Hat Tommy seine Saalwette gewonnen?
Beiträge von Lipfit2000
-
-
Richtig. Polizeifunk dürfte in Satz 2 eingeschlossen sein.:
ZitatDer Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend.
Hier sehe ich kein Verbot des Abhörens, nur ein Verbot der Weitergabe von dem was man abgehört hat, und man darf keinem erzählen, das man abgehört hat.
-
Ja, denn ich gehöre zur Allgemeinheit.
-
Ich versteh nicht wie das gehen soll, dass man die Reifen ohne Hilfsmittel so schnell auf die Felge bekommt. :confused:
Das waren doch 15" Reifen auf 14" Felgen.
-
Ich kann im §89 des TMG kein Verbot des Abhörens von Polizeifunk oder anderen BOS-Funk erkennen.
Wahrscheinlich hab ich einen :gpaul: .
-
Offlinemodus hat auch nichts verändert und ohne Displaybeleuchtung komme ich auf 0,35 Watt.
Am Bewegungssensor liegt es auch nicht.
Hmm, irgendetwas klaut mir die Elektronen aus meinem Akku, nur was. :confused:

-
Ich hab jetzt einen Akku vom 5610 getestet, selbes Ergebnis mit 0,4-0,5 Watt. :confused:
Als nächstes wird ein Firmware-Update gemacht.
-
Bremen - HSV im Finale im Ali Sami Yen, hat das echt nur eine Kapazität von 23785 Zuschauern?
Ach nee, die spielen ja im Şükrü-Saracoğlu-Stadion.

-
Und diser §89 bedeutet für mich Abhören ja, Weitergabe nein.
-
Abhören ist erlaubt, Weitergabe des Abgehörten ist verboten, wenn ich mich recht erinnere.
Die Einführung des Digitalfunks ist doch nur eine Kostenfrage und wer diese übernehmen soll, denn die Umrüstung einer kleinen Feuerwehr kostet da schnell ein paar tausend Teuro im vierstelligen Bereich.