechter Sicht oder glatten Straßen geschehen.