Beiträge von jof

    GRZ 0,2 bedeutet ein "kleines" auf einem verhältnismäßig "großen" Grundstück.


    Wenn ich Deine aktuellen Ausführungen richtig deute, sind die bauordnungsrechtlichen Dinge eher unproblematisch, sondern es geht hauptsächlich darum, ein billiges Grundstück zu finden, was nicht so tief in der Pampa, ist dass man 50km bis zur nächsten Kleinstadt hat. Da können wir aber eher wenig helfen.


    Üblich sind heute Neubaugebiete mit einer GRZ von 0,6 oder 0,8 - entsprechend sind die Grundstücke zugeschnitten, und entsprechend teuer wird der Grundstückskauf, wenn man für 2 Häuser vier Grundstücke benötigt bzw. mit GRZ 0,2 über die Hälfte der tatsächlich bebaubaren Fläche "verschenkt". Das klingt dann eher nach "Luxusproblem", oder eben fehlendes Kapital weil das gesuchte große Grundstück nicht finanziert werden kann.


    Weiter oben kam ja schon mal die Empfehlung, im Altbestand zu suchen, und das alte Gebäude abzureißen. Alternativ könntest Du auch mal in sogenannten Mischgebieten (MI) suchen, statt in allgemeinen oder reinen Wohngebieten. Dort sind die Grundstücke oft deutlich größer, weil auf Gewerbebetriebe ausgelegt, und der Quadratmeterpreis ist deutlich günstiger. Es gibt Mischgebiete, die haben durch überwiegend Einfamilienhausbebauung Wohngebietscharakter. Da ist dann mal ein Heizungsbauer oder ein Raumausstatter dabei, was die Wohnqualität aber nicht beeinträchtigt.


    Plant ihr eigentlich Doppelhaushälften, oder zwei freistehende Einfamilienhäuser? Kannst ja mal einen Grundriss EG und OG von Eurer Planung hier einstellen. Ferner wäre mal interessant zu wissen, auf welchen Grundstückspreis das ganze rauslaufen soll.


    Gruß Jörg

    Nein, der Hochbauarchitekt mit Schwerpunkt Einfamilienhäuser ist der richtige Ansprechpartner. Der RA kommt ggf. Auch mit ins Boot, wenn es um die juristische Beurteilung eines konkreten Details geht.


    Und beachten: bei den Architekten sind ziemlich viele Pfeifen dabei. Also vorher gut umhören, d.h. nach Referenzen fragen, die Häuser anschauen, und die Bauherren fragen wie sie mit der Abwicklung zufrieden waren.


    Wer hat denn Eure jetzigen Pläne gefertigt?


    Gruß Jörg

    Interessante Vorgehensweise, erst das Haus zu planen und dann ein passendes Grundstück zu finden. Habe ich so noch nicht erlebt...


    Der Bebauungsplan ist das A und O bei der Geschichte. Als Laie schafft man es kaum, die Vorgaben/Vorschriften zu überblicken und richtig einzuordnen. Daher empfehle ich (vor dem Gang zum Bauamt) die Einschaltung eines Spezialisten = Architekten, um die Möglichkeiten, Chancen und Risiken durchzusprechen. Den Architekten braucht ihr später ohnehin, um den Bauantrag zu stellen.


    Den Bebauungsplan ändert "die Stadt" nicht mal eben so. Da wird abgewogen, da werden (sinnvollerweise) die Nachbarn gehört, oder der zu ändernde Bebauungsplan wird neu ausgelegt. Als Ergebnis kann dann herauskommen, dass zwar bestimmte Wunschvorstellungen umgesetzt wurden, andere aber nicht. Dann habt ihr das Problem, dass ihr umplanen müsst bzw. (noch schlimmer) dass das, was ihr vorhabt, gar nicht funktioniert. Und das Grundstück habt ihr gekauft, die Finanzierung läuft, die B-Plan-Änderung lässt sich die Stadt/Gemeinde von Euch bezahlen usw. usw.


    Heutzutage ist es (bei entsprechendem Kapital) durchaus üblich, zwei kleine Grundstücke zu "verbinden" (vereinigen), um statt zwei Doppelhaushälften ein freistehendes Haus zu bauen. Das funktioniert auch bei 3 oder 4 Grundstücken, allerdings wird der Grundstückszuschnitt meistens immer ungünstiger. Wir hatten letztens einen Architekten, der hat auf zwei schmalen, jedoch tiefen Grundstücken 3 freistehende Einfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Zufahrt/Wegeparzelle in der Mitte gebaut.


    Deine Frage zum §34 ("Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile") kann pauschal nicht beantwortet werden. Prinzipiell ist das möglich, aber ihr müsst darlegen, dass Euer "Vorhaben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (...) [und] das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird". Dabei ist man vom "Goodwill" der zuständigen Behörden (Bauamt der Gemeinde, Bauamt des Landkreises) abhängig.


    Also nochmals mein Tipp: beauftragt einen Architekten, der Euch bei der Grundstückssuche unterstützt, und fit im Baurecht ist. Als Laie kann man hier böse, böse auf die Nase fallen!


    Zitat

    Problem dabei ist es halbwegs am Nahverkehr zu hängen und nicht Hunderttausende auszugeben.


    Nun ja, je "besser erschlossen" das Grundstück, desto teurer ist es meistens. Keiner hat etwas zu verschenken. Auf dem Land ist es billiger als in der Stadt.


    Viel Erfolg!


    Gruß Jörg

    Interessante Sache. Das ist aber schon wirklich eine Verquickung sehr unglücklicher Umstände.


    Da hat ein Mitarbeiter mal mitgedacht ("hey, die haben einen falschen Vornamen eingetragen, aber wenn Anschrift, Nachname und Geburtsdatum stimmt dann wird es der Kunde bzw. die Kundin xy schon sein") und aktiviert, und prompt war's falsch.


    Die Vorwürfe von Jürglein "Es muss dem Händler doch auffallen dass ein Mann einen Antrag stellt man aber beim Abgleich der Daten einen Frauennamen findet" halte ich für unangebracht, insbesondere da der Bekannte ja falsche Angaben gemacht hat ("man muss sich doch erinnern können, das der Vertrag auf den Vater lief").


    Gründe für die Abweichung des Names könnte es ja viele geben: Das Ding mit der Zwillingsschwester ist eins, genau so gut könnte der Kunde seinen Rufnamen eingetragen haben (manche Männer heißen ja auch Ernst Maria Müller), und manche Männer leben inzwischen als Frau mit einem Frauennamen. Wahrscheinlich genau so häufig wie Zwillingsschwestern...


    Und hätte in einem anderen Fall (keine Zwillingsschwester, sondern tatsächlich "nur" ein falsch ausgefülltes Antragsformular) der Mitarbeiter den Vertrag wegen Unstimmigkeiten nicht aktiviert, beschwert sich der Antragsteller anschließend mit "was ein Blödmann - Familienname, Anschrift und Geburtsdatum sind gleich, was soll denn da seltsam sein").


    Gruß Jörg

    Eine SMS-Flat (plus 200 MB plus 100 Minuten) für rechnerisch knapp 2 € (dank Auszahlung) gab es die letzten Wochenenden regelmäßig bei Talkline. Vielleicht auch wieder nächstes Wochenende (Schnäppchenseiten beachten).


    Gruß Jörg
    .

    Da hilft wahrscheinlich nur ein schnellstmöglicher Termin bei der Verbraucherzentrale, damit die mal die Verträge/Vertragsbedingungen checken, was da unter welchen Bedingungen abgeschlossen wurde.


    Wenn man die Chancen, Rechte und Pflichten nicht kennt, bringt einem der erneute Shopbesuch nichts. Die Beratung war wohl sxhon beim ersten Mal nicht die allerbeste...


    Alles andere wäre wohl Kaffeesatzleserei.


    Gruß Jörg

    Zitat

    Original geschrieben von Vielsurfer Der Volumencracker verkauft die Karten nur an die Leute, bei denen er sich einigermaßen sicher ist, dass die nicht vom Netzbetreiber kommen. Diese Vorsichtsmaßnahme ist auch irgendwie verständlich, sonst würde doch bestimmt irgendein Klugscheißer, der für die Netzbetreiber arbeitet ihm das ganze Geschäft ruinieren.


    Das ist ja eine tolle Verschwörung - der Geheimbund der Vielsurfer und Volumencracker.


    Ihr habt aber Pech gehabt, ihr seid bei der Übergabe beobachtet und gefilmt worden. Ich habe Zugriff auf das Polizeiprotokoll, hier ein Auszug:



    Und hier das Video:


    https://www.youtube.com/watch?v=7J2oijo9958


    Grüße,


    Jörg