Beiträge von zauberfee

    Ich kann mich ganz normal auf der Seite einlochen mit meinem Passwort. Nur zur Simkarten-Registrierung wird das Passwort nicht angenommen.


    Und mit "Geiz-ist-Geil" hat das nichts zu tun. Aber wenn man etwas anbietet, sollte das auch funktionieren. Lesebestätigung kam ja unverzüglich von Netzclub, aber das war es dann. Oder sie sollen halt die Freischaltung grundsätzlich telefonisch durchführen und auch vorher entsprechend über die Kosten informieren.

    Wie lange Dauer es eigentlich, bis man vom Support Antwort erhält? Ich kann meine Karte nicht aktivieren, bekomme immer die Meldung, dass das Passwort falsch sei. Eine Lesebestätigung meiner Mail habe ich erhalten, das war es aber dann auch. Und das, nachdem die Lieferung schon Wochen gedauert hat ... Hotline anrufen ist mir zu teuer. Ich sehe nicht ein, hierfür zu bezahlen, wenn der Fehler nicht bei mir liegt.



    Im Info-Dok 574 steht auf Seite 4, dass das mobile Surfen während der ganzen Laufzeit im Zuhause-Bereich inklusive ist.

    Zitat

    Original geschrieben von franzgerd
    ...


    Du rufst also an, im Glauben ein netzinternes Gespräch zu führen. Erst später merkst Du über die Rechnung, dass es ein teueres Gespräch in ein Fremdnetz war.


    Da finde ich die österreichische Lösung schon besser.



    Und was machst du dann? Legst schnell auf, weil es teuer sein könnte? Wenn ich telefonieren muss, telefoniere ich. Und es schleppt nicht jeder ein Handy für jedes Netz mit sich rum.


    Mir reicht die Lösung so, wie wir das in D haben.

    Zitat

    Original geschrieben von flo222
    Mein Vater hat heut noch einen befreundeten Richter gefragt, was man machen soll, und der meinte auf jeden Fall annehmen, da in Bayern wohl die Nachlassgerichte in 98% der Fälle bei sowas tätig werden, wenn Vermögen da ist, das die Beerdigungskosten übersteigt. Und sollte es wider Erwarten doch um Schulden gehen, dann kann man das mittels eines Schreibens an die Gläubiger so abbügeln, dass man wohl auch ohne Gerichtsbeschluss max. bis zur Höhe des Erbes haftet. Das Schreiben würde er uns im Fall der Fälle sogar aufsetzen.



    Sorry, das ist Käse. Wenn du das Erbe annimmst, dann erbst du, egal ob Vermögen oder Schulden. Das Nachlassgericht muss immer aktiv werden und nachforschen, ob es mögliche Erben gibt, auch wenn es nur Schulden gibt (spreche hier aus Erfahrung). Und da wieder rauszukomen, ist eben nicht so einfach. Du kannst nach §1954 BGB anfechten, die Anfechtungsfrist beträgt allerdings auch nur 6 Wochen. Dann gibt es noch die Möglichkeit einer Nachlassinsolvenz. Aber alles mit Aufwand verbunden, nicht einfach nur ein Schreiben an die Gläubiger.

    Verbindungen verwalten - Mobilfunkoptionen - Datendienste - aus


    Ich habe auch "Beim Roaming" immer auf "aus" stehen.


    Beide dann im Ausland auf "ein" stellen, um Mails abzuholen.