Beiträge von jof

    Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Oh doch, das geht schon.
    AGB, BASE GO, 01.02.2013:
    1.3 EPS ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden benannte Anschrift oder durch eine Textnachricht über den EPS-Kurznachrichtendienst ("SMS") zu übersenden.


    migolf


    Korrekt, so steht es da. Aber ob das vor Gericht Bestand hat, und wer evtl. beweisen muss wem was wann tatsächlich zugegangen ist, könnte auch interessant sein.


    Mich wundert, dass so wenig zum Thema von den "üblichen Verdächtigen" kommt, die sich sonst regelmäßig einklinken wenn es um Paragraphen und Urteile geht...


    EDIT: mal kurz gestöbert und das gefunden:


    http://www.zdnet.de/41533729/e…-per-sms-ist-unzulaessig/

    Zitat

    Original geschrieben von klausN80X Hängt immer von der Situation und den jeweiligen AGBs ab.


    Ist das so...?!


    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Kannst ja mal "Versandkosten bei Widerruf" in die große Suchmaschine eingeben.


    ...und dann findet man diverse Leitfäden, z.B. von Rechtsanwaltskanzleien, wie es der Gesetzgeber festgelegt hat, z.B. hier:


    --> http://www.it-recht-kanzlei.de…rufsbelehrung%202014.html


    --> https://www.idealo.de/blog/177…zum-neuen-widerrufsrecht/



    Das ist aber wohl nur bei unserer "deutschen Gründlichkeit" (oder Kleinkariertheit?) ein Problem. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Franzose oder Mexikaner wegen "ein paar Euro fuffzig" ein großes Bohei macht...

    Es empfiehlt sich, eine Beweissicherung durchzuführen, d.h. Festhalten des jetzigen Zustands Deines Gebäudes in Form einer Dokumentation. Ist bei "guten" Bauherren Standard, bei Bauträgern meistens zu teuer. Hilft aber im Schadenfall ungemein!

    Ja, das "Aussitzen" ist häufig ein probates Mittel, insbesondere weil der "kleine Mann" Klagen scheut wie der Teufel das Weihwasser, und (so scheint es) panische Angst vor dem Gang zum Anwalt hat (irgendwie nach dem Motto "bist Du nicht rechtsschutzversichert, treibt Dich der Gang zum Anwalt in die Privatinsolvenz").


    War gerade heute Vormittag beruflich bedingt beim Anwalt, der gab den Rat" dann lasst euch doch verklagen , dann müsst ihr aktuell keine Zeit in Berechnungen und Antwortschreiben und Diskussionen verschwenden". Forderung ablehnen und abwarten, ob die Gegenpartei wirklich ernst macht (und mit Gutachten o.ä. in Vorleistungen treten wird...)

    Nochmals: diese laienhafte Argumentation mit gesundem Menschenverstand bringt keinem was. Jeder interpretiert irgendetwas anderes hinein. Nicht zielführend, sondern bläht nur den Text unnötig auf .

    Interessant. Um das Guthaben zu retten, wird ein Großteil der Kartenbesitzer aktiv und gibt das I+ freiwillig auf. Das dürfte ganz im Sinne von O2 sein. Am Ende bleiben "ein paar hundert" Pakete aktiv. Die kann o2 dann problemlos "auf Durchzug" weiterführen. Ob o2 genau das plant...?!

    Kannst mir das gerne mal (anonymisiert) per Mail schicken. Ich maile Dir dann, was mein RA zum Thema sagt.


    Meine Mailadresse ist mein Nick (3 Buchstaben) plus @gmx.li (ja, li = Ludwig Ida).


    Grüße, jof

    Re: Re: Antwort auf den Widerspruch seitens o2


    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Im Grunde hat o2 Recht, durch die Freischaltung der Unlimited Flat haben sie uns eine Zusatzleistung aufgebrummt. Der eigentliche 50-GB Pack wurde schon vor Monaten abgestellt und vielleicht haben wir die Fristen verpasst, darauf zu klagen. Ein clevererer Schachzug seitens o2, der uns eines lehrt - da sollte man schleunigst alles kündigen, was man dort hat.


    Für mich keine schlüssige Argumentation. Deshalb soll ja der RA ran.


    Ich habe beruflich regelmäßig mit Unstimmigkeiten zu tun, wo dann ein Anwalt oder (einen Schritt weiter ein Richter) für Klarheit sorgen muss. Das Ergebnis hat nicht selten mit "gesundem Menschenverstand" nichts mehr zu tun,und der Laie wundert sich.


    Ist ja im Mietrecht auch üblich: da steht im Vertrag, den beide einvernehmlich unterschrieben haben, "Mieter muss streichen" - und der Richter sagt "nein, muss er nicht"...

    Ich habe heute die Unterlagen einem Rechtsanwalt zur Prüfung gegeben. Nein, nicht Bruder, Schwester, Onkel oder Tochter, sonderm einem Fachanwalt für Verbraucherrecht (den ich auch entsprechend bezahlen werde).


    Wie ich auf den letzten 20 Seiten nachlesen konnte, haben das ja auch noch eine Hand voll anderer Leute getan. Vielleicht können wir uns über die Ergebnisse / deren Einschätzungen per PN oder E-Mail austauschen, so dass man Chancen und Risiken möglichst genau abwägen kann.


    Grüße, jof