Beiträge von jof

    Antwort auf den Widerspruch seitens o2


    So, es geht in die nächste Runde. Ich hatte der Kündigung widersprochen (übrigens nur per Fax, das funktioniert einwandfrei bei Telefonica). Heute kam die Antwort per Briefpost (mit Datum vom 4.5.2017):


    Zitat

    Ihren Widerruf können wir leider nicht entsprechen. o2 nimmt das Pack aus dem Sortiment. Es war eine Zusatzleistung, die nun nicht mehr mit dem normalen Konsum übereinstimmt. Das macht aber gar nichts. Wechseln Sie gern zu unserem o2 Free Vertrag. Unbegrenztes surfen ist hier auch garantiert.


    Rechtschreibgehler und Satzbau 1:1 vom Antwortschreiben übernommen.


    Und noch etwas bla bla wie "Bitte haben Sie Verständnis. dass wir Ihnen keine andere Auskunft geben können.

    Tja, auch für die Baukosten der Elbphilharmonie (knapp 800 Millionen Euro) hätte man andere, "gute" Dinge tun können. Z.B. ein paar tausend Bootsflüchtlinge retten können und denen eine Perspektive geben.


    Aber was bringen solche Vergleiche? Eben nix!

    Zitat

    Original geschrieben von surfmobile Telefonica wird keine Probleme haben zu dokumentieren, dass es nie gewollt war diese Option so anzubieten, da sie in dieser Kombination nie vermarktet wurde.


    Darum geht's ja auch nicht. Die Frage ist, ob die Option - die ja lange genug gegen Entgelt im Angebot war - tatsächlich einseitig seitens Telefonica "gekündigt" werden kann, oder nicht.


    Für einen Fachanwalt dürfte das kein Problem darstellen, anhand des Gebührenheftchens/AGB und der Handhabung der Option eine realistische Einschätzung zu geben.


    Grüße, jof

    Bei uns wird DSL bestellt. DSL + Festnetztelefonie wird unterm Strich sogar billiger als der bisherige Uralt-ISDN-Anschluss (ohne DSL).


    Es entfällt dann keider die so lieb gewonnene Mobilität (Auto, Campingplatz, etc)

    Guten Morgen,


    ich bin bei der Auswahl eines neuen Telefonanschlusses plus DSL überfordert.


    Aktuell nutzen wir den Telekom-Tarif "Call Basic Universal", das ist ein "ISDN-Tarif" mit 2 Leitungen mit 240 Freiminuten im Monat ins gesamte deutsche Festnetz. Eine Telefonanlage im Keller managt die Zuordnung der 4 Rufnummern auf die einzelnen Telefone bzw. das Fax. Der Tarif kostet 27,95 € im Monat. Die Freiminuten nutzen wir selten aus, es werden etwa 150 Minuten im Monat ins Festnetz telefoniert.


    Wir möchten nun auch einen DSL-Anschluss, und möglichst ein "Kombiangebot" nutzen. "2 Leitungen" (wie bisher) ist zwar nett (um parallel telefonieren zu können), aber nicht Bedingung. Eine Leitung wäre ausreichend.


    Nun habe ich ein Angebot von 1 & 1 entdeckt: "DSL Basic". Der 24-Monats-Vertrag kostet im Mittel 17,50€ plus nochmals 3,00€ = 20,50 € für das "ISDN-Paket" (Anklopfen, makeln, etc.) Enthalten sind "bis zu 3 Rufnummern", das würde uns ausreichen (die derzeitige 4. Nummer wird eigentlich nicht genutzt).


    Da bin ich mit Telefonie und DSL sogar günstiger als mit dem bisherigen Telefonvertrag bei der Telekom. Kann das denn stimmen?


    Nicht verstanden habe ich, ob wir weiterhin "2 Leitungen" haben und parallel telefonieren können. Oder nennt sich das jetzt "VoIP" und paralleles Telefonieren ist Standard?


    Unsere Telefonanlage ist eine Siemens Hicom 150, über die alle Dosen (und damit die Telefone) im Haus angeschlossen sind. Kann die Anlage das 1&1-Signal weiterhin verarbeiten, oder brauchen wir auch neue Hardware?


    Fragen über Fragen...


    Danke für die Hilfe,


    Grüße, jof

    Und warum nicht, lieber Roland? Es gibt doch diverse Uralttarife, die für Bestandskunden weiter gelten.


    Genau darum geht es doch gerade, nämlich herauszuarbeiten was die Verträge /AGB hergeben und was nicht. Da helfen Stammtischweisheiten wie "es kann doch nicht sein..." oder "ich bin zwar kein Arzt, aber es kann doch kein Krebs sein, weil ich nichts sehe was nach Krebs aussieht..." leider überhaupt nicht.


    Auch der "gesunde Menschenverstand" des einzelnen Benutzers ist nicht relevant, das wurde doch schon alles mehrfach durchgekaut.

    Hier mal ein Beispiel, wie jemand gegen eine einseitige Vertragsänderung durch die Telekom vorgegangen ist:


    Zitat

    [...]haben Sie die Möglichkeit gesperrt, dieses iPhone als Datenmodem für Netbooks etc. zu verwenden (Tethering).
    Hierzu sind Sie nicht berechtigt. Laut Vertrag ist Leistungsgegenstand, dass unser Mandant über das iPhone oder andere Geräte ins Internet gehen kann. Gemäß der nach wie vor für unseren Mandanten gültigen AGB und der Preisliste ist die Nutzung als Modem nicht untersagt und somit als übliche Nutzung zulässig. [...] Eine einseitige Änderung des Vertragsinhaltes, wie von Ihnen vorgenommen, ist nicht zulässig. Sie erbringen derzeit Ihre vertragliche Leistung nicht hinreichend, indem Sie unserem Mandanten eine für ihn wichtige Nutzungsmöglichkeit des iPhones vereiteln. Wir fordern Sie auf, unserem Mandanten das Tethering bis spätestens 24. September 2009 zu ermöglichen.
    Sollte die Frist erfolglos verstreichen, wird unser Mandant den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und Schadensersatz geltend machen.


    Quelle:http://www.fscklog.com/2009/09…e-vertragsverletzung.html

    Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi Das sie Optionen ändern/einstellen können muss nicht explizit geregelt werden.


    Na dann bitte "Butter bei die Fische" und erklären, warum Optionen ändern/einstellen möglich/erlaubt sein soll, sonst bringt uns das keinen Schritt weiter.