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Original geschrieben von jepp94
Bei ner GmbH in Gründung oder so giubts noichts, wenn nichts da ist.
Oh oh oh, wärst du auf einer Eisfläche, wärst du soeben eingebrochen und ersoffen.
Eine GmbH i.G. ist nichts weiter als eine GbR oder eine Einzelunternehmung - mit Vollhaftung. Und selbst bei einer vollwertigen GmbH, wovon hier ja eigentlich überhaupt nicht die Rede ist, ist der Geschäftsführer in so einem Fall höchstpersönlich strafrechtlich dran.
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Ich bin aber kein Juraexperte
Glückwunsch. Merkt man sofort. 
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EDIT:
Betrug setzt Vorsatz vorraus. Und das wirste ihm nicht nachweisen können. Er ist davon ausgegangen, das Gewld von Klarmobil zu bekommen! Übrigens muss man Betrug nicht anzeigen. Dem wird alleine nachgegangen...
Ich? Dafür gibt es StAe, die u.a. ich mit meinen Steuergeldern bezahle.
Die machen das.
Und dass er klar gegen die Affiliate-Regelungen verstoßen hat, ist ja ein offenes Geheimnis. Das war ihm vorher bewusst und anderen auch, es wurde ihm auch mehrfach mitgeteilt. Was ihn allerdings nicht von weiteren Angeboten abhielt. Wird schwer daraus keinen Vorsatz zu konstruieren.
Nur weil es ein Offizialdelikt ist, heißt das noch lange nicht, dass man nicht anzeigen muss. Ohne Wissen wird kein StA der Welt aktiv, Bescheid sagen sollte man also durchaus. Und je mehr dies tun, desto interessanter wird die Sache.
Nur einen Strafantrag braucht man nicht zu stellen.