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Original geschrieben von frank_aus_wedau
"Arbeitsanweisung" ... kann man das essen?
Über den Sinn oder Unsinn von Arbeitsanweisungen brauchen wir ja hier nicht zu diskutieren. Nur erschwert die Tatsache, daß manche Leute sich daran halten, dem TE gerade im Moment die Rückzahlung seines Guthabens, oder?
Den Vorschlag von Axelchen finde ich gar nicht so übel. Komisch, daß sich bei Prepaidkarten offenbar keiner anstellt, ein Guthaben auszuzahlen! Dieses ist ja wohl auch hauptsächlich aus aufgeladenen CallNows entstanden...
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Original geschrieben von cluemenati
Also wenn ich z.B. die 3 letzten Abbuchungen zurückbuchen lasse, habe ich doch nur 30 € und es bleiben 230€ übrig.
Oder wie meinst du das?
Ja, das meinte ich schon so. Allerdings war mir nicht bewußt, daß Du monatlich offenbar nur 10,- EUR gezahlt hat. Das bringt natürlich dann nicht viel...
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Original geschrieben von robin90
NoxX: so wie ich das sehe ist das Volumen der Superflats Internet nur für die WAP APN.
Nein, gilt auch für den web.vodafone.de. Allerdings natürlich nicht, wenn das Handy als Modem genutzt wird.
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Original geschrieben von samon1304
Moin,
warum Glück? Ich hab mir vor einem Jahr 350 Euro GH aus einem laufenden Vertrag ausbezahlen lassen (GH von CallNow, keine Stars). Einen Monat nachdem ich VF schriftlich um Auszahlung gebeten hatte, war das Geld auf meinem Konto.
Tina<
Die Arbeitsanweisung lautet ganz klar: Keine Auszahlungen aus CallNows. Und bei cluemenati klappt es ja eben auch nicht. Deswegen Glück.
cluemenati: Was spricht gegen die (wahrscheinlich einfachere und schnellere) Variante mit den Lastschriftrückbuchungen?
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Original geschrieben von handytim
Vor etwa sechs Monaten hat Vodafone mir anstandslos ca 100 Euro zurücküberwiesen. Das ganze waren auch CallNow-Einzahlungen. Lief absolut problemlos ab.
Na ja, nicht jeder Mitarbeiter prüft zu 100%, woher das Guthaben stammt. Glück gehabt. 
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Das mit den Kaufbelegen halte ich für Schwachsinn. Warum sollst Du beweisen, daß Du CallNows eingelöst hast? Das Einlösen sieht man doch auf den Rechnungen.
Das Problem ist wohl eher, daß CallNows zur Bezahlung von Telefondienstleistungen genutzt werden sollen. Wie auch immer Du an so viele CallNows gekommen bist, daß nun ein Guthaben von 250,- EUR besteht; das entspricht nicht dem Sinn dieses Wertgutscheines. In der internen Datenbank, in die man Auszahlungswünsche des Kunden eingibt, steht auch schon ganz klar drin, daß Guthaben aus CallNow-Aufladungen nicht ausgezahlt werden kann. Selbst wenn ein Kundenbetreuer sich Deines Wunsches annimmt, wird es nicht zu einer Auszahlung kommen.
Als Tipp fällt mir nur ein, die letzten Abbuchungen zurückgehen zu lassen. So bist Du nicht auf eine Auszahlung angewiesen, sondern holst Dir selber Dein Geld zurück.
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Ich kenne viele Fälle, in denen aus Kulanz der Vodafone-Zuhause-Vertrag aufgelöst worden ist, wenn der Kd. DSL abgeschlossen hat. Sollte man natürlich vorher abklären und sich am besten schriftlich bestätigen lassen.
Ein Tarifwechsel aus dem Vodafone-Zuhause in einen "normalen" Mobilfunktarif ist nicht vorgesehen. Eine Umstellung in CallYa allerdings offiziell auch nicht, aber das habe ich schon ein paarmal gesehen. Soweit zum Unterschied zwischen Theorie und Praxis. 
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Welche Zeit wird denn angezeigt? Diese Info hast Du uns irgendwie vorenthalten.
Oft ist sowas ein Zeitzonenproblem (falsche Einstellung am Handy).
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Re: Portierung verzögern, Nr. parken?
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Original geschrieben von Telefonman24
Ich habe jetzt schon einen Vertrag bei T-Mobile unterschrieben den kann man aber noch stornieren da er erst am 31.5.09 geschaltet werden kann wg. der Portierung.
Wie kommst Du darauf? Unterschrieben ist unterschrieben. Stornierung nur mit Goodwill des Händlers.
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Original geschrieben von subzero1234
Wie sieht es eigentlich mit folgenden Sachverhalt aus:
Wenn ich aus meiner Call-Ya Karte ein Vertrag mache, z.B. Superflat Mobil Student in der SIM-Only Variante, kann ich dann im Laufe der Vertragslaufzeit zusätzlich ein Handy ordern und die entsprechenden 10 € pro Monat mehr zahlen ?!
Ganz eindeutig JA. Ab dem Termin hast Du dann nochmal zwei Jahre Bindung.