Beiträge von jof

    Ich werde aus den diversen Beiträgen und Meldungen nicht schlau, wie man sich nun (im Kündigungsfall) verhalten soll.


    Hintergrund: Meine Frau hat einen alten Bausparvertrag, abgeschlossen im Jahr 1993 und seit über 10 Jahren zuteilungsreif. Bausparsumme noch nicht erreicht. Der wurde nun unter Berufung auf §489 Absatz 1 Nr. 2 BGB gekündigt (zu Ende Mai 2015).


    Sollten wir reagieren und der Kündigung widersprechen? Oder abwarten bis zum Mai? Oder einfach auszahlen lassen und die Sache zu den Akten legen?


    Grüße,


    Jörg

    Zitat

    Original geschrieben von xpop Nix da, bin einfach weiter und hab die doofe Kuh hupen lassen, sie hat dann auf der Kreuzung halten müssen.


    Besser wäre gewesen, sich zurückzunehmen und die "Dame" einfach machen zu lassen. Ruhig bleiben, lächeln, und sich auf wichtigeres konzentrieren. Selbst wenn xpop das nicht gerne hören will: das ist der Unterschied zwischen einem "guten" und einem "mittelmäßigen" Autofahrer.

    Bei dem niedrigen Telefonie-/SMS-Aufkommen eignet sich wahrscheinlich einer der subventionierten Datentarife (z.B. Vodafone 3 GB für effektiv 1...2 Euro), mit denen man auch telefonieren kann. Auch wenn dann die Minute 19 oder 29 Cent kostet.


    Gruß Jörg

    Das kommt auf die (Anzahl) der Mails bzw. deren Anhänge an. Lässt Du Dir die Mails nur anzeigen, oder (samt Anhängen) aufs Handy laden? Werden Bilder in Mails standardmäßig angezeigt?


    Ich lasse mir vom Mailprogramm nur 'die ersten 20 kB' anzeigen, das reicht meistens für den Text. 100 Mails x 20 kB = 2 MB.


    Gruß Jörg