Beiträge von jof

    Das Thema ist ja auch nicht völlig neu...


    --> https://www.google.de/search?q=garantie+erstkäufer



    Zitat

    Was die privaten Verkäufer und Verkäufer oft nicht wissen: Geht die Sache später tatsächlich kaputt, hilft der Original-Kaufbeleg womöglich wenig. Denn per Gesetz kann der Zweitbesitzer gar nicht reklamieren. (...)
    Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist die Sache im Grunde ganz einfach: Der gewerbliche Händler schließt mit dem privaten Käufer einen Vertrag und nur an den muss er sich halten. Veräußert der Erstbesitzer die Ware später weiter, gibt es einen neuen Vertrag zwischen ihm und dem Käufer. Will der neue Eigentümer reklamieren, ist der private Verkäufer der richtige Ansprechpartner, nicht der Händler. Oft schließen private Verkäufer aber jegliche Gewährleistungsansprüche aus und das dürfen sie auch. Dann ist der Zweitbesitzer im Falle eines Schadens der Gelackmeierte.

    (...)

    Zitat

    Einfacher ist es, wenn der Hersteller garantiert, dass das Produkt über einen gewissen Zeitraum hinweg nicht kaputtgeht. Wie genau diese Garantie aussieht, wie lange sie dauert und welche Schäden sie umfasst, kann der Hersteller selbst festlegen. Denn anders als die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ist die Garantie freiwillig. In der freiwilligen Garantie darf der Hersteller auch bestimmen, ob sie nur für den Erstkäufer gelten soll oder auch für spätere Besitzer.


    Quelle für beide Zitate: --> Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Gi…ntie-article13695921.html



    Im vorliegenden Fall kauft ein Privatkäufer von einem Händler (-> Saturn), also muss er dort (-> Saturn) seine (gesetzlichen) Rechte geltend machen. Gibt es zusätzlich eine (freiwillige) Gewährleistung, dann ist der Gewährleistungsgeber der Ansprechpartner, wenn im Rahmen der Gewährleistung ein Mangel abgewickelt werden soll.


    Einen Fehler machen häufig Gebrauchtwagenkäufer, die vom Händler ein Fahrzeug mit Gebrauchtwagengarantie (= freiwillige Gewährleistung, für die der Kunde oder der Händler bezahlt hat) kaufen. Anstatt bei einem Mangel die Sachmängelhaftung (beim Händler!) geltend zu machen, wird häufig (unterstützt vom Händler) versucht die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch zu nehmen. Der Händler ist aber meistens viel einfacher "greifbar"...

    Ich bin mir ziemlich sicher dass es sich so verhält: "Garantie" (im Unterschied zur Sachmängelhaftung) ist eine freiwillige Leistung des Herstellers gegenüber dem Erstkäufer. Der Zweitkàufer hat diesbezüglich keine Rechte. Es sei denn, die Garantie wurde rechtskräftig übertragen/mitverkauft und der Hersteller schließt diesen Übertrag nicht aus.


    Kulanz seitens des Herstellers ist allerdings jederzeit möglich.

    Vielen Dank nochmals, ich habe nun den E5377 für knapp unter 100€ incl. Versand bestellt.


    Und nochmals mein Lob/Kompliment für Betamax' Seite. Da bleiben kaum Wünsche offen. Die sollte bei den Ergebnissen in den Suchmaschinen ganz vorne auftauchen (aber ich denke, dass ist nur mit entsprechender Vergütung an G**gle möglich).


    Grüße, Jörg

    Zitat

    Original geschrieben von kaputer Um dein Feiertagsbeispiel aufzugreifen: wenn du nächstes Jahr nach Sachsen ziehst, ist auch für dich nächstes Jahr der Buß- und Bettag ein Feiertag. Dafür musst du nicht seit Geburt an in Sachsen gelebt haben.


    Genau das ist der Punkt auf den ich aufmerksam machen wollte. Wenn Du jetzt ein Kind zeugst, kommst Du nächstes Jahr in den Genuss der (potentiellen) Förderung. Du musst nicht kinderlos bleiben.


    Und ich möchte nächstes Jahr nicht nach Sachsen ziehen, also habe ich auch 2017 keinen Buß- und Bettag-Feiertag.



    Zitat

    Original geschrieben von kaputer Um es nochmal auf den Punkt zu bringen: ich habe nichts gegen eine Förderung von Familien mit Kindern. Wenn ich selbst mal Kinder habe, würde ich mich natürlich auch freuen, in den Genuss jedweder Förderung zu kommen. Ich finde nur die festgelegte Reihenfolge zu starr oder gar unglücklich. Wenn Hauskredite entsprechend subventioniert werden, wäre es IMHO gerecht, dass man auch nachträglich in den Fördergenuss kommt.


    Ich habe übrigens nichts gegen Feiertage in Sachsen. Wenn ich selbst mal in Sachsen wohne, würde ich mich natürlich auch freuen, in den Genuss des Feiertags zu kommen. Ich halte lediglich die festgelegte Reihenfolge für unglücklich. Wenn bestimmte Tage in Sachsen einfach so Feiertage sind, wäre es m.E. gerecht, dass man auch, wenn man nachträglich nach Sachsen zieht, in den Genuss der freien Tage kommt...

    Zitat

    Original geschrieben von kaputer Meine Partnerin und ich möchten zuerst das Thema Haus in trockenen Tüchern haben... Dementsprechend gefällt mir die Idee auch nicht, da wir in diesem Fall benachteiligt würden.


    Interessante Denkweise.


    Dann fühle ich mich auch benachteiligt, weil in Sachsen der Buß- und Bettag ein Feiertag ist. Ich wohne nämlich nicht in Sachsen. Voll ungerecht sowas!