Beiträge von jof

    Zitat

    Original geschrieben von E1i
    wo in den AGB's steht denn genau, dass Optionen jederzeit und ohne alternatives Ersatzangebot kündbar sind?


    Hab' ich eben beim einmaligen Durchlesen der AGB (auch) nicht gefunden.


    Dafür Sätze wie:


    Der "BASE Prepaid Comfort" Mobilfunkvertrag zwischen EPS und dem Kunden kommt mit der Registrierung der EPS-Mobilfunkkarte ("SIM-Karte") des Kunden, spätestens mit Bereitstellung der Leistung (Freischaltung der EPS-Mobilfunkkarte) zustande.


    Also haben wir wohl einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, eins der buchbaren Pakete nennt sich "Internet Plus Paket", und in den AGB wird zugesichert, dass sich die "jeweiligen Pakete immer automatisch verlängern " wenn ausreichendes Guthaben vorhanden ist.


    "Pakete können auch wieder dazugebucht werden, sofern ausreichend Guthaben vorhanden ist oder der Kunde am Komfortbuchungsverfahren (Lastschrift) teilnimmt."


    Von Kündigung oder Wegfall der Optionen steht m.W. wohl nichts in den AGB.


    Das sollte sich also tatsächlich mal jemand anschauen, der was von der Materie versteht.

    Dass in den AGB drinsteht, dass die Option gekündigt werden kann, ist unstrittig. Interessant ist aber sicherlich die Frage, ob die Kündigungsmöglichkeit seitens O2 wirksam ist oder nicht.


    Es gab im Jahr 2013 einen ähnlichen Fall, der sich aber in einigen grundlegenden Dingen auch wieder unterscheidet. Damals ging es um einen Alice-Festnetzvertrag, in dem eine Flatrate-Option "talk4free europa & more" für Auslandsgespräche hinzugebucht werden konnte. In den AGB war für die Option eine beiderseitige, 4-wöchige Kündigungsfrist vorgesehen.


    Gegen die Kündigung seitens Alice/o2 wurde gerichtlich vorgegangen, und das LG Hamburg hat entschieden (26.03.2013 - 312 O 170/12), dass die "Klausel [...] daher als für die Kunden unangemessen benachteiligend zu beurteilen" sei.


    Zitat

    Wenn nun der Kunde aufgrund der "Kündigung" jedes einzelne Gespräch bezahlen muss – so erläutert das Gericht weiter – kann das von den Vertragsparteien insgesamt zugrunde gelegte Gleichgewicht von Leistung und Gegen_leistung erheblich gestört werden. Die Klausel sei daher als für die Kunden unangemessen benachteiligend zu beurteilen.


    (Quelle: http://kanzlei-anwey.de/wp/?p=25198)



    Überträgt man das auf I+, wo das Surfen künftig teuer nach Verbrauch abgerechnet werden soll, könnte hier durchaus ein Ansatzpunkt sein, die AGB überprüfen zu lassen. Ein Knackpunkt dürfte sicherlich sein, dass es bei I+ nicht um einen Laufzeitvertrag, sondern um eine Prepaid-Karte geht.


    Trotzdem bin ich der Auffassung, ein pauschales Urteil "Kündigung ist wirksam" oder "Kündigung ist nicht wirksam" ist derzeit nicht so einfach möglich.


    Grüße, jof


    Weitere Infos zum damaligen Fall hier:


    https://www.teltarif.de/alice-…s-vertrag/news/50587.html


    http://www.n-tv.de/ratgeber/Pr…igen-article10431731.html


    http://www.kostenlose-urteile.…2-unwirksam.news15580.htm

    Zitat

    Original geschrieben von alf54
    Tja, wer das Paket rechtzeitig verkauft hat, hat fast 1 Jahr 50 GB Gigacube als Gegenwert erhalten. Ich wollte eigentlich auch erst bist Ende Mai warten. Habe mich dann aber zum Glück umentschieden :D.


    Tja, so kann man es auch sehen - vielleicht ist der Käufer ja der gleichen Meinung und sagt sich "na, habe ich halt Pech gehabt. Der alf54 hat 'ne Menge Geld bekommen, und ich nun ein fast wertloses Urlaubspaket. Was soll's, Leben geht weiter".


    Vielleicht aber auch nicht...


    Ich halte es für reichlich arrogant auch noch damit zu prahlen, dass man das Urlaubspaket rechtzeitig los geworden ist. Fair wäre, sich mit dem Käufer in Verbindung zu setzen und eine Lösung zu finden, um den "Schaden" für beide Seiten erträglich zu halten.

    Zitat

    Original geschrieben von surfkiller20
    Naja, mit dem Argument könnte man auch sagen, das der Mehrspurige Ausbau von Straßen nicht notwendig ist. Nachts reicht ja 1 Spur im Regelfall aus nur zu den Hauptzeiten werden alle Spuren benötigt.


    Tatsächlich werden solche Überlegungen auch angestellt, da Straßenbau recht teuer ist. Man kann (z.B. in Abhängigkeit der Anzahl von Fahrspuren) die Verkehrsqualität (auch vorab) errechnen, mit der der Verkehr zu einer bestimmten Stunde abgewickelt wird (üblicherwiese in den Stufen von A - F).


    Zur Bemessung nimmt man dann z.B. weder die "Spitzenstunde" noch die "schwächste Stunde" (nachts, kaum Verkehr), sondern versucht sicherzustellen, dass (z.B.) in 85% der Fälle der Verkehr ohne Stau abgewickelt werden kann.


    Zitat

    Original geschrieben von surfkiller20 Und selbst wenn die Leute in der Halbzeit Videos schauen, kann das kein Argument gegen ausreichende Kapazitäten sein.


    Warum denn nicht?



    Man könnte die Netzüberlastung z.B. auch so lösen, dass man im Stadion einen WLAN-Hotspot einrichtet. Da kosten dann z.B. 500 MB für 3 Stunden 5 Euro (oder 10 Euro). Damit schafft man eine Hemmschwelle für diejenigen, die nur "daddeln" oder "sinnlos Daten verbraten". Wem es wichtig ist, zu surfen, der zahlt eben einen kleinen Obolus (und trinkt dafür ein Bier weniger).

    Du bittest die Hausverwaltung höflich um eine Erklärung, warum das nicht "geht" (also erlaubt wird/ist). Das soll sie entsprechend belegen (z.B. mit dem entsprechenden Passus aus dem Mietvertrag bzw. WEG-Vertrag / Teilungserklärung, wenn man sich darauf beruft). Vielleicht gibt es ja tatsächlich "gewichtige" Gründe.


    Ansonsten bleibt immer noch die Möglichkeit, das Verbot rechtlich überprüfen zu lassen. Wenn man die Angelegenheit sachlich behandelt, ohne laut oder ausfällig zu werden oder zu drohen, ist das nichts wo man sich nachher nicht mehr in die Augen schauen könnte.

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    [Lilien] - bitte? die gehören endlich runter, und zwar ohne Relegation


    So wird's ja auch passieren, aber bis dahin genießen wir jedes Spiel, insbesondere zu Hause in unserem maroden Stadion.

    Ist doch wie wenn man zur Hauptverkehrszeit fordert, dass man maximal eine Ampelphase steht, und nicht 2 oder 3. Eine Bemessung auf das Maximum bzw. die Spitzenstunde ist höchst unwirtschaftlich.


    Aber wir lesen ja hier, wie oft Leute meinen Speedtests o.ä. im Stadion machen zu müssen.


    Und eine Aufstockung der Kapazitäten führt dann sicher dazu, dass die Leute in der Halbzeit youtube-Clips schauen (oder hören)...