Warum? Du hast doch gekündigt. Also hast Du gekündigt.
Gruß Jörg
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Warum? Du hast doch gekündigt. Also hast Du gekündigt.
Gruß Jörg
ZitatOriginal geschrieben von PhoneMe
So oder so: Nicht mehr per Paypal bei eBay bezahlen zu können ist ein riesiges Manko. Das ist definitiv ein Faktor, der zukünftig gegen die Versteigerungsplattform spricht.
Selbst wenn dem so wäre landen die Artikel immer noch bei ibääh und werden nicht zum örtlichen Flohmarkt geschleppt.
Eine (Online-)Banküberweisung geht doch heutzutage genau so schnell. Die Bankdaten des Verkäufers werden angezeigt, man kann sie mittels copy und paste übernehmen, und es fallen üblicherweise (im Gegensatz zu päypäl) keine Gebühren an.
Im Gegensatz zu den USA, wo Banküberweisungen eher unüblich sind, braucht man eigentlich keinen (weiteren) externen Bezahldienst...
Gruß Jörg
ZitatOriginal geschrieben von Vielsurfer Er hat mir nicht mal seine Handynummer geben wollen, so dass ich mich mit ihm anonym treffen musste.
Ist das nicht genau die Vorgehensweise, die die Verbraucherberatung bei guten Geschäften immer empfiehlt: kein vorheriger Austausch von Adressdaten, Treffpunkt anderen gegenüber geheim halten, anoynym bei Dunkelheit in einem Hinterhof treffen, und immer viel Bargeld dabei haben...?!
Aber Gier frisst Hirn , es wird wahrscheinlich wirklich Leute geben, die sich darauf einlassen!
Gruß Jörg
Besser wäre gewesen, der Verkäufer hätte speziell für den Käufer ein neues ibääh-Angebot mit dem vereinbarten Preis eingestellt. ibääh sieht einen solchen Fall ja explizit vor. Da nutzen beide die Plattform, ibääh erhält seine Provision, und Käufer und Verkäufer genießen Rechte und Pflichten der Plattform.
Aber so sind ibääh/peypäl hier außen vor (und an deren Stelle würde ich mich auch sofort für "nicht zuständig" erklären.
Der Käufer möchte aber einen guten Rat, weil ihn der Verkäufer offensichtlich übers Ohr hauen will. Und genau deshalb würde ich die Sache nicht auf sich beruhen lassen, sondern dem Verkäufer "etwas Dampf" machen. Auch wenn es mich noch ein paar Euro kostet.
Gruß Jörg
Ich fahre wechselweise zwei Sechszylinder im Alltag. Der 280er von 1994 ("Winterauto") braucht 11...14 Liter/100km, der 250er von 1967 ("Sommerauto") braucht 16...22 Liter/100km.
Eine Benzinpreiserhöhung täte mir persönlich ziemlich weh, aber für "global sinnvoll" halte ich es trotzdem.
Meine Meinung.
Gruß Jörg
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Was soll das bringen? Dei Autkion ist nicht Bestandteil von irgendeinem Vertrag. Alles lief per mail.
In der Email ist keinerlei Angabe zu einem Gewerbe.
Das ist eben die Frage, ob der Verkäufer sich das so einfach machen kann. Deshalb soll ja da der "Experte" ran und den Fall anhand der Unterlagen beurteilen.
Ich sehe eine Zeitungsanzeige von Fa. Müller, Produkt xy für 90 Euro. Anschließend fahre ich zu Herrn Müller, der bekommt von mir die 90 Euro und ich nehme das Produkt mit. Rechnnung/Quittung o.ä. gibt es nicht.
Verkauft das Herr Müller nun "privat" oder als Geschäftsmann? Genau das soll m.E. die Verbraucherzentrale klären. Und "der Zehner" wäre es mir wert.
Gruß Jörg
ZitatOriginal geschrieben von mumpel
Das Luxemburger System wird in Deutschland nie kommen. Hier ist die Lobby (in der sicher auch ein paar Politiker hocken) so mächtig dass die Preise hoch bleiben.
Wobei man auch mal darüber nachdenken kann, ob "billiger Sprit" wirklich so toll ist. Meiner Meinung nach ist Autofahren immer noch viel zu billig. Es wird nur gejammert, aber wenig gehandelt, d.h. das Verkehrsaufkommen auf der Straße (insbesondere auch im Güterverkehr) steigt und steigt.
Würde der Liter Benzin 4 Euro kosten, würden viel mehr Leute (einschließlich der Transprotindustrie) umdenken und sich Gedanken machen, wie sie (oder die Ware) spritsparender ans Ziel kommen...
Im historischen Vergleich müssen wir für 60 Liter Benzin auch bei einem Literpreis von 1,50 € heutzutage nicht mehr arbeiten als 1950.

Gruß Jörg
Na, dann würde ich die Unterlagen sauber in Papierform zusammenstellen (Anzeige bzw. Auktion, Schriftverkehr, Zahlungsvorgang, etc.) und der örtlichen Verbraucherzentrale einen Besuch abstatten und eine Meinung einholen.
Gruß Jörg
Flohmarkt? Die WhatsApp Gruppe(n) nerven? Kleinanzeige in der Zeitung? Aushang im Supermarkt? Freunde fragen? Zettel in die Seitenscheibe des Autos? Schwarzes Brett? Beiträge in diversen Foren verfassen und hoffen dass jemand drauf anspringt? Die Filme in die Tonne hauen?
Christians Beitrag habe ich gelesen, aber leider nicht verstanden.
Franks Beitrag verstehe ich so, dass man am besten "nichts tut" (Annahmeverweigerung). Wenn im Mai 2015 auf "zinslos" umgestellt wird, müsste man wohl dagegen vorgehen (ggf. klagen).
Wie schon geschrieben werde ich aus den diversen Medienbeiträgen nicht schlau. Die einen schreiben, die Berufung auf §489 Absatz 1 Nr. 2 BGB sei so nicht in Ordnung, andere halten das Nicht-Erreichen der Bausparsumme für ausreichend, den Vertrag weiterzuführen. Ist dem jetzt so, oder läuft es (immer) auf eine Einzelfallbetrachtung raus?
Gruß Jörg